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Dokumente

Eigenerklärung

Schriftliche Erklärung eines Bieters über das Vorliegen oder Nichtvorliegen bestimmter Tatsachen, die als vorläufiger Eignungsnachweis dient.

Was ist eine Eigenerklärung?

Eine Eigenerklärung ist eine schriftliche Erklärung eines Bieters, in der er das Vorliegen oder Nichtvorliegen bestimmter Tatsachen versichert. Sie dient als vorläufiger Nachweis der Eignung und reduziert den bürokratischen Aufwand im Vergabeverfahren.

Bedeutung im Vergabeverfahren

Eigenerklärungen sind ein zentrales Element der Eignungsprüfung:

  • Bürokratieabbau: Bieter müssen nicht bei jeder Ausschreibung sämtliche Einzelnachweise beschaffen
  • Vorläufiger Nachweis: Die Eigenerklärung ersetzt zunächst die Originalnachweise
  • Nachweispflicht: Vom Bestbieter werden vor Zuschlag die tatsächlichen Nachweise angefordert
  • Strafbewehrung: Falsche Eigenerklärungen können als Betrug gewertet werden

Typische Eigenerklärungen

Im Vergabeverfahren werden regelmäßig folgende Eigenerklärungen verlangt:

Zu Ausschlussgründen:

  • Keine Verurteilung wegen der in § 123 GWB genannten Straftaten
  • Keine schweren beruflichen Verfehlungen nach § 124 GWB
  • Ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Keine Insolvenz oder vergleichbares Verfahren

Zur Eignung:

  • Jahresumsätze und Umsätze mit vergleichbaren Leistungen
  • Anzahl der Beschäftigten und Fachkräfte
  • Vorhandene Referenzen und Erfahrungen
  • Technische Ausstattung und Zertifizierungen

Zu besonderen Anforderungen:

  • Tariftreue und Mindestlohn
  • Scientology-Schutzerklärung (in einigen Bundesländern)
  • Sanktionslistenprüfung (EU-Embargoverordnungen)
  • Datenschutz und Vertraulichkeit

Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

Für EU-Vergaben gibt es die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV:

  • Standardisiertes EU-weites Formular
  • Ersetzt nationale Eigenerklärungen im Oberschwellenbereich
  • Bieter bestätigen vorläufig die Erfüllung aller Eignungskriterien
  • Auch als eSPD (European Single Procurement Document) bekannt

Rechtsfolgen falscher Eigenerklärungen

Falsche Angaben in Eigenerklärungen haben schwerwiegende Konsequenzen:

  • Angebotsausschluss im laufenden Verfahren
  • Vergabesperre für zukünftige Verfahren
  • Strafrechtliche Konsequenzen (Betrug, § 263 StGB)
  • Schadensersatzansprüche des Auftraggebers

Praxistipp

Bieter sollten bei Eigenerklärungen besondere Sorgfalt walten lassen. Alle Angaben müssen wahrheitsgemäß und aktuell sein. Es empfiehlt sich, Vorlagen für häufig benötigte Eigenerklärungen zu pflegen und regelmäßig zu aktualisieren. Patterno weist in der Ausschreibungsübersicht auf die geforderten Eignungsnachweise hin.

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