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Formblatt 124

Standardformular zur Eigenerklärung über die Eignung eines Bieters bei öffentlichen Bauaufträgen, das Angaben zu Umsatz, Referenzen und Zuverlässigkeit enthält.

Was ist Formblatt 124?

Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist ein standardisiertes Formular des Vergabe- und Vertragshandbuchs (VHB), das bei öffentlichen Bauaufträgen verwendet wird. Es ermöglicht Bietern, ihre Eignung durch Eigenerklärungen nachzuweisen, ohne sofort alle Einzelnachweise vorlegen zu müssen.

Inhalt des Formblatts 124

Das Formblatt 124 enthält Eigenerklärungen zu folgenden Bereichen:

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

  • Jahresumsätze der letzten drei Geschäftsjahre
  • Umsätze mit vergleichbaren Leistungen
  • Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:

  • Referenzprojekte vergleichbarer Art und Größe
  • Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
  • Angaben zur technischen Ausstattung

Zuverlässigkeit:

  • Keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
  • Ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialabgaben
  • Keine Insolvenz oder vergleichbares Verfahren
  • Eintragung in Berufsregister (Handwerksrolle, Handelsregister)

Verwendung in der Praxis

Das Formblatt 124 wird typischerweise wie folgt eingesetzt:

  1. Angebotsabgabe: Der Bieter gibt das ausgefüllte Formblatt mit seinem Angebot ab
  2. Wertung: Der Auftraggeber prüft die Eigenerklärungen
  3. Nachweisforderung: Vom Bestbieter werden vor Zuschlag die tatsächlichen Nachweise angefordert (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Referenzbestätigungen)

Alternative: Präqualifikation

Anstelle des Formblatts 124 können präqualifizierte Unternehmen ihre PQ-Nummer angeben. Die Präqualifikation ersetzt die Einzelnachweise dauerhaft und vereinfacht die Angebotsabgabe erheblich.

Regionale Unterschiede

Während das Formblatt 124 aus dem Bundes-VHB stammt, verwenden manche Bundesländer und Kommunen eigene Eignungsformulare mit abweichenden Anforderungen. Bieter sollten daher immer die konkreten Vergabeunterlagen prüfen.

Häufige Fehler

  • Unvollständige Angaben: Fehlende Umsatzzahlen oder Referenzen
  • Veraltetes Formular: Verwendung einer nicht aktuellen Version
  • Fehlende Unterschrift: Das Formblatt muss rechtsverbindlich unterzeichnet sein
  • Widersprüchliche Angaben: Abweichungen zwischen Formblatt und anderen Angebotsunterlagen

Praxistipp

Bieter sollten eine Vorlage des Formblatts 124 mit ihren Stammdaten pflegen und vor jeder Angebotsabgabe aktualisieren. So lassen sich Flüchtigkeitsfehler vermeiden und die Angebotsbearbeitung beschleunigen.

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