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Allgemein

Präqualifikation

Vorab-Eignungsprüfung, bei der Unternehmen ihre Leistungsfähigkeit einmalig zentral nachweisen.

Auf einen Blick
  • Präqualifikation (PQ) ist die auftragsunabhängige Vorabprüfung der Eignung, bei der Unternehmen ihre Nachweise einmalig zentral hinterlegen.
  • Im Bau führt der PQ-Verein e.V. das Präqualifikationsverzeichnis (§ 6b EU VOB/A); für Liefer-/Dienstleistungen gibt es das amtliche AVPQ der IHKs.
  • Statt vieler Einzelnachweise gibt der Bieter nur seine PQ-Nummer an, der Auftraggeber ruft die geprüften Unterlagen online ab.
  • Nach § 48 Abs. 8 VgV gilt für eingetragene Unternehmen eine Eignungsvermutung, anzweifeln darf der Auftraggeber nur in begründeten Fällen.
  • Die PQ ersetzt Einzelnachweise dauerhaft, muss aber jährlich aktualisiert und mit einer Gebühr verlängert werden.

Was bedeutet Präqualifikation?

Präqualifikation (PQ) ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignung eines Unternehmens für öffentliche Aufträge. Statt bei jeder Ausschreibung dieselben Nachweise neu beizubringen, lässt sich ein Unternehmen einmalig von einer anerkannten Stelle prüfen und in ein Register eintragen. Im Angebot genügt dann der Verweis auf die PQ-Nummer, der öffentliche Auftraggeber ruft die geprüften Unterlagen online ab.

Die Präqualifikation deckt genau die drei Säulen ab, die auch im Einzelnachweis verlangt werden: die Fachkunde (technische Leistungsfähigkeit, Eintragung in Berufs- oder Handwerksregister), die Leistungsfähigkeit (Umsatz, Personal, wirtschaftliche Verhältnisse) sowie die Zuverlässigkeit (keine Ausschlussgründe, Unbedenklichkeitsbescheinigungen). Damit ist die PQ ein vorab geprüfter Sammelnachweis für die in der Ausschreibung geforderten Eignungskriterien.

In Deutschland gibt es zwei getrennte Systeme, je nach Art der Leistung:

  • Bauleistungen (VOB/A): Das Präqualifikationsverzeichnis Bau wird vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-Verein) geführt. Die eigentliche Prüfung übernehmen unabhängige, akkreditierte Präqualifizierungsstellen im Wettbewerb. Das Verzeichnis ist unter pq-verein.de öffentlich abrufbar.
  • Liefer- und Dienstleistungen: Hier dient das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ), das von den Industrie- und Handelskammern (IHK) als hoheitliche Aufgabe geführt wird.

Wichtig ist die Abgrenzung: Die Präqualifikation ist freiwillig und kein eigenes Vergabeverfahren. Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Teilnahmewettbewerb eines nichtoffenen Verfahrens, bei dem die Eignung konkret für einen einzelnen Auftrag geprüft wird. Die PQ wirkt auftragsübergreifend: Einmal eingetragen, kann das Unternehmen sich in beliebig vielen Verfahren auf seinen Eintrag berufen, solange die hinterlegten Nachweise aktuell sind.

Die Eintragung ersetzt allerdings nicht zwingend jeden Einzelnachweis. Verlangt der Auftraggeber auftragsspezifische Nachweise (etwa besondere Referenzen für ein Sonderbauwerk), müssen diese zusätzlich beigebracht werden. Die PQ deckt das "Basisgeschehen" der Eignung ab; spezialisierte Anforderungen ergänzen Unternehmen über eine gepflegte Referenzliste.

Rechtlicher Rahmen & Pflichten

Die Präqualifikation ist im deutschen Vergaberecht in mehreren Regelwerken verankert, getrennt nach Leistungsart.

Bauleistungen: Für Bauaufträge regelt § 6a EU VOB/A die geforderten Eignungsnachweise, § 6b EU VOB/A die Mittel der Nachweisführung. Danach kann die Eignung einschließlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in das vom öffentlichen Auftraggeber unmittelbar abrufbare Präqualifikationsverzeichnis des PQ-Vereins nachgewiesen werden. Entscheidend: Die im Verzeichnis hinterlegten Angaben dürfen vom Auftraggeber nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen werden. Gleichwertige Verzeichnisse anderer EU-Mitgliedstaaten sind ebenfalls zugelassen. Im Unterschwellenbereich gelten die parallelen Regelungen des Abschnitts 1 der VOB/A.

Liefer- und Dienstleistungen: Oberhalb der EU-Schwellenwerte richtet sich die Eignung nach § 122 GWB und § 48 VgV. Nach § 48 Abs. 8 VgV können amtliche Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen, etwa durch die IHKs, eingerichtet werden; für eingetragene Unternehmen gilt eine Eignungsvermutung: Die niedergelegten Unterlagen werden "nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen". Im Unterschwellenbereich übernimmt § 35 UVgO diese Funktion für Liefer- und Dienstleistungen.

Verhältnis zur Eigenerklärung und zum ESPD: Als vorläufigen Eignungsnachweis fordert der Auftraggeber grundsätzlich Eigenerklärungen an; oberhalb der Schwellenwerte kommt die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE/ESPD) nach § 50 VgV zum Einsatz. Die Präqualifikation ist die dauerhaft geprüfte Alternative dazu: Wo die Eigenerklärung nur eine vorläufige Zusage ist, die später durch Bescheinigungen bestätigt werden muss, sind die PQ-Nachweise bereits abschließend geprüft und hinterlegt.

Die hinterlegten Eignungsnachweise selbst liegen im passwortgeschützten Teil des Verzeichnisses; öffentlich sichtbar sind nur Name, Anschrift, Leistungsbereiche und Registriernummer des Unternehmens.

Beispiel aus der Praxis

Ein mittelständischer Tiefbaubetrieb aus Niedersachsen bewirbt sich regelmäßig auf kommunale Bauaufträge nach VOB/A, vom Kanalbau bis zur Straßensanierung. Bisher stellte das Büro für jede Ausschreibung dieselbe Eignungsmappe zusammen: Handelsregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Krankenkasse, Umsatznachweise der letzten drei Jahre, Betriebshaftpflicht und drei Referenzen. Pro Angebot kostete das rund einen halben Arbeitstag, und mehrfach kam es zu Ausschlüssen wegen einer abgelaufenen Bescheinigung.

Der Betrieb entscheidet sich für die Präqualifikation über eine PQ-Stelle des PQ-Vereins. Nach der einmaligen Prüfung erhält er eine PQ-Nummer und ist im öffentlichen Präqualifikationsverzeichnis gelistet. Bei der nächsten Ausschreibung der Stadt für eine Kanalsanierung gibt das Unternehmen im Angebot nur noch seine PQ-Nummer an. Die Vergabestelle ruft die geprüften Nachweise online ab, ein erneutes Einreichen der Standarddokumente entfällt. Lediglich für ein anspruchsvolles Sonderbauwerk verlangt die Stadt eine zusätzliche, projektbezogene Referenz, die der Betrieb separat beilegt.

Für Bau- und Energieunternehmen ist die PQ-VOB besonders wertvoll, weil sie hier verbindlich anerkannt wird (siehe auch Bau & Infrastruktur). Mit Patterno HIT findet der Betrieb anschließend automatisch alle passenden Ausschreibungen über die fragmentierten Vergabeportale hinweg, sodass die durch die PQ gewonnene Zeit direkt in mehr qualifizierte Angebote fließt.

Häufige Fehler

  • PQ als Allheilmittel verstehen. Die Präqualifikation deckt das Basisgeschehen der Eignung ab, nicht aber auftragsspezifische Anforderungen. Verlangt die Ausschreibung besondere Referenzen oder Zertifikate, müssen diese trotz PQ zusätzlich beigebracht werden.
  • PQ-Nummer nicht angeben. Wer präqualifiziert ist, sich im Angebot aber nicht auf den Eintrag beruft, verschenkt den Vorteil. Die PQ-Nummer gehört sichtbar ins Angebot bzw. in die geforderten Formblätter.
  • Aktualisierung verschlafen. Eine PQ ist kein Dauerstatus. Laufen hinterlegte Nachweise (z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen) ab oder bleibt die Jahresgebühr unbezahlt, droht die Streichung aus dem Verzeichnis, oft unbemerkt bis zum nächsten Angebot.
  • Falsches System wählen. PQ-VOB (Bau) und AVPQ (Liefer-/Dienstleistungen) sind getrennt. Ein reiner Bauunternehmer braucht die PQ-VOB; wer auch Dienstleistungen anbietet, benötigt unter Umständen beide Eintragungen.
  • Wesentliche Änderungen nicht melden. Geschäftsführerwechsel, neue Rechtsform oder ein erheblicher Umsatzeinbruch sind der PQ-Stelle zu melden. Unterbleibt das, kann die Eignungsvermutung im Ernstfall entfallen.

Best Practices

  • PQ ab regelmäßiger Teilnahme nutzen. Wer mindestens drei öffentliche Ausschreibungen pro Jahr bearbeitet, holt den Aufwand für die Präqualifikation regelmäßig über die Zeitersparnis wieder herein. Bei nur gelegentlicher Teilnahme kann die Eigenerklärung genügen.
  • Zentrale Eignungsmappe pflegen. Halten Sie alle PQ-relevanten Unterlagen, Registerauszug, Versicherungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und aktuelle Referenzen, in einem zentralen Ordner mit halbjährlichem Update. Das beschleunigt sowohl die Erstprüfung als auch die jährliche Verlängerung.
  • Verlängerungstermine im Kalender führen. Setzen Sie Erinnerungen für ablaufende Bescheinigungen und die Jahresgebühr, damit die Eintragung lückenlos bestehen bleibt.
  • Referenzen kontinuierlich nachpflegen. Ergänzen Sie neue, vergleichbare Projekte laufend in Ihrer Referenzliste und im PQ-Profil, damit Sie auch anspruchsvollere Aufträge abdecken.
  • Eignungsvermutung kennen und nutzen. Verweisen Sie bei Rückfragen aktiv auf § 48 Abs. 8 VgV bzw. § 6b EU VOB/A: Der Auftraggeber darf die hinterlegten Nachweise nur in begründeten Fällen anzweifeln. Eine vollständige Anleitung bietet der Leitfaden Präqualifikation für öffentliche Aufträge beantragen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Präqualifikation im Vergaberecht?+

Präqualifikation (PQ) ist die auftragsunabhängige Vorabprüfung der Eignung eines Unternehmens für öffentliche Aufträge. Eine anerkannte Stelle prüft einmalig die Fachkunde, die Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit und trägt das Unternehmen in ein Register ein. Im Angebot genügt dann der Verweis auf die PQ-Nummer, statt für jede Ausschreibung die gleichen Nachweise neu beizubringen. Der öffentliche Auftraggeber ruft die geprüften Unterlagen online ab. Die PQ ist freiwillig und ersetzt die meisten Einzelnachweise, ist aber jährlich zu aktualisieren.

Was ist der Unterschied zwischen PQ-VOB und AVPQ?+

Beide Systeme dienen der Präqualifikation, betreffen aber unterschiedliche Leistungsarten. Die PQ-VOB gilt für Bauleistungen nach VOB/A; das Präqualifikationsverzeichnis Bau wird vom PQ-Verein e.V. geführt und ist unter pq-verein.de öffentlich abrufbar. Das AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) gilt für Liefer- und Dienstleistungen und wird von den Industrie- und Handelskammern (IHK) als hoheitliche Aufgabe geführt. Ein reiner Bauunternehmer benötigt die PQ-VOB; wer zusätzlich Dienstleistungen anbietet, braucht unter Umständen beide Eintragungen.

Ist die Präqualifikation für öffentliche Aufträge Pflicht?+

Nein. Die Präqualifikation ist freiwillig. Unternehmen können ihre Eignung auch über Einzelnachweise oder eine Eigenerklärung belegen. Umgekehrt sind öffentliche Auftraggeber bei Bauleistungen jedoch verpflichtet, einen vorhandenen Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis als Eignungsnachweis verbindlich anzuerkennen (§ 6b EU VOB/A). Für regelmäßige Bieter ist die PQ daher faktisch sehr empfehlenswert, ein Auftraggeber darf sie aber nicht als zwingende Teilnahmevoraussetzung verlangen.

Was kostet die Präqualifikation?+

Die Kosten hängen vom System und vom Unternehmensumfang ab. Im Baubereich setzen die unabhängigen PQ-Stellen ihre Gebühren im Wettbewerb selbst fest; üblich sind je nach Umsatzkategorie Jahresgebühren in der Größenordnung von rund 500 bis 800 EUR. Im Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) variieren die Gebühren je nach zuständiger Stelle. Hinzu kommt der interne Aufwand für die Zusammenstellung der Unterlagen. Als Faustregel gilt: Ab etwa drei öffentlichen Ausschreibungen pro Jahr rechnet sich die PQ durch die Zeitersparnis.

Wie lange ist eine Präqualifikation gültig?+

Eine Präqualifikation ist kein dauerhafter Status, sondern an die Aktualität der hinterlegten Nachweise gebunden. In der Regel ist eine jährliche Aktualisierung erforderlich: Ablaufende Unbedenklichkeitsbescheinigungen müssen erneuert, die Jahresgebühr rechtzeitig bezahlt und wesentliche Änderungen (z. B. Geschäftsführerwechsel) gemeldet werden. Die PQ-Stellen erinnern üblicherweise an fällige Verlängerungen. Versäumt ein Unternehmen die Aktualisierung, wird es aus dem Verzeichnis gestrichen und kann sich nicht mehr auf den Eintrag berufen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Präqualifikation?+

Typischerweise verlangt die PQ-Stelle: einen aktuellen Handelsregisterauszug oder die Gewerbe-/Handwerksanmeldung, Umsatznachweise der letzten drei Geschäftsjahre, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Krankenkasse, den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, aussagekräftige Referenzen vergleichbarer Leistungen sowie Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123/124 GWB. Im Baubereich kommt häufig eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG hinzu. Eine vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung liefert der Leitfaden Präqualifikation beantragen.

Ersetzt die Präqualifikation alle Eignungsnachweise im Angebot?+

Weitgehend, aber nicht zwingend vollständig. Die PQ deckt das "Basisgeschehen" der Eignung ab, also die Standardnachweise zu Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Verlangt eine Ausschreibung darüber hinaus auftragsspezifische Nachweise, etwa besondere Referenzen für ein Sonderbauwerk oder ein bestimmtes Zertifikat, müssen diese trotz PQ separat beigebracht werden. Es lohnt sich daher, die Eignungskriterien jeder Ausschreibung genau zu prüfen und projektbezogene Nachweise gezielt zu ergänzen.

Was bedeutet die Eignungsvermutung bei der Präqualifikation?+

Die Eignungsvermutung ist der zentrale rechtliche Vorteil der Präqualifikation. Nach § 48 Abs. 8 VgV (für Liefer-/Dienstleistungen) bzw. § 6b EU VOB/A (für Bauleistungen) darf der öffentliche Auftraggeber die im amtlichen Verzeichnis hinterlegten Unterlagen und Angaben nur in begründeten Fällen in Zweifel ziehen. Für eingetragene Unternehmen wird die Eignung also vermutet. Das gibt Bietern eine rechtssichere Position und reduziert das Risiko, wegen formaler Mängel an den Eignungsnachweisen ausgeschlossen zu werden.

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