Was ist die E-Vergabe-Verordnung?
Die E-Vergabe-Verordnung regelt die technischen und organisatorischen Anforderungen an die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge. Sie konkretisiert die E-Vergabe-Pflicht aus VgV und GWB.
Rechtsgrundlage
- § 9 VgV: Elektronische Kommunikation im Oberschwellenbereich
- § 11a VOB/A EU: Elektronische Mittel bei EU-Bauvergaben
- § 7 UVgO: Elektronische Kommunikation im Unterschwellenbereich
- EU-Durchführungsverordnung 2019/1780: eForms-Standard
Zeitrahmen der Einführung
| Meilenstein | Datum |
|---|---|
| E-Vergabe-Pflicht Oberschwelle (Bund) | 18.04.2016 |
| E-Vergabe-Pflicht Oberschwelle (allgemein) | 18.10.2018 |
| E-Vergabe-Pflicht Unterschwelle | Sukzessive ab 2020 |
| eForms verpflichtend | 25.10.2023 |
Anforderungen an Vergabeplattformen
Elektronische Vergabeplattformen müssen gewährleisten:
- Integrität: Schutz vor unbefugter Manipulation
- Vertraulichkeit: Verschlüsselung der Angebote bis zum Öffnungstermin
- Authentizität: Eindeutige Identifikation der Absender
- Verfügbarkeit: 24/7-Zugang für Bieter
- Protokollierung: Lückenlose Aufzeichnung aller Vorgänge
- Barrierefreiheit: Zugänglichkeit nach BITV 2.0
Elektronische Signatur
Für die Angebotsabgabe sind verschiedene Signaturniveaus möglich:
- Einfache elektronische Signatur: Textform-Erklärung
- Fortgeschrittene Signatur: Zuordnung zum Unterzeichner
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Höchste Sicherheitsstufe nach eIDAS
Praxishinweis
Die E-Vergabe ist heute Standard im öffentlichen Beschaffungswesen. Patterno unterstützt Sie unabhängig von der genutzten Vergabeplattform – unsere KI durchsucht alle Plattformen automatisch.