Zum Hauptinhalt springen
Zurück zum Glossar
Vergabeverfahren

Fachlosvergabe

Aufteilung eines Auftrags in Fachlose nach Art oder Fachgebiet, z. B. separate Lose für Elektro, Sanitär und Rohbau.

Was ist eine Fachlosvergabe?

Die Fachlosvergabe bezeichnet die Aufteilung eines öffentlichen Auftrags in einzelne Lose nach Art oder Fachgebiet (Gewerke). Sie ist der zentrale Mechanismus im deutschen Vergaberecht, um den Mittelstand bei öffentlichen Aufträgen zu fördern.

Rechtsgrundlage

  • § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB: Leistungen sind „getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben"
  • § 5 Abs. 2 VOB/A: Bei Bauleistungen sind Handwerksleistungen als Fachlose zu vergeben
  • § 22 UVgO: Losbildung im Unterschwellenbereich

Abgrenzung zur Teillosvergabe

KriteriumFachlosvergabeTeillosvergabe
AufteilungsprinzipNach Fachgebiet/ArtNach Menge
BeispielElektro, Sanitär, MalerRegion Nord, Region Süd
Typischer EinsatzBauprojekteLieferaufträge
ZielFachunternehmen einbeziehenKapazitätsverteilung

Typische Fachlose bei Bauvorhaben

Los-Nr.FachlosTypische Gewerke
1RohbauMauerwerk, Beton, Stahlbeton
2ZimmererHolzbau, Dachkonstruktion
3DachdeckungDacheindeckung, Abdichtung
4Fenster/TürenMetall- und Holzfenster
5ElektroinstallationStark- und Schwachstrom
6SanitärinstallationWasser, Abwasser
7HeizungsinstallationHeizung, Wärmeerzeugung
8LüftungstechnikRLT-Anlagen
9MalerarbeitenAnstrich, Tapezierung
10BodenbelagFliesen, Parkett, Teppich

Vorteile der Fachlosvergabe

Für den Wettbewerb:

  • Spezialisierte Fachunternehmen können direkt bieten
  • Größerer Bieterkreis = bessere Preise
  • Qualitätssicherung durch Fachkompetenz

Für den Mittelstand:

  • KMU können sich auf ihr Fachgebiet konzentrieren
  • Kein Zwang zur Gesamtangebotsabgabe
  • Bessere Chancen gegenüber Großunternehmen

Für den Auftraggeber:

  • In der Regel günstigere Einzelpreise
  • Höhere Fachkompetenz pro Los
  • Mehr Bieter = mehr Wettbewerb

Nachteile und Herausforderungen

  • Koordinationsaufwand: Schnittstellen zwischen Fachlosen managen
  • Terminrisiken: Verzögerungen in einem Los können andere beeinträchtigen
  • Vergabeaufwand: Jedes Fachlos ist ein eigenes Verfahren
  • Gewährleistung: Mängel an Schnittstellen schwerer zuzuordnen

Zusammenfassung von Fachlosen

Fachlose dürfen nur zusammengefasst werden bei wirtschaftlichen oder technischen Gründen (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Beispiele: Untrennbare technische Abhängigkeiten, erhebliche nachweisliche Kosteneinsparungen, sicherheitsrelevante Leistungen aus einer Hand.

Rechtsprechung

  • OLG Celle, 13 Verg 10/14: Fachlosvergabe ist der Regelfall
  • VK Südbayern, Z3-3-3194-1-26-07/16: Pauschale Schnittstellenprobleme genügen nicht
  • OLG Frankfurt, 11 Verg 3/19: Kostenersparnis muss quantifiziert werden

Praxishinweis

Als Fachunternehmen profitieren Sie von der Fachlosvergabe. Patterno erkennt automatisch Fachlose und benachrichtigt Sie gezielt über die Lose, die zu Ihrem Gewerk passen.

Passende Ausschreibungen finden

Mit Patterno finden Sie automatisch relevante Ausschreibungen - basierend auf Ihrem Profil.

Kostenlos starten