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Rechtliches

Mittelstandsförderung

Vergaberechtlicher Grundsatz zur besonderen Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen.

Was ist Mittelstandsförderung im Vergaberecht?

Die Mittelstandsförderung ist ein gesetzlich verankerter Grundsatz des deutschen Vergaberechts. § 97 Abs. 4 GWB verlangt, dass mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen sind.

Rechtsgrundlage

  • § 97 Abs. 4 GWB: Mittelstandsklausel
  • § 5 VOB/A: Losbildung bei Bauleistungen
  • § 22 UVgO: Losbildung im Unterschwellenbereich
  • Landesvergabegesetze: Weitere mittelstandsfreundliche Regelungen

Instrumente der Mittelstandsförderung

InstrumentRechtsgrundlageWirkung
Fachlosvergabe§ 97 Abs. 4 GWBSpezialisierte KMU können bieten
Teillosvergabe§ 97 Abs. 4 GWBMengenaufteilung für kleinere Kapazitäten
Eignungskriterien§ 122 GWBAngemessene, nicht überzogene Anforderungen
Referenzanforderungen§ 46 VgVVerhältnismäßige Referenzanforderungen
Bietergemeinschaften§ 43 VgVKMU können sich zusammenschließen
Eignungsleihe§ 47 VgVNutzung der Kapazitäten Dritter
Teilnahmewettbewerb§ 51 VgVMindestens 3 geeignete Bewerber

Verhältnismäßige Eignungskriterien

Auftraggeber dürfen keine überzogenen Eignungsanforderungen stellen:

  • Umsatzanforderung: Höchstens das Doppelte des Auftragswertes (§ 45 Abs. 2 VgV)
  • Referenzen: Vergleichbar, aber nicht identisch
  • Zertifizierungen: Nur wenn sachlich erforderlich

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