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Rechtliches

Haushaltsrecht und Vergabe

Rechtsrahmen des öffentlichen Haushaltsrechts, der die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit für die öffentliche Beschaffung vorgibt.

Was ist Haushaltsrecht in der Vergabe?

Das Haushaltsrecht bildet neben dem Vergaberecht den zweiten rechtlichen Rahmen für die öffentliche Beschaffung. Es regelt die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.

Rechtliche Grundlagen

  • Art. 114 GG: Rechnungslegung und Rechnungsprüfung
  • §§ 6-7 BHO: Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
  • § 55 BHO: Vergabe von Aufträgen
  • Landeshaushaltsordnungen (LHO): Analoge Regelungen der Bundesländer

Haushaltsgrundsätze und Vergabe

GrundsatzBedeutung für die Vergabe
WirtschaftlichkeitBestes Preis-Leistungs-Verhältnis
SparsamkeitKeine unnötigen Ausgaben
HaushaltswahrheitRealistische Kostenplanung
FälligkeitsprinzipAusgaben nur im Haushaltsjahr

§ 55 BHO

  • Abs. 1: Aufträge sind in der Regel öffentlich auszuschreiben
  • Vorrang der öffentlichen Ausschreibung
  • Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot
  • Vereinfachte Vergabe unter Wertgrenzen

Zusammenspiel Haushalts- und Vergaberecht

AspektHaushaltsrechtVergaberecht
ZweckSparsame MittelverwendungFairer Wettbewerb
PerspektiveAuftraggeber-internBieter-extern
RechtsschutzRechnungshofprüfungVergabekammer

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