Was ist Haushaltsrecht in der Vergabe?
Das Haushaltsrecht bildet neben dem Vergaberecht den zweiten rechtlichen Rahmen für die öffentliche Beschaffung. Es regelt die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
Rechtliche Grundlagen
- Art. 114 GG: Rechnungslegung und Rechnungsprüfung
- §§ 6-7 BHO: Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- § 55 BHO: Vergabe von Aufträgen
- Landeshaushaltsordnungen (LHO): Analoge Regelungen der Bundesländer
Haushaltsgrundsätze und Vergabe
| Grundsatz | Bedeutung für die Vergabe |
|---|---|
| Wirtschaftlichkeit | Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis |
| Sparsamkeit | Keine unnötigen Ausgaben |
| Haushaltswahrheit | Realistische Kostenplanung |
| Fälligkeitsprinzip | Ausgaben nur im Haushaltsjahr |
§ 55 BHO
- Abs. 1: Aufträge sind in der Regel öffentlich auszuschreiben
- Vorrang der öffentlichen Ausschreibung
- Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot
- Vereinfachte Vergabe unter Wertgrenzen
Zusammenspiel Haushalts- und Vergaberecht
| Aspekt | Haushaltsrecht | Vergaberecht |
|---|---|---|
| Zweck | Sparsame Mittelverwendung | Fairer Wettbewerb |
| Perspektive | Auftraggeber-intern | Bieter-extern |
| Rechtsschutz | Rechnungshofprüfung | Vergabekammer |
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