Was ist das Auftragsvolumen?
Das Auftragsvolumen bezeichnet den Gesamtwert eines öffentlichen Auftrags. Es ist eine zentrale Größe im Vergaberecht, da es bestimmt, welche Vergabeverfahren und Rechtsvorschriften anzuwenden sind.
Rechtliche Grundlagen
- § 3 VgV: Schätzung des Auftragswerts
- § 106 GWB: Schwellenwerte
- Art. 5 RL 2014/24/EU: Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts
- § 3 UVgO: Auftragswertberechnung im Unterschwellenbereich
Bedeutung des Auftragsvolumens
| Auftragswert | Konsequenz |
|---|---|
| Unter Bagatellgrenze | Direktvergabe möglich |
| Unter nationaler Schwelle | Vereinfachte Verfahren (UVgO, VOB/A Abschnitt 1) |
| Ab EU-Schwellenwert | EU-weite Ausschreibung (VgV, VOB/A Abschnitt 2) |
Berechnung des Auftragsvolumens
Bei der Berechnung sind zu beachten:
- Gesamtwert ohne Umsatzsteuer: Nettobetrag ist maßgeblich
- Optionen und Verlängerungen: Müssen eingerechnet werden
- Lose: Gesamtwert aller Lose ist zu berücksichtigen
- Rahmenverträge: Geschätzter Höchstwert über die Gesamtlaufzeit
- Dynamische Beschaffungssysteme: Geschätzter Gesamtwert aller Einzelaufträge
Aufteilungsverbot
Das sogenannte Aufteilungsverbot (§ 3 Abs. 2 VgV) verbietet es, einen Auftrag künstlich aufzuteilen, um unter die Schwellenwerte zu fallen:
- Sachlicher Zusammenhang: Zusammengehörige Leistungen dürfen nicht getrennt werden
- Zeitlicher Zusammenhang: Wiederkehrende gleichartige Leistungen sind zusammenzurechnen
- Umgehungsverbot: Bewusste Unterschreitung ist rechtswidrig
Aktuelle EU-Schwellenwerte (2024–2025)
| Auftragsart | Schwellenwert |
|---|---|
| Bauaufträge | 5.538.000 EUR |
| Liefer-/Dienstleistungen (allgemein) | 221.000 EUR |
| Liefer-/Dienstleistungen (Bund) | 143.000 EUR |
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