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Allgemein

Kassenzulassung / GKV-Zulassung

Berechtigung eines Arzneimittels zur Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung – Voraussetzung für die Teilnahme an GKV-Ausschreibungen.

Was ist eine Kassenzulassung?

Die Kassenzulassung bezeichnet die Berechtigung eines Arzneimittels, von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet zu werden. Sie ist zwingende Voraussetzung für Rabattverträge und GKV-Ausschreibungen.

Begriffliche Abgrenzung

BegriffBedeutungZuständigkeit
ArzneimittelzulassungGenehmigung zum InverkehrbringenBfArM / EMA
GKV-ErstattungsfähigkeitKostenübernahme durch KassenG-BA / GKV
KassenzulassungUmgangssprachlich für GKV-Erstattung

Voraussetzungen

Arzneimittel:

  1. Gültige BfArM/EMA-Zulassung
  2. Kein Ausschluss nach § 34 SGB V
  3. Bei neuen Wirkstoffen: AMNOG-Nutzenbewertung
  4. Ggf. Festbetragsgruppen-Einordnung

Medizinprodukte:

  1. CE-Kennzeichnung nach MDR
  2. Listung im Hilfsmittelverzeichnis
  3. Kassenvertrag (§ 127 SGB V)

Relevanz für Ausschreibungen

Zwingende Eignungsanforderung bei Rabattverträgen, Open-House-Verfahren und Hilfsmittelversorgung.

Prüfpunkte für Bieter

  • Gültigkeit der Zulassung, alle geforderten Darreichungsformen, alle Wirkstärken, keine Vertriebseinschränkungen, GMP-Compliance, Chargenfreigabe.

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