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Vergabeverfahren

Open-House-Verfahren

Vergabeverfahren im Gesundheitswesen, bei dem alle Unternehmen zu identischen Konditionen einen Vertrag abschließen können, ohne Mengenbegrenzung und ohne wettbewerbliche Auswahl.

Was ist ein Open-House-Verfahren?

Das Open-House-Verfahren ist eine besondere Form der Beschaffung im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Gegensatz zu klassischen Vergabeverfahren findet hier keine wettbewerbliche Auswahl statt: Alle Unternehmen, die die festgelegten Bedingungen erfüllen, können einen Vertrag abschließen.

Rechtliche Grundlagen

Das Open-House-Verfahren basiert auf der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 02.06.2016, Rs. C-410/14 – „Falk Pharma"). Der EuGH stellte klar, dass ein Open-House-Modell kein öffentlicher Auftrag im Sinne der Vergaberichtlinien ist, da keine Auswahl zwischen Bietern stattfindet.

Wichtige Rechtsgrundlagen:

RechtsquelleRelevanz
EuGH C-410/14 (Falk Pharma)Grundsatzurteil: Kein Vergaberecht anwendbar
EuGH C-203/14 (Consorci Sanitari)Bestätigung des Open-House-Ansatzes
§ 130a Abs. 8 SGB VRabattverträge der GKV
§ 129 SGB VArzneimittelversorgung

Funktionsweise des Open-House-Verfahrens

  1. Bekanntmachung: Die Krankenkasse veröffentlicht eine Bekanntmachung (häufig im EU-Amtsblatt/TED), obwohl keine vergaberechtliche Pflicht besteht
  2. Identische Konditionen: Alle Pharma-Unternehmen erhalten exakt die gleichen Vertragsbedingungen (Preis, Rabattsätze, Laufzeit)
  3. Kein Auswahlverfahren: Es gibt keine Bewertung oder Rangfolge – jedes Unternehmen, das die Voraussetzungen erfüllt, erhält den Zuschlag
  4. Kein Mengenlimit: Die Krankenkasse begrenzt nicht die Anzahl der Vertragspartner
  5. Beitritt jederzeit möglich: Unternehmen können während der gesamten Vertragslaufzeit beitreten

Abgrenzung zum Rabattvertrag

KriteriumOpen-House-VerfahrenRabattvertrag (§ 130a SGB V)
AuswahlKeine – alle können beitretenWettbewerbliche Vergabe
KonditionenIdentisch für alleIndividuell verhandelt/geboten
VergaberechtNicht anwendbarVoll anwendbar (VgV, GWB)
ExklusivitätKeineMeist exklusiv (1-3 Zuschläge)
PreisVom Auftraggeber festgelegtVom Bieter angeboten

Anwendungsbereiche

Pharma & Gesundheitswesen:

  • Generika-Versorgung bei Wirkstoffen mit vielen Anbietern
  • Impfstoffversorgung
  • Medizinprodukte und Hilfsmittel
  • Labordiagnostik

Weitere Bereiche:

  • Rahmenvereinbarungen für Beratungsleistungen
  • IT-Dienstleistungen (z. B. Beraterpools)
  • Fortbildungsanbieter

Vorteile und Nachteile

Vorteile:

  • Schnelle Umsetzung ohne aufwändiges Vergabeverfahren
  • Versorgungssicherheit durch viele Vertragspartner
  • Kein Nachprüfungsrisiko bei Vergabekammern
  • Flexibler Beitritt neuer Anbieter

Nachteile:

  • Kein Preiswettbewerb – Konditionen werden diktiert
  • Keine Qualitätsdifferenzierung zwischen Anbietern
  • Potentiell weniger günstige Preise als bei echtem Wettbewerb
  • Rechtliche Grauzonen bei der Gestaltung

Aktuelle Entwicklungen

Die Nutzung von Open-House-Verfahren hat in den letzten Jahren zugenommen, insbesondere bei Krankenkassen, die bei bestimmten Wirkstoffgruppen eine breite Versorgung sicherstellen wollen. Gleichzeitig gibt es Diskussionen über die Abgrenzung zu vergabepflichtigen Verfahren:

  • GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Verschärfung der Regelungen für Rabattverträge
  • Marktversagen-Debatte: Wann ist ein Open-House-Verfahren einem Rabattvertrag vorzuziehen?
  • Europarecht: Weitere Klarstellung durch EuGH-Rechtsprechung erwartet

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