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Allgemein

Nachtragsmanagement

Systematischer Prozess zur Verwaltung von Leistungsänderungen und Mehrkostenforderungen während der Vertragsausführung.

Was ist Nachtragsmanagement?

Nachtragsmanagement (auch: Claim-Management) ist der systematische Prozess zur Verwaltung von Leistungsänderungen, zusätzlichen Leistungen und daraus resultierenden Vergütungsansprüchen während der Ausführung eines öffentlichen Auftrags. Besonders im Baubereich ist das Nachtragsmanagement von großer wirtschaftlicher Bedeutung.

Rechtliche Grundlagen

BGB-Werkvertrag:

  • § 650b BGB: Anordnungsrecht des Bestellers
  • § 650c BGB: Vergütungsanpassung bei Anordnungen

VOB/B:

  • § 1 Abs. 3 VOB/B: Änderung des Bauentwurfs
  • § 1 Abs. 4 VOB/B: Zusätzliche Leistungen
  • § 2 Abs. 3 VOB/B: Mengenänderungen (>10 % Abweichung)
  • § 2 Abs. 5 VOB/B: Geänderte Leistungen – Preisanpassung
  • § 2 Abs. 6 VOB/B: Zusätzliche Leistungen – Vergütung
  • § 6 Abs. 6 VOB/B: Entschädigung bei Behinderung

Vergaberecht:

  • § 132 GWB: Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit

Arten von Nachträgen

NachtragsartBeschreibungRechtsgrundlage (VOB)
MengenänderungÜber-/Unterschreitung um >10 %§ 2 Abs. 3 VOB/B
Geänderte LeistungAuftraggeber ändert Leistungsumfang§ 2 Abs. 5 VOB/B
Zusätzliche LeistungNeue, nicht im Vertrag enthaltene Leistung§ 2 Abs. 6 VOB/B
Entfallene LeistungAuftraggeber streicht Leistungsteile§ 2 Abs. 4 VOB/B
BehinderungsnachtragVerzögerung durch den Auftraggeber§ 6 Abs. 6 VOB/B

Nachtragsablauf

  1. Erkennung und Anmeldung: Unverzügliche schriftliche Anzeige an den Auftraggeber
  2. Dokumentation: Tagesbericht, Fotodokumentation, Schriftverkehr
  3. Nachtragskalkulation: Auf Basis der Vertragskalkulation (Fortschreibung der Vertragspreise)
  4. Nachtragsverhandlung: Vorlage des Nachtragsangebots, Prüfung, Verhandlung
  5. Beauftragung: Schriftliche Beauftragung und Vertragsfortschreibung

Vergaberechtliche Grenzen (§ 132 GWB)

Zulässig ohne neues Vergabeverfahren:

  • Änderungen bis 10 % (Liefer/DL) bzw. 15 % (Bau) des Auftragswerts
  • Änderungen aufgrund unvorhersehbarer Umstände (bis +50 %)
  • Nicht-wesentliche Änderungen

Neues Vergabeverfahren erforderlich:

  • Wesentliche Änderungen, die den Charakter des Auftrags verändern
  • Kumulierte Änderungen über den Schwellenwerten

Praxistipps

  1. Sofort anzeigen: Versäumnis kann Ansprüche gefährden
  2. Lückenlos dokumentieren: Bautagebuch, Fotos, Schriftverkehr
  3. Urkalkulation aufbewahren: Basis für die Nachtragskalkulation
  4. Trennung der Kosten: Reguläre und Nachtragsleistung klar abgrenzen
  5. Professionell verhandeln: Sachlich und mit nachvollziehbarer Kalkulation

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