Was ist Nachtragsmanagement?
Nachtragsmanagement (auch: Claim-Management) ist der systematische Prozess zur Verwaltung von Leistungsänderungen, zusätzlichen Leistungen und daraus resultierenden Vergütungsansprüchen während der Ausführung eines öffentlichen Auftrags. Besonders im Baubereich ist das Nachtragsmanagement von großer wirtschaftlicher Bedeutung.
Rechtliche Grundlagen
BGB-Werkvertrag:
- § 650b BGB: Anordnungsrecht des Bestellers
- § 650c BGB: Vergütungsanpassung bei Anordnungen
VOB/B:
- § 1 Abs. 3 VOB/B: Änderung des Bauentwurfs
- § 1 Abs. 4 VOB/B: Zusätzliche Leistungen
- § 2 Abs. 3 VOB/B: Mengenänderungen (>10 % Abweichung)
- § 2 Abs. 5 VOB/B: Geänderte Leistungen – Preisanpassung
- § 2 Abs. 6 VOB/B: Zusätzliche Leistungen – Vergütung
- § 6 Abs. 6 VOB/B: Entschädigung bei Behinderung
Vergaberecht:
- § 132 GWB: Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
Arten von Nachträgen
| Nachtragsart | Beschreibung | Rechtsgrundlage (VOB) |
|---|---|---|
| Mengenänderung | Über-/Unterschreitung um >10 % | § 2 Abs. 3 VOB/B |
| Geänderte Leistung | Auftraggeber ändert Leistungsumfang | § 2 Abs. 5 VOB/B |
| Zusätzliche Leistung | Neue, nicht im Vertrag enthaltene Leistung | § 2 Abs. 6 VOB/B |
| Entfallene Leistung | Auftraggeber streicht Leistungsteile | § 2 Abs. 4 VOB/B |
| Behinderungsnachtrag | Verzögerung durch den Auftraggeber | § 6 Abs. 6 VOB/B |
Nachtragsablauf
- Erkennung und Anmeldung: Unverzügliche schriftliche Anzeige an den Auftraggeber
- Dokumentation: Tagesbericht, Fotodokumentation, Schriftverkehr
- Nachtragskalkulation: Auf Basis der Vertragskalkulation (Fortschreibung der Vertragspreise)
- Nachtragsverhandlung: Vorlage des Nachtragsangebots, Prüfung, Verhandlung
- Beauftragung: Schriftliche Beauftragung und Vertragsfortschreibung
Vergaberechtliche Grenzen (§ 132 GWB)
Zulässig ohne neues Vergabeverfahren:
- Änderungen bis 10 % (Liefer/DL) bzw. 15 % (Bau) des Auftragswerts
- Änderungen aufgrund unvorhersehbarer Umstände (bis +50 %)
- Nicht-wesentliche Änderungen
Neues Vergabeverfahren erforderlich:
- Wesentliche Änderungen, die den Charakter des Auftrags verändern
- Kumulierte Änderungen über den Schwellenwerten
Praxistipps
- Sofort anzeigen: Versäumnis kann Ansprüche gefährden
- Lückenlos dokumentieren: Bautagebuch, Fotos, Schriftverkehr
- Urkalkulation aufbewahren: Basis für die Nachtragskalkulation
- Trennung der Kosten: Reguläre und Nachtragsleistung klar abgrenzen
- Professionell verhandeln: Sachlich und mit nachvollziehbarer Kalkulation
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