Was ist die VOB?
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist das zentrale Regelwerk für öffentliche Bauaufträge in Deutschland. Sie wird vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) herausgegeben und besteht aus drei Teilen mit unterschiedlichen Regelungsbereichen.
VOB/A – Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe
VOB/A regelt das Vergabeverfahren für Bauleistungen:
- Abschnitt 1: Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte (nationale Vergabe)
- Abschnitt 2 (VOB/A-EU): Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte
- Abschnitt 3 (VOB/A-VS): Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit
- Enthält Regelungen zu Verfahrensarten, Fristen, Wertung und Zuschlag
VOB/B – Allgemeine Vertragsbedingungen
VOB/B regelt die vertragliche Abwicklung von Bauaufträgen:
- Ausführungsfristen und Vertragsstrafen
- Abnahme der Bauleistung
- Mängelansprüche und Gewährleistung (4 Jahre bei VOB/B-Vereinbarung)
- Vergütung, Nachträge und Abrechnung
- Kündigung und Schadensersatz
VOB/C – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
VOB/C enthält die technischen Normen für einzelne Gewerke:
- DIN 18299: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
- DIN 18330: Mauerarbeiten
- DIN 18331: Betonarbeiten
- DIN 18338: Dachdeckungsarbeiten
- Über 60 Einzelnormen für verschiedene Gewerke
Abgrenzung zur VgV
| Merkmal | VOB/A | VgV |
|---|---|---|
| Anwendungsbereich | Bauleistungen | Liefer-/Dienstleistungen |
| Schwellenwert Bau | 5.538.000 EUR | – |
| Herausgeber | DVA | Bundesregierung |
| Vertragsrecht | VOB/B | BGB |
Bedeutung für Bauunternehmen
Die VOB ist für Bauunternehmen essentiell, da nahezu alle öffentlichen Bauaufträge nach VOB vergeben und abgewickelt werden. Die Kenntnis aller drei Teile ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme an Bauvergaben. Besonders wichtig sind die Fristen der VOB/A für die Angebotsabgabe sowie die Regelungen der VOB/B zur Nachtragsstellung und Abnahme.