Was ist ein Planungsauftrag?
Ein Planungsauftrag ist ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag über Architekten- und Ingenieurleistungen. Er umfasst typischerweise die Planung von Bauvorhaben in den verschiedenen Leistungsphasen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Rechtsgrundlage
- § 103 Abs. 4 GWB: Planungsleistungen sind Dienstleistungsaufträge
- §§ 73–77 VgV: Sonderregelungen für Planungswettbewerbe und freiberufliche Leistungen
- § 50 UVgO: Planungsleistungen im Unterschwellenbereich
- HOAI: Honorarordnung (seit 2021 als Orientierungswerte, nicht mehr verbindlich)
Leistungsphasen nach HOAI
| LPH | Bezeichnung | Anteil am Gesamthonorar |
|---|---|---|
| 1 | Grundlagenermittlung | 2 % |
| 2 | Vorplanung | 7 % |
| 3 | Entwurfsplanung | 15 % |
| 4 | Genehmigungsplanung | 3 % |
| 5 | Ausführungsplanung | 25 % |
| 6 | Vorbereitung der Vergabe | 10 % |
| 7 | Mitwirkung bei der Vergabe | 4 % |
| 8 | Objektüberwachung (Bauleitung) | 32 % |
| 9 | Objektbetreuung | 2 % |
Besondere Vergaberegeln
Planungsleistungen werden häufig im Verhandlungsverfahren vergeben (§ 74 VgV). Dies ist gerechtfertigt, weil:
- Die Leistung nicht vorab exakt beschreibbar ist
- Qualitative Aspekte (Entwurfskonzept, Erfahrung) überwiegen
- Eine Verhandlung über den Leistungsumfang erforderlich ist
Planungswettbewerb
Für bedeutende Bauvorhaben kann ein Planungswettbewerb durchgeführt werden (§§ 78–80 VgV):
- Anonyme Einreichung von Entwürfen
- Bewertung durch ein Preisgericht
- Der Gewinner wird in der Regel mit der weiteren Planung beauftragt
- RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) als Standard
Zuschlagskriterien
Bei Planungsaufträgen überwiegen qualitative Kriterien:
| Kriterium | Gewichtung (typisch) |
|---|---|
| Projektteam / Qualifikation | 20–30 % |
| Herangehensweise / Konzept | 25–35 % |
| Referenzen | 15–25 % |
| Honorar | 15–25 % |
| Nachhaltigkeit | 5–10 % |
Stufenweise Beauftragung
Planungsaufträge werden häufig stufenweise beauftragt:
- Stufe 1: LPH 1–3 (Grundlagenermittlung bis Entwurf)
- Stufe 2: LPH 4–5 (Genehmigungs- und Ausführungsplanung)
- Stufe 3: LPH 6–8 (Vergabe und Bauleitung)
Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung der nächsten Stufe vor. Ein Rechtsanspruch auf Folgebeauftragung besteht grundsätzlich nicht.
Praxishinweis
Planungsaufträge erfordern besondere Qualifikationsnachweise und Referenzen. Patterno filtert Planungsausschreibungen gezielt nach Fachrichtung (Architektur, Tragwerk, TGA, Verkehr etc.) und Leistungsphase, damit Sie die passenden Aufträge schnell finden.