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Allgemein

Bauauftrag

Öffentlicher Auftrag über die Ausführung oder Planung und Ausführung von Bauleistungen wie Hoch-, Tief- oder Straßenbau.

Was ist ein Bauauftrag?

Ein Bauauftrag ist ein öffentlicher Auftrag, dessen Gegenstand entweder die Ausführung oder die Planung und Ausführung von Bauleistungen ist. Bauaufträge bilden die dritte Grundkategorie neben Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und haben den höchsten EU-Schwellenwert.

Rechtsgrundlage

Die Definition findet sich in § 103 Abs. 3 GWB: „Öffentliche Bauaufträge sind Verträge über die Ausführung oder die gleichzeitige Planung und Ausführung von Bauleistungen [...] oder eines Bauwerks, das Ergebnis von Tief- oder Hochbauarbeiten ist und eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll."

Was sind Bauleistungen?

Bauleistungen umfassen nach § 1 VOB/A:

  • Hochbau: Gebäude, Hallen, Schulen, Krankenhäuser
  • Tiefbau: Straßen, Brücken, Tunnel, Kanäle
  • Ausbau: Trockenbau, Fliesen, Maler, Fußboden
  • Gebäudetechnik: Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro
  • Abbruch und Rückbau: Demontage bestehender Bauwerke
  • Instandhaltung: Sanierung, Modernisierung

Schwellenwert

Der EU-Schwellenwert für Bauaufträge ist mit 5.538.000 € netto deutlich höher als bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. Daher werden viele Bauaufträge im Unterschwellenbereich nach VOB/A Abschnitt 1 vergeben.

BereichAnwendbare Vorschrift
Ab 5.538.000 €VOB/A Abschnitt 2 (EU), GWB
Unter 5.538.000 €VOB/A Abschnitt 1, Landesrecht
Sektoren (ab 5.538.000 €)SektVO

Besonderheiten bei Bauaufträgen

Losvergabe: Bauaufträge werden typischerweise in Fachlose aufgeteilt (§ 5 VOB/A):

  • Der Grundsatz der Fachlosvergabe ist im Baubereich besonders stark ausgeprägt
  • Jedes Gewerk wird als separates Fachlos ausgeschrieben

Eignungsprüfung: Besondere Anforderungen:

  • Eintragung in die Handwerksrolle oder Berufsregister
  • Präqualifikation über das PQ-Verzeichnis
  • Referenzen über vergleichbare Bauleistungen

Submission: Bei VOB/A-Vergaben findet ein formeller Eröffnungstermin statt (§ 14 VOB/A), bei dem Bieter anwesend sein dürfen.

Bauvertragsrecht

Nach Zuschlagserteilung gelten besondere Vertragsregeln:

  • VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen
  • BGB §§ 650a–650h: Bauvertragsrecht (seit 2018)
  • HOAI: Honorarordnung für Planungsleistungen
  • Gewährleistung: 4 Jahre (VOB/B) bzw. 5 Jahre (BGB)

Mischaufträge mit Bauanteil

KombinationEinordnung
Planung + BauausführungBauauftrag (Totalunternehmer)
Lieferung + Einbau (Schwerpunkt Bau)Bauauftrag
Lieferung + Einbau (Schwerpunkt Ware)Lieferauftrag
Wartung + kleine ReparaturenDienstleistungsauftrag

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