Was ist ein Bauauftrag?
Ein Bauauftrag ist ein öffentlicher Auftrag, dessen Gegenstand entweder die Ausführung oder die Planung und Ausführung von Bauleistungen ist. Bauaufträge bilden die dritte Grundkategorie neben Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und haben den höchsten EU-Schwellenwert.
Rechtsgrundlage
Die Definition findet sich in § 103 Abs. 3 GWB: „Öffentliche Bauaufträge sind Verträge über die Ausführung oder die gleichzeitige Planung und Ausführung von Bauleistungen [...] oder eines Bauwerks, das Ergebnis von Tief- oder Hochbauarbeiten ist und eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll."
Was sind Bauleistungen?
Bauleistungen umfassen nach § 1 VOB/A:
- Hochbau: Gebäude, Hallen, Schulen, Krankenhäuser
- Tiefbau: Straßen, Brücken, Tunnel, Kanäle
- Ausbau: Trockenbau, Fliesen, Maler, Fußboden
- Gebäudetechnik: Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro
- Abbruch und Rückbau: Demontage bestehender Bauwerke
- Instandhaltung: Sanierung, Modernisierung
Schwellenwert
Der EU-Schwellenwert für Bauaufträge ist mit 5.538.000 € netto deutlich höher als bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. Daher werden viele Bauaufträge im Unterschwellenbereich nach VOB/A Abschnitt 1 vergeben.
| Bereich | Anwendbare Vorschrift |
|---|---|
| Ab 5.538.000 € | VOB/A Abschnitt 2 (EU), GWB |
| Unter 5.538.000 € | VOB/A Abschnitt 1, Landesrecht |
| Sektoren (ab 5.538.000 €) | SektVO |
Besonderheiten bei Bauaufträgen
Losvergabe: Bauaufträge werden typischerweise in Fachlose aufgeteilt (§ 5 VOB/A):
- Der Grundsatz der Fachlosvergabe ist im Baubereich besonders stark ausgeprägt
- Jedes Gewerk wird als separates Fachlos ausgeschrieben
Eignungsprüfung: Besondere Anforderungen:
- Eintragung in die Handwerksrolle oder Berufsregister
- Präqualifikation über das PQ-Verzeichnis
- Referenzen über vergleichbare Bauleistungen
Submission: Bei VOB/A-Vergaben findet ein formeller Eröffnungstermin statt (§ 14 VOB/A), bei dem Bieter anwesend sein dürfen.
Bauvertragsrecht
Nach Zuschlagserteilung gelten besondere Vertragsregeln:
- VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen
- BGB §§ 650a–650h: Bauvertragsrecht (seit 2018)
- HOAI: Honorarordnung für Planungsleistungen
- Gewährleistung: 4 Jahre (VOB/B) bzw. 5 Jahre (BGB)
Mischaufträge mit Bauanteil
| Kombination | Einordnung |
|---|---|
| Planung + Bauausführung | Bauauftrag (Totalunternehmer) |
| Lieferung + Einbau (Schwerpunkt Bau) | Bauauftrag |
| Lieferung + Einbau (Schwerpunkt Ware) | Lieferauftrag |
| Wartung + kleine Reparaturen | Dienstleistungsauftrag |
Praxishinweis
Bauaufträge bieten besonders für den Mittelstand große Chancen, da die Fachlosvergabe der Regelfall ist. Patterno identifiziert automatisch Fachlose bei Bauausschreibungen und benachrichtigt Sie über die Gewerke, die zu Ihrem Unternehmen passen. Unser Kalkulations-Agent für den Baubereich unterstützt Sie zusätzlich bei der schnellen Angebotserstellung.