Was ist die Vergabestatistikverordnung?
Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) regelt die systematische Erfassung und Auswertung statistischer Daten über öffentliche Auftragsvergaben in Deutschland. Sie wurde 2020 eingeführt und dient der Transparenz und Weiterentwicklung des Vergabewesens.
Hintergrund und Zielsetzung
Bis zur Einführung der VergStatVO fehlte in Deutschland eine umfassende Datenbasis über das öffentliche Auftragswesen. Die Verordnung schafft die Grundlage für:
- Transparenz: Erstmalige systematische Erfassung aller öffentlichen Auftragsvergaben
- Evaluierung: Bewertung der Wirksamkeit vergaberechtlicher Regelungen
- Politische Steuerung: Datenbasierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Vergaberechts
- EU-Berichtspflichten: Erfüllung der statistischen Meldepflichten gegenüber der EU-Kommission
Meldepflichten
Öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber müssen folgende Daten melden:
- Art und Gegenstand des Auftrags (CPV-Codes)
- Auftragswert und Verfahrensart
- Anzahl eingegangener Angebote
- Angaben zum Zuschlagsempfänger (KMU-Status, Herkunftsland)
- Verwendung von Nachhaltigkeits- und Innovationsaspekten
Datenerhebung
Die Datenerhebung erfolgt in zwei Stufen:
- Oberhalb der EU-Schwellenwerte: Daten werden automatisch aus den EU-Bekanntmachungsformularen gewonnen
- Unterhalb der EU-Schwellenwerte: Auftraggeber melden die Daten über ein Bundesportal
Bedeutung für den Markt
Die VergStatVO liefert erstmals belastbare Zahlen über:
- Das Gesamtvolumen öffentlicher Aufträge in Deutschland
- Die Beteiligung von KMU an öffentlichen Aufträgen
- Die Nutzung nachhaltiger Beschaffungskriterien
- Regionale Unterschiede im Vergabewesen
Ausblick
Die gewonnenen Daten ermöglichen es, das Vergaberecht evidenzbasiert weiterzuentwickeln und Handlungsbedarfe zu identifizieren. Für Unternehmen bieten die veröffentlichten Statistiken wertvolle Einblicke in Markttrends und Wettbewerbsintensität.