Was ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb?
Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist ein Ausnahme-Vergabeverfahren nach § 14 Abs. 4 VgV, bei dem der öffentliche Auftraggeber ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung direkt mit einem oder mehreren Unternehmen in Verhandlung treten kann.
Voraussetzungen
Dieses Verfahren ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig:
- Erfolglose Vorverfahren: Wenn ein offenes oder nichtoffenes Verfahren keine geeigneten Angebote erbracht hat und die ursprünglichen Bedingungen nicht wesentlich geändert werden
- Monopolstellung: Nur ein bestimmtes Unternehmen kann die Leistung erbringen (technische oder künstlerische Gründe, Schutzrechte)
- Äußerste Dringlichkeit: Unvorhergesehene Ereignisse machen die Einhaltung regulärer Fristen unmöglich
- Wiederholungsleistungen: Gleichartige Leistungen innerhalb von drei Jahren nach dem ersten Auftrag
- Warenbeschaffung: Besonders günstige Gelegenheit bei Liquidation oder Insolvenz
Ablauf
- Bedarfsfeststellung: Der Auftraggeber dokumentiert den Ausnahmegrund
- Vergabevermerk: Schriftliche Begründung, warum kein wettbewerbliches Verfahren möglich ist
- Auswahl: Direkte Ansprache eines oder mehrerer geeigneter Unternehmen
- Verhandlung: Verhandlung über Leistung, Konditionen und Preis
- Zuschlag: Vergabe des Auftrags
- Ex-post-Bekanntmachung: Nachträgliche Veröffentlichung der Vergabe
Risiken und Kontrolle
- Enge Auslegung: Die Ausnahmegründe werden von Vergabekammern und Gerichten sehr eng ausgelegt
- Beweislast: Der Auftraggeber trägt die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen
- Nachprüfung: Andere Unternehmen können das Verfahren vor der Vergabekammer anfechten
- Unwirksamkeit: Bei fehlerhafter Anwendung kann der Vertrag für unwirksam erklärt werden
Abgrenzung zum Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Im Gegensatz zum regulären Verhandlungsverfahren entfällt hier die öffentliche Bekanntmachung und der vorgeschaltete Teilnahmewettbewerb. Dies macht das Verfahren schneller, aber auch anfälliger für vergaberechtliche Beanstandungen.
Praxisrelevanz
Für Bieter sind diese Verfahren schwer zu erkennen, da sie nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Umso wichtiger ist ein gutes Netzwerk und die proaktive Positionierung bei öffentlichen Auftraggebern. Über Patterno können zumindest die nachträglichen Ex-post-Bekanntmachungen erfasst werden.