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Leitfaden

1. Juli 2026

Leistungsverzeichnis (LV): Aufbau, GAEB und Kalkulation für Bieter 2026

Maurice Funk
Leistungsverzeichnis (LV) - Aufbau, GAEB-Struktur und Kalkulation im Überblick

Das Leistungsverzeichnis entscheidet über Gewinn oder Verlust einer Ausschreibung, lange bevor der Zuschlag fällt. Wer eine Position übersieht, eine Menge falsch einschätzt oder einen Einheitspreis zu knapp ansetzt, verliert entweder den Auftrag oder verdient an ihm nichts. Für Geschäftsführer heißt das: Die Marge steckt nicht in der Verhandlung, sondern in der Sorgfalt bei der Kalkulation. Für Vertriebs- und Kalkulationsleiter heißt es: Jedes LV ist ein Dokument mit Hunderten Positionen, das unter Zeitdruck fehlerfrei durchgerechnet werden muss. Dieser Leitfaden erklärt, wie ein Leistungsverzeichnis aufgebaut ist, wie der GAEB-Datenaustausch funktioniert und wie Sie ein LV als Bieter richtig prüfen und kalkulieren.

Was ist ein Leistungsverzeichnis?

Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist die strukturierte, positionsweise Auflistung aller Leistungen, die im Rahmen einer Ausschreibung erbracht werden sollen, jeweils mit Beschreibung, Menge und Mengeneinheit. Es ist das zentrale Kalkulationsdokument einer Ausschreibung: Der Auftraggeber beschreibt darin, was er benötigt, und der Bieter trägt seine Einheitspreise ein, um zur Angebotssumme zu gelangen.

Kurz & knapp: Das Leistungsverzeichnis ist der Teil der Vergabeunterlagen, der jede Teilleistung als einzelne Position mit Ordnungszahl, Text, Menge und Einheit auflistet. Der Auftraggeber gibt Beschreibung und Menge vor, der Bieter ergänzt Einheitspreise und Gesamtbeträge. Die Summe aller Positionen ergibt den Angebotspreis. LVs sind vor allem im Bau üblich, kommen aber auch bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen vor.

Das LV ist Kern der Leistungsbeschreibung. Diese ist im Vergaberecht ausdrücklich geregelt: Für Bauleistungen verlangt die VOB/A eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung, sodass alle Bieter sie im gleichen Sinne verstehen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. Für Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte trifft die VgV eine vergleichbare Regelung zur Leistungsbeschreibung.

Genau diese Anforderung erklärt, warum das LV so wichtig ist: Es ist die einzige verbindliche Grundlage, auf der alle Bieter das exakt gleiche Angebot rechnen. Fehler oder Lücken im LV wirken sich direkt auf die Vergleichbarkeit der Angebote und auf die spätere Abrechnung aus.

Wie ist ein Leistungsverzeichnis aufgebaut?

Ein Leistungsverzeichnis folgt einer hierarchischen Gliederung, die von der groben Struktur bis zur einzelnen Position reicht. Wer diese Logik kennt, liest ein LV schneller und kalkuliert es sicherer.

Gliederungsebenen: Titel, Untertitel, Position

Ein LV ist meist in Titel und Untertitel (Lose oder Gewerke) gegliedert, unter denen die einzelnen Positionen stehen. Jede Position trägt eine Ordnungszahl (OZ), oft auch Positionsnummer genannt, die sie eindeutig identifizierbar macht. Diese Struktur bildet häufig die spätere Fachlosvergabe ab, also die Aufteilung eines Auftrags in fachlich getrennte Gewerke (Lose).

Aufbau einer einzelnen Position

Jede Position enthält typischerweise folgende Bestandteile:

  • Ordnungszahl (OZ): Eindeutige Kennnummer der Position
  • Kurztext: Knappe Bezeichnung der Leistung (z. B. „Beton C25/30 liefern und einbauen")
  • Langtext: Detaillierte technische Beschreibung mit allen relevanten Anforderungen
  • Menge (Vordersatz): Die vom Auftraggeber ermittelte Menge
  • Mengeneinheit: Bezugsgröße wie m², m³, Stück, Stunde, pauschal
  • Einheitspreis (EP): Der vom Bieter kalkulierte Preis pro Einheit (leer im ausgeschriebenen LV)
  • Gesamtbetrag (GB): Menge × Einheitspreis, ergibt sich aus der Kalkulation

Der Auftraggeber gibt Kurztext, Langtext, Menge und Einheit vor. Der Bieter trägt ausschließlich die Preise ein. Deshalb spricht man beim ausgefüllten Dokument auch vom „ausgepreisten LV".

Positionsarten im Überblick

Nicht jede Position ist eine Standardleistung. Das LV kennt verschiedene Positionsarten, die unterschiedlich in die Angebotssumme eingehen. Diesen Unterschied zu übersehen, ist einer der teuersten Kalkulationsfehler.

PositionsartBedeutungFließt in die Angebotssumme?
Normalposition (Grundposition)Standardleistung, die sicher ausgeführt wirdJa
Bedarfsposition (Eventualposition)Leistung, die nur bei Bedarf abgerufen wirdIn der Regel nein (nur nachrichtlich)
Wahlposition (Alternativposition)Alternative zu einer GrundpositionNur die gewählte Variante
ZulagepositionErgänzung oder Aufpreis zu einer anderen PositionJa, als Zuschlag

Wichtig: Bedarfspositionen werden zwar kalkuliert, gehen aber häufig nicht in die gewertete Angebotssumme ein. Wer sie versehentlich einrechnet, verzerrt seinen Angebotspreis und kann im Preisvergleich schlechter dastehen, obwohl er günstiger kalkuliert hat.

Vorbemerkungen und technische Vorbemerkungen

Neben den Positionen enthält fast jedes LV Vorbemerkungen und technische Vorbemerkungen. Sie stehen meist am Anfang eines Titels oder des gesamten Verzeichnisses und regeln alles, was für mehrere Positionen gemeinsam gilt: Baustellenbedingungen, geforderte Qualitäten, Abrechnungsregeln, Fristen oder Nebenleistungen, die bereits im Einheitspreis enthalten sein müssen. Wer diese Texte überliest, kalkuliert Leistungen weg, die er später unentgeltlich erbringen muss. In der Praxis stecken hier die teuersten Überraschungen, weil eine einzige Zeile in den Vorbemerkungen den Aufwand über Dutzende Positionen hinweg verändern kann. Lesen Sie die Vorbemerkungen deshalb genauso sorgfältig wie die Positionen selbst.

Standardleistungsverzeichnis vs. funktionales Leistungsverzeichnis

Nicht jedes LV beschreibt jede Position im Detail. Das Vergaberecht kennt zwei grundsätzliche Arten der Leistungsbeschreibung, die sich stark auf die Kalkulation auswirken.

MerkmalStandard-LeistungsverzeichnisFunktionales Leistungsverzeichnis
GrundlageDetaillierte Einzelpositionen (VOB/A § 7b)Leistungsprogramm, Ziel und Funktion (VOB/A § 7c)
Wer plant die Leistung?Auftraggeber (bzw. dessen Planer)Bieter entwickelt Lösungsweg mit
MengenangabenKonkret vorgegebenOft nur Rahmen oder ganz offen
KalkulationsaufwandPositionsweise, gut vergleichbarHöher, erfordert eigene Mengenermittlung
Typischer EinsatzKlar definierte GewerkeKomplexe oder innovative Projekte

Beim Standard-LV gibt der Auftraggeber jede Position mit Menge vor, der Bieter kalkuliert nur die Preise. Das macht Angebote gut vergleichbar. Beim funktionalen LV beschreibt der Auftraggeber nur das gewünschte Ergebnis, während der Bieter den Lösungsweg und häufig auch die Mengen selbst ermittelt. Das eröffnet Spielraum für eigene Ideen, erhöht aber den Aufwand und das Risiko bei der Kalkulation deutlich.

Wer erstellt das Leistungsverzeichnis?

Auf Auftraggeberseite entsteht das Leistungsverzeichnis in der Regel nicht in der Vergabestelle selbst, sondern bei den planenden Stellen: Architektur- und Ingenieurbüros, Fachplanern oder internen technischen Abteilungen. Sie übersetzen die Planung in einzelne, ausschreibungsfähige Positionen.

Damit LVs einheitlich und rechtssicher sind, greifen viele Auftraggeber auf standardisierte Textbausteine zurück. Im Bau ist das vor allem das Standardleistungsbuch (STLB-Bau) mit vordefinierten, technisch abgestimmten Positionstexten. Erstellt und verwaltet werden LVs meist in einer AVA-Software (Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung), die den gesamten Prozess von der Mengenermittlung über die Ausschreibung bis zur späteren Abrechnung abbildet.

Für Bieter ist dieses Wissen praktisch relevant: Standardisierte Positionstexte lassen sich schneller einordnen und mit eigenen Kalkulationsvorlagen abgleichen. Individuell formulierte oder funktionale Beschreibungen erfordern dagegen mehr Prüfaufwand, weil hier häufiger Unklarheiten oder Lücken auftreten.

Leistungsverzeichnis bei Liefer- und Dienstleistungen

Auch wenn das Leistungsverzeichnis aus dem Bau stammt, ist es nicht auf Bauleistungen beschränkt. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen kommt eine vergleichbare positionsweise Leistungsbeschreibung zum Einsatz, etwa bei der Beschaffung von Geräten, IT-Ausstattung, Verbrauchsmaterial oder wiederkehrenden Dienstleistungen wie Reinigung, Wartung oder Catering.

Der Aufbau bleibt gleich: Positionen mit Beschreibung, Menge und Mengeneinheit, die der Bieter mit Einheitspreisen versieht. Unterschiede gibt es bei den Details. Statt bau-spezifischer Positionsarten dominieren hier oft Preisblätter, Stückzahlen und Rahmenmengen, insbesondere bei Rahmenverträgen, bei denen die tatsächliche Abrufmenge im Voraus nicht feststeht. Für die Kalkulation gilt dieselbe Grundregel wie im Bau: Jede Position sauber prüfen, Mengen plausibilisieren und den Einheitspreis vollständig durchrechnen.

GAEB-Datenaustausch: Das digitale Format für Leistungsverzeichnisse

In der Praxis werden Leistungsverzeichnisse selten als reines PDF ausgetauscht, sondern als strukturierte Dateien im GAEB-Format. GAEB steht für „Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen" und ist der etablierte Standard für den digitalen Austausch von Leistungsverzeichnissen zwischen Auftraggebern, Planern und Bietern.

Der Vorteil: Ein GAEB-LV lässt sich direkt in eine Kalkulations- oder AVA-Software einlesen, auspreisen und wieder zurückspielen, ohne dass Positionen manuell abgetippt werden müssen. Der GAEB-Datenaustausch läuft dabei in klar definierten Phasen ab, die jeweils einer eigenen Dateiart entsprechen:

  • GAEB-Phase 81 (X81): Reines Leistungsverzeichnis ohne Preise, oft zur internen Weitergabe
  • GAEB-Phase 83 (X83): Angebotsaufforderung, der Auftraggeber übergibt das LV zur Kalkulation an die Bieter
  • GAEB-Phase 84 (X84): Angebotsabgabe, der Bieter liefert das ausgepreiste LV zurück
  • GAEB-Phase 86 (X86): Auftragserteilung, das LV wird zur Grundlage des Vertrags

Für Bieter ist entscheidend: Sie erhalten in der Regel eine X83-Datei, preisen diese in ihrer Software aus und geben eine X84-Datei zurück. Das aktuelle Format ist GAEB DA XML; ältere Dateien in den Formaten GAEB 90 und GAEB 2000 sind aber weiterhin im Umlauf. Eine saubere GAEB-Verarbeitung erspart stundenlanges manuelles Übertragen und vermeidet Übertragungsfehler.

Leistungsverzeichnis kalkulieren: Schritt für Schritt

Die eigentliche Wertschöpfung passiert bei der Kalkulation. Hier entscheidet sich, ob ein Angebot wettbewerbsfähig und gleichzeitig auskömmlich ist. Der Ablauf folgt in der Praxis diesen Schritten.

1. LV vollständig prüfen

Bevor Sie kalkulieren, lesen Sie das gesamte LV, inklusive Vorbemerkungen und technischer Vorbemerkungen. Klären Sie Widersprüche oder unklare Positionen frühzeitig über eine formelle Bieterfrage, denn nach Angebotsabgabe ist eine Korrektur kaum noch möglich.

2. Mengen und Positionsarten kontrollieren

Prüfen Sie die vorgegebenen Mengen auf Plausibilität und markieren Sie alle Bedarfs-, Wahl- und Zulagepositionen. Nur so vermeiden Sie, dass Sie Positionen falsch in die Angebotssumme einrechnen.

3. Einheitspreise kalkulieren

Für jede Position ermitteln Sie den Einheitspreis aus Lohn, Material, Geräten, Nachunternehmerleistungen sowie Zuschlägen für Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn. In der Praxis kommen dabei zwei Methoden zum Einsatz: die Zuschlagskalkulation, bei der die Gemeinkosten prozentual auf die Einzelkosten aufgeschlagen werden, und die Kalkulation über die Angebotsendsumme, bei der von einer Zielsumme rückwärts gerechnet wird. Bei öffentlichen Bauaufträgen fordern Auftraggeber häufig die Offenlegung der Kalkulation über die EFB-Preisblätter (Formblätter 221, 222 und 223 des Vergabehandbuchs des Bundes). Diese Preisblätter gliedern die Einheitspreise in ihre Bestandteile auf und dienen dem Auftraggeber als Grundlage, um die Angemessenheit der Preise zu prüfen.

4. Nachunternehmerleistungen einplanen

Positionen, die Sie nicht selbst ausführen, kalkulieren Sie über Nachunternehmerleistungen. Holen Sie dafür rechtzeitig Angebote ein und berücksichtigen Sie Ihren eigenen Zuschlag für Koordination und Haftung.

5. Angebotssumme prüfen und plausibilisieren

Zum Schluss prüfen Sie die Gesamtsumme: Ist sie marktgerecht? Gibt es Positionen mit auffällig hohen oder niedrigen Preisen, die als Spekulation ausgelegt werden könnten? Der Zuschlag geht am Ende an das wirtschaftlichste Angebot, das ist nicht zwingend das billigste, sondern das mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Kurz-Checkliste vor der Angebotsabgabe

Bevor Sie das ausgepreiste LV einreichen, gehen Sie diese Punkte durch:

  • Sind alle Positionen bepreist, auch die auf der letzten Seite?
  • Sind Bedarfs-, Wahl- und Zulagepositionen korrekt behandelt?
  • Stimmen die Gesamtbeträge (Menge × Einheitspreis) rechnerisch?
  • Sind alle geforderten Preisblätter und Nachweise beigefügt?
  • Ist das GAEB-Format vollständig und lesbar zurückgespielt?
  • Liegt die Angebotssumme in einem marktgerechten Rahmen?

Diese wenigen Minuten am Ende verhindern die formalen Fehler, die zu den häufigsten Ursachen vermeidbarer Angebotsausschlüsse zählen.

Vom Portal-Chaos zur fertigen Kalkulation

Der größte Zeitfresser liegt oft schon vor der Kalkulation: Passende Bauausschreibungen mit den richtigen Leistungsverzeichnissen über Hunderte von Portalen hinweg zu finden. Öffentliche Bauaufträge werden über mehr als 4.500 Vergabeportale veröffentlicht, von TED über DTVP bis zu kommunalen Plattformen. Wer sie manuell durchsucht, verliert wertvolle Zeit, die für die eigentliche Kalkulation fehlt.

Genau hier setzt Patterno an. Patterno Hit überwacht diese Portale automatisch und liefert jeden Morgen nur die Ausschreibungen, die zu Ihrem Profil passen. Und für die Angebotsphase im Bau geht Patterno Bid einen Schritt weiter: Der Kalkulations-Agent liest das Leistungsverzeichnis über die native iTWO-Kalkulation direkt ein und kalkuliert Positionen automatisch, Hunderte davon in Sekunden statt in Stunden. Der Nachunternehmer-Agent erstellt zusätzlich Vergabepakete, versendet sie an Subunternehmer und trackt den Angebotsstatus. So verlagert sich Ihre Arbeit vom manuellen Abtippen hin zur inhaltlichen Prüfung. Mehr dazu auf unserer Seite für Bau & Infrastruktur.

Häufige Fehler bei der LV-Kalkulation

Auch erfahrene Bieter machen bei der Bearbeitung von Leistungsverzeichnissen typische Fehler, die sich direkt auf Marge oder Zuschlagschancen auswirken.

Fehler 1: Positionen übersehen

Bei LVs mit mehreren hundert Positionen bleibt schnell eine unbepreist. Ein LV mit fehlenden Preisen kann nach VOB/A vom Verfahren ausgeschlossen werden. Eine vollständige, systematische Bearbeitung ist daher Pflicht.

Fehler 2: Bedarfs- und Wahlpositionen falsch behandeln

Wer Bedarfspositionen in die Angebotssumme einrechnet oder Wahlpositionen doppelt ansetzt, verfälscht seinen Angebotspreis. Das kann im Preisvergleich den Ausschlag gegen Sie geben.

Fehler 3: Spekulationspreise setzen

Extrem hohe Preise auf Positionen mit erwartbar steigenden Mengen und Dumpingpreise auf schrumpfende Positionen gelten als unzulässige Preisspekulation. Auftraggeber prüfen auffällige Einheitspreise im Rahmen der Angemessenheitsprüfung ungewöhnlich niedriger Angebote und können solche Angebote ausschließen.

Fehler 4: Mengenangaben ungeprüft übernehmen

Auch der Auftraggeber macht Fehler. Erkennen Sie unplausible Mengen erst nach Zuschlag, drohen Nachträge und Streit. Eine frühe Prüfung schützt Ihre Kalkulationsgrundlage und Ihre Marge.

Fehler 5: Zu spät mit der Kalkulation beginnen

Kurze Fristen und komplexe LVs vertragen sich schlecht mit manueller Bearbeitung. Wer erst kurz vor Fristende startet, kalkuliert unter Druck und riskiert genau die Fehler, die oben beschrieben sind.

Leistungsverzeichnis und Vergleichbarkeit der Angebote

Das LV ist nicht nur ein Kalkulationswerkzeug, sondern auch das Fundament für einen fairen Wettbewerb. Weil alle Bieter dieselben Positionen mit denselben Mengen bepreisen, kann der Auftraggeber die Angebote unmittelbar vergleichen. Nach der Angebotsöffnung stellt er die Einheits- und Gesamtpreise in einem Preisspiegel gegenüber.

Diese Vergleichbarkeit ist auch der Grund, warum der Gesetzgeber großen Wert auf die eindeutige Leistungsbeschreibung legt. Sie sichert den Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatz, der im GWB verankert ist. Ein sauberes LV schützt damit beide Seiten: den Auftraggeber vor unvergleichbaren Angeboten und den Bieter vor willkürlichen Wertungen.

Weiterführende Artikel

Frequently Asked Questions

Was ist ein Leistungsverzeichnis?

Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist die positionsweise Auflistung aller Leistungen einer Ausschreibung, jeweils mit Ordnungszahl, Beschreibung, Menge und Mengeneinheit. Der Auftraggeber gibt Beschreibung und Menge vor, der Bieter trägt seine Einheitspreise ein. Die Summe aller Positionen ergibt den Angebotspreis. Das LV ist damit das zentrale Kalkulations- und Vergleichsdokument einer Ausschreibung, vor allem bei Bauleistungen.

Was bedeutet die Ordnungszahl (OZ) im Leistungsverzeichnis?

Die Ordnungszahl, häufig auch Positionsnummer genannt, ist die eindeutige Kennnummer einer Position innerhalb des Leistungsverzeichnisses. Sie ordnet die Position in die Gliederung aus Titeln und Untertiteln ein und macht sie über das gesamte Verfahren hinweg eindeutig referenzierbar, von der Kalkulation über die Angebotswertung bis zur späteren Abrechnung.

Was ist der Unterschied zwischen einem Standard-LV und einem funktionalen LV?

Beim Standard-Leistungsverzeichnis gibt der Auftraggeber jede Position detailliert mit Menge vor, der Bieter kalkuliert nur die Preise. Das macht Angebote gut vergleichbar. Beim funktionalen Leistungsverzeichnis beschreibt der Auftraggeber nur das gewünschte Ergebnis und die Funktion, während der Bieter den Lösungsweg und oft auch die Mengen selbst ermittelt. Das funktionale LV bietet mehr Gestaltungsspielraum, erhöht aber den Kalkulationsaufwand und das Risiko.

Was ist das GAEB-Format?

GAEB ist der Standard des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen für den digitalen Austausch von Leistungsverzeichnissen. GAEB-Dateien lassen sich direkt in Kalkulations- und AVA-Software einlesen und wieder zurückspielen. Der Austausch läuft in Phasen: X83 für die Angebotsaufforderung, X84 für die Angebotsabgabe und X86 für die Auftragserteilung. Das erspart das manuelle Abtippen von Positionen und vermeidet Übertragungsfehler.

Wie kalkuliere ich ein Leistungsverzeichnis richtig?

Prüfen Sie zuerst das gesamte LV inklusive Vorbemerkungen und klären Sie Unklarheiten per Bieterfrage. Kontrollieren Sie die Mengen und markieren Sie Bedarfs-, Wahl- und Zulagepositionen. Kalkulieren Sie dann für jede Position den Einheitspreis aus Lohn, Material, Geräten und Nachunternehmerleistungen samt Zuschlägen. Prüfen Sie zum Schluss die Gesamtsumme auf Marktgerechtigkeit und vermeiden Sie Spekulationspreise, die zum Ausschluss führen können.

Muss ich jede Position im Leistungsverzeichnis ausfüllen?

Ja. Ein Leistungsverzeichnis mit fehlenden Einheitspreisen ist unvollständig und kann nach VOB/A und VgV vom Verfahren ausgeschlossen werden. Das gilt grundsätzlich auch für Bedarfspositionen, die zwar häufig nicht in die gewertete Angebotssumme einfließen, aber dennoch bepreist werden müssen. Prüfen Sie vor der Abgabe systematisch, ob wirklich jede Position einen Preis enthält, gerade bei umfangreichen LVs mit mehreren hundert Positionen.