21. April 2026
Schwellenwerte 2026: Alle EU- und nationalen Wertgrenzen im Überblick
Maurice Funk

Wer öffentliche Aufträge gewinnen will, muss die Schwellenwerte kennen. Sie entscheiden darüber, nach welchen Regeln eine Ausschreibung abläuft, welche Fristen gelten und wie viel Wettbewerb zu erwarten ist. Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue EU-Schwellenwerte, und auch auf nationaler Ebene haben sich die Wertgrenzen geändert. Dieser Leitfaden fasst alle aktuellen Werte zusammen, erklärt die rechtlichen Grundlagen und zeigt, was die Änderungen für Bieter und Auftraggeber konkret bedeuten.
Kurz & knapp: Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue EU-Schwellenwerte: 5.404.000 EUR für Bauaufträge, 140.000 EUR für Liefer-/Dienstleistungen bei Bundesbehörden und 216.000 EUR für sonstige Auftraggeber. Unterhalb dieser Werte greifen die nationalen Regeln (UVgO/VOB/A). Patterno bündelt Ausschreibungen von 2.000+ Vergabeportalen und findet automatisch Ausschreibungen ober- und unterhalb der Schwellenwerte.
Was sind Schwellenwerte im Vergaberecht?
Schwellenwerte sind gesetzlich festgelegte Auftragswerte, die bestimmen, welches Vergaberecht auf eine öffentliche Ausschreibung anwendbar ist. Sie bilden die Trennlinie zwischen zwei Rechtsregimen:
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Oberhalb des Schwellenwerts (Oberschwellenbereich): Es gilt das EU-Vergaberecht. Der Auftrag muss EU-weit ausgeschrieben werden, mit strengen Verfahrensregeln, verbindlichen Fristen und umfassendem Rechtsschutz vor Vergabekammern. Die Rechtsgrundlage bilden das GWB (Teil 4), die VgV, die SektVO und die KonzVgV.
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Unterhalb des Schwellenwerts (Unterschwellenbereich): Es gilt nationales Vergaberecht. Die Verfahren sind weniger formal, die Fristen kürzer, und der Rechtsschutz ist eingeschränkt. Hier greifen die UVgO (Liefer- und Dienstleistungen) und die VOB/A Abschnitt 1 (Bauleistungen).
Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission angepasst, um Wechselkursschwankungen zwischen Euro und den Sonderziehungsrechten (SZR) des IWF auszugleichen. Die SZR sind die Basiswährung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA), auf dem die EU-Vergaberichtlinien basieren.
Die aktuellen EU-Schwellenwerte 2026/2027
Die neuen EU-Schwellenwerte gelten seit dem 1. Januar 2026 und sind bis zum 31. Dezember 2027 in Kraft. Rechtsgrundlage sind die Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2152 der Europäischen Kommission vom 22. Oktober 2025, veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 23. Oktober 2025.
Klassische Auftraggeber (Richtlinie 2014/24/EU)
| Auftragsart | Schwellenwert 2026/2027 | Schwellenwert 2024/2025 | Änderung |
|---|---|---|---|
| Bauaufträge | 5.404.000 EUR | 5.538.000 EUR | -134.000 EUR |
| Liefer-/Dienstleistungen (obere und oberste Bundesbehörden) | 140.000 EUR | 143.000 EUR | -3.000 EUR |
| Liefer-/Dienstleistungen (sonstige öffentliche Auftraggeber) | 216.000 EUR | 221.000 EUR | -5.000 EUR |
| Soziale und besondere Dienstleistungen (Anhang XIV) | 750.000 EUR | 750.000 EUR | unverändert |
Sektorenauftraggeber (Richtlinie 2014/25/EU)
| Auftragsart | Schwellenwert 2026/2027 | Schwellenwert 2024/2025 | Änderung |
|---|---|---|---|
| Bauaufträge | 5.404.000 EUR | 5.538.000 EUR | -134.000 EUR |
| Liefer-/Dienstleistungen | 432.000 EUR | 443.000 EUR | -11.000 EUR |
| Soziale und besondere Dienstleistungen | 1.000.000 EUR | 1.000.000 EUR | unverändert |
Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU)
| Auftragsart | Schwellenwert 2026/2027 | Schwellenwert 2024/2025 | Änderung |
|---|---|---|---|
| Bau- und Dienstleistungskonzessionen | 5.404.000 EUR | 5.538.000 EUR | -134.000 EUR |
Wichtig: Alle Werte verstehen sich als geschätzte Netto-Auftragswerte ohne Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Bekanntmachung. Vergabeverfahren, die ab dem 1. Januar 2026 eingeleitet werden, müssen die neuen Schwellenwerte anwenden.
Nationale Wertgrenzen im Unterschwellenbereich
Unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten nationale Vergaberegeln. Auch hier gab es zum 1. Januar 2026 wichtige Änderungen, insbesondere bei den Bauleistungen.
Bauleistungen nach VOB/A (ab 01.01.2026)
Die Wertgrenzen nach § 3a VOB/A wurden zum 1. Januar 2026 deutlich angehoben und vereinheitlicht. Die bisherige Unterscheidung nach Gewerken entfällt. Es gelten nun einheitlich:
| Vergabeart | Wertgrenze (netto) |
|---|---|
| Öffentliche Ausschreibung | ohne Wertgrenze (Regelverfahren) |
| Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | bis 150.000 EUR |
| Freihändige Vergabe | bis 100.000 EUR |
| Direktauftrag | bis 50.000 EUR |
Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO (Bund)
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Bundes gelten die Wertgrenzen der UVgO:
| Vergabeart | Wertgrenze (netto) |
|---|---|
| Öffentliche Ausschreibung | Regelverfahren im Unterschwellenbereich |
| Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | situationsabhängig (keine feste Wertgrenze) |
| Verhandlungsvergabe | situationsabhängig (keine feste Wertgrenze) |
| Direktauftrag (§ 14 UVgO) | bis 15.000 EUR (befristete Sonderregelung des Bundes) |
Hinweis zur Direktauftragsvergabe: Die Wertgrenze von 15.000 EUR für Direktaufträge nach § 14 UVgO ist eine befristete Sonderregelung des Bundes, die Ende 2025 verlängert wurde. Das geplante Vergabebeschleunigungsgesetz sieht eine dauerhafte Anhebung auf 50.000 EUR vor, befindet sich aber noch im parlamentarischen Verfahren (Stand: April 2026).
Länderspezifische Regelungen: Die Bundesländer können eigene, teils abweichende Wertgrenzen festlegen. In der Praxis liegen diese häufig über den Bundeswerten. Prüfen Sie immer die aktuellen Landesvergabegesetze und Verwaltungsvorschriften Ihres Bundeslandes.
Oberhalb vs. unterhalb: Was ändert sich?
Die Schwellenwerte bestimmen nicht nur das anwendbare Recht, sondern haben konkrete Auswirkungen auf den gesamten Vergabeprozess. Hier die wichtigsten Unterschiede:
EU-weite Vergabe (Oberschwellenbereich)
- Bekanntmachung: Pflichtveröffentlichung im EU-Amtsblatt (TED - Tenders Electronic Daily)
- Verfahrensarten: Offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog, Innovationspartnerschaft (nach VgV)
- Mindestfristen: 30-35 Tage für Angebotsabgabe (offenes Verfahren), verkürzt bei elektronischer Bekanntmachung
- Rechtsschutz: Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern, Sofortige Beschwerde zum OLG
- Dokumentationspflicht: Umfassender Vergabevermerk nach § 8 VgV
- Eignungsprüfung: Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) möglich
Nationale Vergabe (Unterschwellenbereich)
- Bekanntmachung: Keine EU-weite Pflicht; nationale oder regionale Vergabeportale
- Verfahrensarten: Öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung, freihändige Vergabe/Verhandlungsvergabe, Direktauftrag
- Mindestfristen: Kürzer und flexibler als im Oberschwellenbereich
- Rechtsschutz: Eingeschränkt; kein Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern (ab 2026 sind Landgerichte zuständig)
- Dokumentationspflicht: Weniger formale Anforderungen
- Zugang: Oft regional begrenzt, schwerer auffindbar
Wann muss EU-weit ausgeschrieben werden?
Eine EU-weite Ausschreibung ist immer dann Pflicht, wenn der geschätzte Netto-Auftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert erreicht oder überschreitet. Konkret bedeutet das seit dem 1. Januar 2026:
- Ab 140.000 EUR netto bei Liefer- und Dienstleistungen oberer und oberster Bundesbehörden
- Ab 216.000 EUR netto bei Liefer- und Dienstleistungen sonstiger öffentlicher Auftraggeber (Kommunen, Länder, etc.)
- Ab 432.000 EUR netto bei Liefer- und Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern (Wasser, Energie, Verkehr, Post)
- Ab 5.404.000 EUR netto bei Bauaufträgen und Konzessionen
Bei der Schätzung des Auftragswertes gelten strenge Regeln (§ 3 VgV): Der Auftraggeber darf den Auftrag nicht künstlich aufteilen, um unter den Schwellenwert zu fallen. Bei Rahmenvereinbarungen und Losen ist der Gesamtwert aller Teile maßgeblich.
Was hat sich 2026 geändert?
Die Anpassung zum 1. Januar 2026 brachte zwei wesentliche Veränderungen:
1. Leicht gesunkene EU-Schwellenwerte
Alle EU-Schwellenwerte (mit Ausnahme der sozialen und besonderen Dienstleistungen) sind moderat gesunken. Der Grund: Die Wechselkursentwicklung zwischen Euro und Sonderziehungsrechten hat zu einer Neubewertung geführt. In der Praxis bedeutet das, dass etwas mehr Aufträge als zuvor in den Oberschwellenbereich fallen und damit EU-weit ausgeschrieben werden müssen.
Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zu 2024/2025:
- Bauaufträge: -134.000 EUR (von 5.538.000 auf 5.404.000 EUR)
- Liefer-/Dienstleistungen Bundesbehörden: -3.000 EUR (von 143.000 auf 140.000 EUR)
- Liefer-/Dienstleistungen sonstige Auftraggeber: -5.000 EUR (von 221.000 auf 216.000 EUR)
- Sektorenauftraggeber: -11.000 EUR (von 443.000 auf 432.000 EUR)
2. Deutlich höhere nationale Wertgrenzen bei Bauleistungen
Parallel zu den gesunkenen EU-Schwellenwerten hat der Bund die nationalen Wertgrenzen bei Bauleistungen (VOB/A) signifikant erhöht. Der Direktauftrag ist jetzt bis 50.000 EUR möglich (vorher differenziert nach Gewerk), die freihändige Vergabe bis 100.000 EUR und die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 150.000 EUR. Die bisherige Dreiteilung nach Gewerken wurde zugunsten einheitlicher Grenzen abgeschafft.
Für Bieter bedeutet das: Im Baubereich werden mehr Aufträge unterhalb der neuen Wertgrenzen ohne öffentliche Ausschreibung vergeben. Diese Aufträge sind dadurch schwerer zu finden, weil sie nicht auf den gängigen Vergabeportalen erscheinen.
Tipps für Bieter: So nutzen Sie die Schwellenwerte strategisch
Die Schwellenwerte sind mehr als nur Zahlen. Sie sind ein strategisches Werkzeug, um den Markt besser zu verstehen und die eigene Akquise gezielt auszurichten.
Den Unterschwellenbereich nicht ignorieren
Rund 88 Prozent aller öffentlichen Vergaben in Deutschland liegen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Wer nur EU-weite Ausschreibungen auf TED beobachtet, verpasst den Großteil des Marktes. Nationale aktuelle Ausschreibungen sind auf über 2.000 regionalen Vergabeportalen verstreut und erfordern eine systematische Suche.
Schwellenwert-nahe Aufträge im Blick behalten
Aufträge knapp unterhalb des Schwellenwerts können für Bieter besonders attraktiv sein: Sie bieten oft weniger Wettbewerb als EU-weite Verfahren, gleichzeitig sind die Auftragsvolumina substanziell. Umgekehrt bedeuten Aufträge knapp oberhalb des Schwellenwerts strengere Regeln, aber auch mehr Transparenz und besseren Rechtsschutz.
Die Suche automatisieren
Mit den gesunkenen EU-Schwellenwerten und den gleichzeitig gestiegenen nationalen Wertgrenzen wird die Vergabelandschaft komplexer. Relevante Ausschreibungen verteilen sich auf mehr Portale und Verfahrensarten als je zuvor. Mit Patterno finden Sie automatisch relevante Ausschreibungen ober- und unterhalb der Schwellenwerte, ohne täglich Dutzende Portale manuell durchsuchen zu müssen.
Frequently Asked Questions
Was sind Schwellenwerte bei öffentlichen Ausschreibungen?
Schwellenwerte sind gesetzlich festgelegte Auftragswerte, die bestimmen, ob ein öffentlicher Auftrag nach EU-Vergaberecht oder nach nationalem Vergaberecht vergeben werden muss. Liegt der geschätzte Netto-Auftragswert auf oder über dem Schwellenwert, muss EU-weit ausgeschrieben werden. Liegt er darunter, gelten die einfacheren nationalen Vergaberegeln.
Wie hoch sind die EU-Schwellenwerte 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 gelten folgende EU-Schwellenwerte: 5.404.000 EUR für Bauaufträge und Konzessionen, 140.000 EUR für Liefer- und Dienstleistungen oberer Bundesbehörden, 216.000 EUR für Liefer- und Dienstleistungen sonstiger öffentlicher Auftraggeber und 432.000 EUR für Sektorenauftraggeber. Alle Werte sind Netto-Beträge ohne Umsatzsteuer.
Ab wann muss EU-weit ausgeschrieben werden?
Eine EU-weite Ausschreibungspflicht besteht, sobald der geschätzte Netto-Auftragswert den einschlägigen EU-Schwellenwert erreicht oder überschreitet. Bei Liefer- und Dienstleistungen für Kommunen und Landesbehörden liegt diese Grenze bei 216.000 EUR netto, bei Bauaufträgen bei 5.404.000 EUR netto (Stand: 2026/2027).
Wann wurden die Schwellenwerte zuletzt geändert?
Die aktuellen EU-Schwellenwerte gelten seit dem 1. Januar 2026 und sind bis zum 31. Dezember 2027 gültig. Sie basieren auf den Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2152 vom 22. Oktober 2025. Die nächste turnusmäßige Anpassung erfolgt zum 1. Januar 2028.
Was ist der Unterschied zwischen Oberschwellen- und Unterschwellenbereich?
Im Oberschwellenbereich (ab dem EU-Schwellenwert) gelten strengere Verfahrensregeln: EU-weite Bekanntmachung auf TED, längere Mindestfristen, umfassender Rechtsschutz vor Vergabekammern und detaillierte Dokumentationspflichten. Im Unterschwellenbereich gelten nationale Regeln mit kürzeren Fristen, flexibleren Verfahren und eingeschränktem Rechtsschutz.
Gelten die Schwellenwerte für alle Bundesländer gleich?
Die EU-Schwellenwerte gelten bundesweit einheitlich. Im Unterschwellenbereich können die Bundesländer jedoch eigene Wertgrenzen festlegen, die von den Bundeswerten abweichen. Viele Länder haben die Wertgrenzen für Direktaufträge und freihändige Vergaben über das Bundesniveau hinaus angehoben. Prüfen Sie immer die aktuellen Regelungen Ihres Bundeslandes.
Wie finde ich Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte?
Ausschreibungen im Unterschwellenbereich werden häufig nur auf regionalen Portalen oder kommunalen Websites veröffentlicht und sind schwerer zu finden als EU-weite Vergaben auf TED. Auf Patterno finden Sie Ausschreibungen von über 2.000 Vergabeportalen europaweit — darunter auch regionale und kommunale Plattformen — und findet automatisch Ausschreibungen ober- und unterhalb der Schwellenwerte, passend zu Ihrem Unternehmensprofil.