Vergabe Hessen, Vergabeplattform Land Hessen
Zentrale E-Vergabe-Plattform des Landes Hessen für Landesbehörden, Landesbetriebe und hessische Kommunen, betrieben auf der Healy Hudson NetServer-Technologie.
Land Hessen: Landesbehörden, Landesbetriebe, Polizei- und Justizverwaltung, hessische Hochschulen und Universitätsklinika, landeseigene Unternehmen sowie ein Teil der hessischen Kommunen und kommunalen Eigenbetriebe. Rund 98 % der Bekanntmachungen kommen aus Hessen selbst; vereinzelte Treffer aus Bayern, NRW oder Thüringen sind in der Regel ressortübergreifende Auftraggeber oder Schreibvarianten.
- 01Vergabe Hessen ist die zentrale E-Vergabe-Plattform des Landes Hessen unter vergabe.hessen.de.
- 02Genutzt von Landesbehörden, Landesbetrieben, hessischen Hochschulen und Klinika sowie zahlreichen Kommunen.
- 03Technologisch basiert die Plattform auf dem Healy Hudson NetServer mit verschlüsseltem Bietertool und qualifiziertem Eingangszeitstempel.
- 04Bieter-Registrierung, Unterlagen-Download und elektronische Angebotsabgabe sind nach § 9 Abs. 3 VgV kostenfrei.
- 05Patterno indexiert die Bekanntmachungen aus hessen.de und bündelt sie mit 4.500+ weiteren Portalen in einer KI-Suche.
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- CPV 45Bauarbeiten2.525 (66.4%)
- CPV 71Architektur-, Bau-, Ingenieur- und Prüfdienste396 (10.4%)
- CPV 90Abwasser- und Abfallbeseitigung288 (7.6%)
- CPV 72IT-Dienste: Beratung, Software, Internet, Support175 (4.6%)
- CPV 34Transportmittel141 (3.7%)
- CPV 79Unternehmensdienste: Recht, Marketing, Beratung83 (2.2%)
- CPV 77Land-, forst-, gartenbauliche Dienste52 (1.4%)
- CPV 50Reparatur- und Wartungsdienste50 (1.3%)
- CPV 09Erdöl, Brennstoffe, Strom48 (1.3%)
- CPV 30Büromaschinen, IT-Geräte47 (1.2%)
Vergabe Hessen unter vergabe.hessen.de ist die zentrale elektronische Vergabeplattform des Landes Hessen. Über das Portal veröffentlichen hessische Landesbehörden, Landesbetriebe, Hochschulen, Universitätsklinika sowie kommunale Auftraggeber ihre nationalen Unterschwellen- und EU-weiten Oberschwellenvergaben. Bieter recherchieren Bekanntmachungen, laden Vergabeunterlagen herunter, stellen Bieterfragen und reichen rechtssichere Angebote über einen verschlüsselten Projektraum ein.
Technologisch basiert die Plattform auf dem NetServer der Healy Hudson GmbH aus Mainz, derselben Software-Produktfamilie, auf der auch die bundesweite deutsche eVergabe und kleinere kommunale Marktplätze laufen. Die Bedienoberfläche folgt dem für NetServer-Portale typischen Schema mit öffentlicher Bekanntmachungssuche, geschütztem Bieterbereich und einem Bietertool für die verschlüsselte Angebotsübermittlung.
Im Patterno-Index sind aktuell rund 4.200 Bekanntmachungen aus hessen.de erfasst, mit einem klaren Bau- und Tiefbau-Schwerpunkt. Knapp 98 % der Verfahren stammen aus dem Land Hessen selbst, das Portal ist damit die strukturell dominierende Anlaufstelle für öffentliche Aufträge der hessischen Landesverwaltung und vieler hessischer Kommunen.
What is Vergabe Hessen?
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Who operates Vergabe Hessen?
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What tenders appear on Vergabe Hessen?
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How to search tenders on Vergabe Hessen
- 011. Bieterkonto auf vergabe.hessen.de anlegen
Rufen Sie
https://vergabe.hessen.deauf und wählen Sie im Header Registrieren bzw. Benutzerkonto anlegen. Für die Basis-Registrierung benötigen Sie Firmenname, vollständige Anschrift, eine zentrale Kontakt-E-Mail-Adresse und ein selbstgewähltes Passwort. Nach dem Doppel-Opt-in über einen E-Mail-Bestätigungslink ist Ihr Bieterkonto aktiv. In den Stammdaten ergänzen Sie USt-IdNr., Handelsregisternummer, Rechtsform, Ansprechpartner und CPV-Tätigkeitsfelder, diese Angaben werden später beim Ausfüllen von Eigenerklärungen und Eignungsformularen automatisch übernommen. Pro Unternehmen lässt sich nur ein Hauptkonto anlegen; einzelne Sachbearbeiter können als Unterkonten mit eigenen Zugangsdaten geführt werden. - 022. Bekanntmachungssuche und Filter konfigurieren
Die öffentliche Bekanntmachungssuche unter
vergabe.hessen.deist auch ohne Login erreichbar und unterscheidet drei Hauptkategorien: laufende Ausschreibungen, Beabsichtigte Auftragsvergaben (Vorinformationen) und bereits Vergebene Aufträge. Filter stehen für Stichwort, Region/PLZ, Auftragsart (Liefer-, Dienstleistungs- oder Bauauftrag), Verfahrensart (offenes Verfahren, nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, Innovationspartnerschaft) und CPV-Code zur Verfügung. Eingeloggte Bieter können Suchaufträge als persönliche Suchprofile speichern und sich per E-Mail über neue Treffer benachrichtigen lassen. Da auf der Plattform sowohl Unterschwellen- als auch Oberschwellenvergaben veröffentlicht werden, sollten Sie die Filterung gezielt einsetzen, andernfalls erhalten Sie Treffer aus allen Verfahrensstufen. - 033. Bekanntmachung öffnen und Vergabeunterlagen herunterladen
Klicken Sie auf eine Bekanntmachung, um die Detailseite mit Verfahrensgegenstand, Auftraggeber, Fristen (Schlusstermin Angebotsabgabe, Bindefrist, Eröffnungstermin), Rechtsgrundlage (z. B. VgV, UVgO, VOB/A) und Auftragsvolumen zu öffnen. Über den Button Vergabeunterlagen herunterladen erhalten Sie das vollständige Dokumentenpaket, typischerweise Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Eignungsnachweise, Vertragsentwurf und bei Bauleistungen die GAEB-Datei (X83/X86). Sobald Sie die Unterlagen heruntergeladen haben, werden Sie als Interessent für dieses Verfahren registriert und erhalten automatisch alle Bieterauskünfte, Bekanntmachungsänderungen und Fristverlängerungen per E-Mail, diese automatische Benachrichtigung ist eine zentrale Funktion und sollte beim Pflichtenheft jedes Verfahrens aktiv gehalten werden.
- 044. Bieterfragen über die Kommunikationsfunktion stellen
Unklarheiten im Leistungsverzeichnis oder in den Bewerbungsbedingungen klären Sie über die Kommunikationsfunktion des Projektraums. Die Vergabestelle erhält Ihre Frage anonymisiert; die Antwort wird allen registrierten Interessenten gleichzeitig zur Verfügung gestellt, so wird der Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 Abs. 2 GWB gewahrt. Stellen Sie Fragen frühzeitig: Auftraggeber müssen Bieterauskünfte spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten (§ 12a Abs. 1 VgV), spätere Fragen werden häufig nicht mehr aufgegriffen. Jede Bieterauskunft kann den Inhalt der Vergabeunterlagen rechtlich konkretisieren und sollte zwingend beim Erstellen Ihres Angebots berücksichtigt werden, Bieterauskünfte sind versionierte Bestandteile der Vergabeunterlagen.
- 055. Angebot mit dem Healy Hudson Bietertool erstellen
Für die rechtssichere Angebotsabgabe wird auf NetServer-Plattformen typischerweise ein dediziertes Bietertool (Healy Hudson Bieterclient) genutzt, eine Java-basierte Client-Software für Windows, macOS und Linux. Das Tool laden Sie einmalig aus dem Hilfebereich der Plattform herunter. Beim Anlegen eines Angebots öffnet sich das Bietertool über einen Protokoll-Handler aus dem Browser, übernimmt die Verfahrensdaten und führt Sie strukturiert durch die geforderten Anlagen: ausgefülltes LV, Eigenerklärung zur Eignung, Preisblatt, Konzept- und Referenzunterlagen, Versicherungsnachweise sowie ggf. Nachunternehmer-Verpflichtungserklärungen. Das Bietertool verschlüsselt das Angebotspaket vor der Übermittlung, die Vergabestelle kann den Inhalt erst nach dem Eröffnungstermin entschlüsseln.
- 066. Angebot signieren und elektronisch einreichen
Welche Signaturstufe verlangt wird, ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen des konkreten Verfahrens. Nach § 53 VgV ist für die elektronische Angebotsabgabe grundsätzlich die Textform ausreichend, der Bieter weist seine Identität über das Bieterkonto und die Plattform-Authentifizierung nach. Bei sicherheitsrelevanten Beschaffungen oder einzelnen Konzessionen kann die Vergabestelle eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur (QES) verlangen. Nach erfolgreicher Übermittlung erzeugt die Plattform eine Eingangsbestätigung mit qualifiziertem Zeitstempel, dies ist Ihr formaler Nachweis, dass das Angebot fristgerecht eingegangen ist. Bewahren Sie diesen Beleg sorgfältig auf; im Streitfall ist der Zeitstempel das entscheidende Dokument.
- 077. Submission, Wertung und Zuschlag verfolgen
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Angebote im Eröffnungstermin (Submission) durch die Vergabestelle entschlüsselt und geöffnet. Bei nationalen Verfahren nach UVgO/VOB/A werden Bieternamen und Endsummen protokolliert; bei Oberschwellenvergaben nach VgV läuft die Eröffnung nicht-öffentlich. Anschließend folgen Formale Prüfung, Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) und die Wertung nach den vorab veröffentlichten Zuschlagskriterien. Die Vergabestelle versendet Vorabinformationsschreiben nach § 134 GWB an unterlegene Bieter, danach beginnt die 10-tägige Stillhaltefrist, in der noch ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt werden kann. Mit Ablauf der Frist und ohne Nachprüfungsverfahren wird der Zuschlag rechtswirksam.
Login & registration
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Frequently Asked Questions
Was kostet die Nutzung von Vergabe Hessen für Bieter?+
Die Bekanntmachungssuche und die Bieter-Registrierung auf vergabe.hessen.de sind kostenfrei. Auch das Herunterladen der Vergabeunterlagen, das Stellen von Bieterfragen und die elektronische Angebotsabgabe verursachen für Bieter keine Plattformgebühren, dies ergibt sich unmittelbar aus § 9 Abs. 3 VgV (Unentgeltlichkeit der Vergabeunterlagen). Auch das Healy Hudson Bietertool für die verschlüsselte Angebotsübermittlung steht kostenfrei zum Download. Eigene Kosten können nur dort entstehen, wo Sie für ein konkretes Verfahren externe Leistungen benötigen, z. B. eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) über einen zertifizierten Vertrauensdiensteanbieter oder ein Präqualifikationsverfahren beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen.
Welche Auftraggeber veröffentlichen auf Vergabe Hessen?+
Auf der Plattform veröffentlichen die wesentlichen öffentlichen Auftraggeber des Landes Hessen: Hessische Ministerien und Landesoberbehörden, Landesbetriebe (z. B. Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen), Hochschulen und Universitätsklinika in Frankfurt, Marburg, Gießen und Kassel, Polizei- und Justizverwaltung sowie ein Teil der hessischen Kommunen und kommunalen Eigenbetriebe. Laut Patterno-Datenstand entfallen rund 79 % der erfassten Auftraggeber auf Anstalten und Behörden des Landes Hessen und ein weiterer signifikanter Anteil auf Bundesbehörden mit Sitz in Hessen. Über 97 % aller Bekanntmachungen stammen tatsächlich aus dem Land Hessen.
Welche Rechtsgrundlagen gelten für Verfahren auf Vergabe Hessen?+
Es gilt die übliche zweistufige Rechtssystematik: Unterhalb der EU-Schwellenwerte sind die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Liefer- und Dienstleistungen sowie die VOB/A 1. Abschnitt für Bauleistungen einschlägig, flankiert vom Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG), das landesspezifische Anforderungen u. a. an Tariftreue, Mindestentlohnung, soziale Kriterien und Nachhaltigkeit definiert. Oberhalb der EU-Schwellenwerte (2026: 5,538 Mio. € Bauleistungen, 221.000 € Liefer-/Dienstleistungen, 750.000 € soziale und besondere Dienstleistungen) greift das GWB-Vergaberecht: § 97 ff. GWB sowie die VgV, SektVO, KonzVgV und VOB/A 2. Abschnitt. Die elektronische Verfahrensführung ist nach § 12a VgV verpflichtend, vergabe.hessen.de setzt diese E-Vergabe-Pflicht für hessische Auftraggeber technisch um.
Was regelt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)?+
Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) ist das einschlägige Landesvergabegesetz für Hessen. Es enthält landesspezifische Anforderungen, die ergänzend zum bundesweiten Vergaberecht (GWB/VgV/UVgO/VOB) gelten und sich vor allem auf Tariftreue, Mindestentlohnung, soziale und ökologische Kriterien sowie Mittelstandsförderung beziehen. Bieter, die für hessische Auftraggeber tätig werden, müssen häufig Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue abgeben, d. h. die Verpflichtung, ihren Beschäftigten mindestens den nach einschlägigem Tarifvertrag geschuldeten Lohn zu zahlen. Ebenso sind in zahlreichen Verfahren Nachunternehmer-Verpflichtungserklärungen erforderlich, damit die Tariftreue auch entlang der Subunternehmer-Kette gewährleistet ist. Die konkreten Pflichten und Schwellenwerte stehen im HVTG sowie in der zugehörigen Verordnung.
Brauche ich eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) für die Angebotsabgabe?+
Nicht zwingend. Nach § 53 VgV ist für die elektronische Angebotsabgabe grundsätzlich die Textform ausreichend, der Bieter weist seine Identität durch die Anmeldung im Bieterkonto und die Übermittlung über das Healy Hudson Bietertool nach. Die Vergabestelle kann in den Bewerbungsbedingungen jedoch eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur (QES) verlangen, wenn dies sachlich begründet ist, etwa bei sicherheitsrelevanten Beschaffungen, Konzessionen oder einzelnen Verfahren mit besonderer rechtlicher Sensibilität. Welche Signaturstufe für ein konkretes Verfahren erforderlich ist, müssen Sie immer den Bewerbungsbedingungen entnehmen. Eine QES erhalten Sie über zertifizierte Vertrauensdiensteanbieter wie D-Trust, Bundesdruckerei, Bundesnotarkammer oder Sign-Me und nutzen sie entweder über Signaturkarte plus Kartenleser oder als cloudbasierte Fernsignatur.
Welche Branchen dominieren die Bekanntmachungen auf Vergabe Hessen?+
Klar dominant sind Bauleistungen: Nach Patterno-Datenstand entfallen rund 66 % aller Bekanntmachungen auf CPV 45 (Bauarbeiten) und weitere 10 % auf CPV 71 (Architektur-, Bau-, Ingenieur- und Prüfdienste). Damit ist Vergabe Hessen primär eine Bau- und Tiefbau-Plattform, was zur Aufgabenstruktur des Landes (Straßen- und Hochbau über Hessen Mobil und den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Schul- und Hochschulinfrastruktur) passt. Weitere relevante Bereiche: Abwasser- und Abfallbeseitigung (CPV 90, ca. 8 %), IT-Dienstleistungen (CPV 72, ca. 5 %), Transportmittel (CPV 34, ca. 4 %) sowie Reparatur-, Wartungs- und Beratungsleistungen. Pharma- und Healthcare-Vergaben sind auf dieser Landesplattform vergleichsweise selten, die hessischen Universitätsklinika nutzen für GMP- und Pharma-Beschaffungen teils andere spezialisierte Kanäle.
Wie funktioniert das Nachprüfungsverfahren bei einer Vergabe in Hessen?+
Bei Oberschwellenvergaben können Bieter, die sich in ihren Rechten verletzt sehen, ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragen (§ 155 ff. GWB). Voraussetzung ist die rechtzeitige Rüge des Vergabeverstoßes gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 Abs. 3 GWB), typische Rügefristen: 10 Kalendertage ab Kenntnis bzw. bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei aus den Vergabeunterlagen erkennbaren Verstößen. Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung der Vergabestelle gestellt werden, dass der Rüge nicht abgeholfen wird. Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde beim Vergabesenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main möglich. Unterhalb der EU-Schwellenwerte ist nur der Rechtsweg vor den Zivilgerichten eröffnet, kein formales Nachprüfungsverfahren.
Welche Fristen gelten für die Angebotsabgabe bei Vergabe Hessen?+
Die Mindestfristen ergeben sich nicht aus der Plattform selbst, sondern aus dem geltenden Vergaberecht. Oberschwellig (VgV): Beim offenen Verfahren mindestens 35 Kalendertage ab Absendung der Bekanntmachung; bei elektronischer Angebotsübermittlung und vorheriger Vorabbekanntmachung reduzierbar auf 30 bzw. 25 Tage (§ 15 VgV). Beim nichtoffenen Verfahren mindestens 30 Tage Teilnahme- und 30 Tage Angebotsfrist. Unterschwellig (UVgO/VOB/A 1. Abschnitt): Die Fristen sind "angemessen" zu bemessen, in der Praxis 14 bis 21 Kalendertage. Die exakte Frist für ein konkretes Verfahren steht in der Bekanntmachung auf vergabe.hessen.de im Feld "Schlusstermin Angebotsabgabe". Fristverlängerungen sind möglich und werden über die Plattform automatisch an alle registrierten Interessenten kommuniziert, Voraussetzung ist, dass Sie die Vergabeunterlagen über Ihr Bieterkonto heruntergeladen haben.
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