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Tender Portal Guide
Updated: May 19, 2026Patterno editorial team

eVergabe Bayern, Bayerische Staatliche Vergabeplattformen

Dachbegriff für die Vergabeportale des Freistaats Bayern, Bekanntmachungen, Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe für staatliche und kommunale Auftraggeber in Bayern.

Domain
bayern.de
Portal type
State portal
Operator
Freistaat Bayern, die Bekanntmachungs- und Bieterplattform `bayvebe.bayern.de` wird nach Angaben des Betreibers vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (Referat 51) verantwortet und technisch vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) im Rechenzentrum Süd betrieben. Die Bauverwaltungsplattform `vergabe.bayern.de` wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) verantwortet.
Scope

Freistaat Bayern: Staatsministerien, nachgeordnete Landesbehörden, staatliche Bauämter, Universitäten und Hochschulen, Universitätskliniken, Bezirke (Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben), Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden, kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände. Vereinzelt veröffentlichen auch bayerische Sektorenauftraggeber (z. B. Versorger, ÖPNV) auf der Plattform.

Summary
  • 01eVergabe Bayern bündelt die Vergabeportale des Freistaats: evergabe.bayern.de, vergabe.bayern.de und bayvebe.bayern.de.
  • 02Genutzt von bayerischen Staatsministerien, Landesbehörden, Universitäten, Kliniken, Bezirken sowie Landkreisen, Städten und Gemeinden.
  • 03Rechtsgrundlage: GWB/VgV/SektVO über EU-Schwellenwert, UVgO und BayHO darunter, VOB/A für Bauleistungen.
  • 04Bieter-Registrierung und Angebotsabgabe sind kostenfrei; Nachprüfungen laufen über die Vergabekammern Südbayern (München) und Nordbayern (Ansbach).
  • 05Patterno indexiert 3,419 Bekanntmachungen aus bayern.de und bündelt sie mit 4.500+ weiteren Plattformen in einer einheitlichen KI-Suche.
Tender notices
3.419
Top category
Abwasser- und Abfallbeseitigung
22%
Most common procedure
Offenes Verfahren
95%
Show all top categories
  • CPV 90Abwasser- und Abfallbeseitigung483 (22.4%)
  • CPV 79Unternehmensdienste: Recht, Marketing, Beratung408 (18.9%)
  • CPV 72IT-Dienste: Beratung, Software, Internet, Support350 (16.3%)
  • CPV 30Büromaschinen, IT-Geräte185 (8.6%)
  • CPV 48Software-Pakete und Informationssysteme181 (8.4%)
  • CPV 38Labor-, optische, Präzisionsgeräte148 (6.9%)
  • CPV 71Architektur-, Bau-, Ingenieur- und Prüfdienste126 (5.8%)
  • CPV 39Möbel, Haushaltsgeräte, Reinigungsmittel125 (5.8%)
  • CPV 85Gesundheits- und Sozialwesen76 (3.5%)
  • CPV 32Funk-, Fernseh-, Nachrichten- und Kommunikationstechnik71 (3.3%)

eVergabe Bayern ist kein einzelnes Portal, sondern ein Sammelbegriff für die elektronischen Vergabeplattformen des Freistaats Bayern. Drei zusammengehörige Sub-Domains decken den bayerischen Vergabemarkt ab: evergabe.bayern.de als öffentliche Bekanntmachungs- und Bietersicht, vergabe.bayern.de als spezialisierte Plattform der staatlichen Bauverwaltung sowie bayvebe.bayern.de als zentrales Bekanntmachungsportal (Bayerisches Vergabesystem für eBeschaffung, kurz BayVeBe).

Über dieses Verbundsystem schreiben bayerische Staatsministerien, nachgeordnete Landesbehörden, Universitäten und Kliniken des Freistaats, Bezirke, Landkreise, Städte und Gemeinden sowie kommunale Eigenbetriebe ihre Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge aus. Rechtsgrundlage sind je nach Schwellenwert das GWB / VgV / SektVO im Oberschwellenbereich, die UVgO und BayHO im Unterschwellenbereich sowie die VOB/A für Bauleistungen. Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte werden zusätzlich an TED (Tenders Electronic Daily) übermittelt.

Im Patterno-Index sind aktuell 3,419 Bekanntmachungen aus bayern.de erfasst. Die Verteilung über die Sub-Domains liegt bei rund 84 % evergabe.bayern.de, 14 % vergabe.bayern.de und 2 % bayvebe.bayern.de.

01

What is eVergabe Bayern?

Same as DE

02

Who operates eVergabe Bayern?

Same as DE

03

What tenders appear on eVergabe Bayern?

Same as DE

04

How to search tenders on eVergabe Bayern

  1. 01
    1. Richtige Sub-Domain identifizieren

    Bevor eine Registrierung sinnvoll ist, klären Sie, in welchem Sub-Portal die für Sie relevanten Bekanntmachungen liegen. evergabe.bayern.de ist die öffentliche Bekanntmachungs- und Bietersicht für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge bayerischer Vergabestellen. vergabe.bayern.de ist die spezialisierte Plattform der staatlichen Bauverwaltung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) für Hoch- und Tiefbauleistungen. bayvebe.bayern.de (Bayerisches Vergabesystem für eBeschaffung) ist die zentrale Auftraggeber-Plattform für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen. Für Bieter ist in der Regel evergabe.bayern.de der primäre Einstiegspunkt; Bauunternehmen, die regelmäßig auf staatliche Hochbau- und Straßenbauprojekte bieten, brauchen zusätzlich einen Zugang auf vergabe.bayern.de.

  2. 02
    2. Bieterkonto kostenlos anlegen

    Über den Login-Bereich des jeweiligen Portals erstellen Sie ein kostenfreies Bieterkonto. Benötigt werden Firmenname, Rechtsform, Anschrift, Umsatzsteuer-ID, Ansprechpartner und eine funktionale E-Mail-Adresse (z. B. vergaben@firma.de), funktionale Adressen sind robuster, weil bei Krankheit oder Personalwechsel keine Mails verloren gehen. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Aktivierungslink. Bei vergabe.bayern.de ist zusätzlich eine Auftragnehmer-Verifizierung erforderlich, bevor verschlüsselte Angebote abgegeben werden können. Ein einmal eingerichtetes Konto bleibt dauerhaft gültig; eine erneute Registrierung pro Ausschreibung ist nicht nötig.

  3. 03
    3. Bekanntmachungen suchen und filtern

    Die öffentliche Suche auf evergabe.bayern.de ist ohne Login zugänglich. Filtern lässt sich nach CPV-Code, Verfahrensart (offenes Verfahren, nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren), Auftragsart (Liefer-, Dienstleistungs-, Bauauftrag), Frist und Region (bayerische Regierungsbezirke). Eine reine Volltextsuche existiert ebenfalls, sie eignet sich gut für eindeutige Begriffe wie Markennamen oder konkrete Produktbezeichnungen, ist bei generischen Branchenbegriffen aber unscharf. Wer regelmäßig sucht, sollte spätestens nach zwei Wochen die Filter speichern, um die tägliche Recherchearbeit zu reduzieren.

  4. 04
    4. Vergabeunterlagen herunterladen

    Sobald eine relevante Ausschreibung gefunden ist, laden Sie die Vergabeunterlagen herunter. Das umfasst typischerweise: Aufforderung zur Angebotsabgabe, Leistungsbeschreibung bzw. Leistungsverzeichnis (bei Bauleistungen häufig im GAEB-Datenaustauschformat), Vertragsentwurf, EVB-IT- oder VOB/B-Bedingungen, Eigenerklärungsformulare und ggf. Formblätter (z. B. 124, 223, 233 für Bauleistungen). Der Download ist nach Anmeldung mit dem Bieterkonto kostenfrei. Wichtig: Die Plattform protokolliert, wer welche Unterlagen wann gezogen hat, das ist Grundlage für Vergabevermerk und spätere Bieterauskunft.

  5. 05
    5. Bieterfragen stellen

    Wenn die Leistungsbeschreibung Unklarheiten enthält, stellen Sie Bieterfragen über den Kommunikationsbereich des Projekts. Wichtige Regel: Antworten der Vergabestelle werden allen Bietern gleichzeitig zur Verfügung gestellt, der Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 Abs. 2 GWB lässt keine Einzelantworten zu. Stellen Sie Bieterfragen früh genug, damit die Vergabestelle vor Fristende antworten kann; in der Regel gilt eine Beantwortungsfrist von mindestens sechs Tagen vor Ablauf der Angebotsfrist. Inhaltliche Mängel der Vergabeunterlagen sollten zusätzlich als förmliche Rüge angezeigt werden, um spätere Nachprüfungsmöglichkeiten zu wahren.

  6. 06
    6. Angebot rechtssicher einreichen

    Das eigentliche Angebot reichen Sie ausschließlich digital ein. Dazu öffnen Sie das jeweilige Vergabeprojekt, laden Ihre Angebotsdokumente in den verschlüsselten Abgabebereich hoch und signieren das Angebot, abhängig vom Verfahren mit Textform (bei Unterschwellenvergaben nach § 38 UVgO oft ausreichend), mit fortgeschrittener elektronischer Signatur oder mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES). Die genauen Anforderungen stehen in den Bewerbungsbedingungen jedes Projekts. Die Plattform protokolliert den Eingang minutengenau; ein Angebot, das auch nur eine Minute nach Ablauf der Angebotsfrist eingeht, wird gemäß § 57 Abs. 1 VgV bzw. § 42 UVgO ausgeschlossen.

  7. 07
    7. Vorabinformation und Zuschlag abwarten

    Nach Submission und Wertung erhalten alle nicht berücksichtigten Bieter im Oberschwellenbereich eine Vorabinformation nach § 134 GWB, mit Name des vorgesehenen Zuschlagsempfängers, Gründen der Nichtberücksichtigung und Ablauf der zehntägigen Wartefrist (15 Tage bei Postversand). Innerhalb dieser Frist kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden; bei bayerischen Vergaben sind das die Vergabekammer Südbayern (Regierung von Oberbayern, München) oder die Vergabekammer Nordbayern (Regierung von Mittelfranken, Ansbach), je nach Sitz der Vergabestelle. Der eigentliche Zuschlag erfolgt anschließend über das Zuschlagsschreiben im Bieterportal.

05

Login & registration

Same as DE

06

Frequently Asked Questions

Was kostet die Nutzung von eVergabe Bayern für Bieter?+

Für Bieter sind die bayerischen Vergabeportale evergabe.bayern.de, vergabe.bayern.de und bayvebe.bayern.de kostenfrei. Registrierung, Suche, Download der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Angebotsabgabe verursachen keine Plattformgebühren. Kosten entstehen erst auf Bieterseite, wenn Sie eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigen, diese kostet je nach Anbieter rund 60–150 € pro Jahr und ist nur bei bestimmten Verfahrensarten verpflichtend. Auch Bieterhotline-Anrufe können je nach Rufnummer kostenpflichtig sein. Auftraggeber zahlen Lizenz- und Servicegebühren an den technischen Betreiber, diese werden aber nicht an Bieter weitergegeben.

Was ist der Unterschied zwischen evergabe.bayern.de, vergabe.bayern.de und bayvebe.bayern.de?+

Die drei Sub-Domains bilden zusammen das Vergabeökosystem des Freistaats. evergabe.bayern.de ist die öffentliche Bekanntmachungs- und Bietersicht, hier finden Bieter den Großteil der bayerischen Ausschreibungen (rund 84 % der im Patterno-Index erfassten Bekanntmachungen). vergabe.bayern.de ist die spezialisierte Plattform der staatlichen Bauverwaltung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB), sie deckt Hoch- und Tiefbauleistungen ab (rund 14 % des Volumens). bayvebe.bayern.de (Bayerisches Vergabesystem für eBeschaffung, BayVeBe) ist das zentrale Auftraggeber-Portal für die Veröffentlichung; nach Angaben des Betreibers wird es vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat verantwortet und vom LDBV betrieben (rund 2 % im Patterno-Index). Bieter müssen sich nicht in allen drei Portalen separat registrieren, sondern primär dort, wo ihre Branche liegt.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für Vergaben in Bayern?+

Bayerische Vergaben unterliegen denselben bundesgesetzlichen Rahmenwerken wie alle deutschen öffentlichen Vergaben, ergänzt um bayerische Landesvorschriften. Im Oberschwellenbereich (EU-weite Vergabe ab dem EU-Schwellenwert) gelten GWB (Teil 4), VgV, SektVO und KonzVgV. Im Unterschwellenbereich sind die UVgO und die BayHO (Bayerische Haushaltsordnung) maßgeblich. Für Bauleistungen gilt zusätzlich die VOB/A (Abschnitte 1 und 2). Bayernspezifisch werden die einschlägigen Vergabevorschriften regelmäßig durch eine Bekanntmachung der Vergabevorschriften des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat in Kraft gesetzt; sie konkretisiert insbesondere Wertgrenzen, Dokumentationspflichten und Direktvergabe-Regeln auf Landesebene.

Welche Vergabekammer ist für Nachprüfungsverfahren in Bayern zuständig?+

In Bayern gibt es zwei territorial getrennte Vergabekammern. Die Vergabekammer Südbayern ist bei der Regierung von Oberbayern in München angesiedelt und zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben. Die Vergabekammer Nordbayern ist bei der Regierung von Mittelfranken in Ansbach angesiedelt und zuständig für Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken und die Oberpfalz. Maßgeblich ist der Sitz des öffentlichen Auftraggebers, nicht der Sitz des Bieters. Beide Kammern entscheiden über Nachprüfungsanträge nach § 160 GWB im Oberschwellenbereich. Die Frist beträgt 15 Tage nach Kenntnis der Rüge-Zurückweisung; gegen Entscheidungen der Vergabekammer kann sofortige Beschwerde zum Vergabesenat des OLG München bzw. OLG Nürnberg eingelegt werden.

Brauche ich eine qualifizierte elektronische Signatur für Angebote in Bayern?+

Das hängt von Verfahren und Auftraggeber ab. Im Unterschwellenbereich lässt § 38 UVgO häufig die Textform zu, ein einfaches Hochladen über das Bieterkonto reicht in diesen Fällen aus. Im Oberschwellenbereich verlangt § 53 VgV die elektronische Angebotsabgabe; ob fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur (QES) erforderlich ist, legt die jeweilige Vergabestelle in den Bewerbungsbedingungen fest. Bei staatlichen Bauleistungen über vergabe.bayern.de wird häufig zumindest eine fortgeschrittene Signatur verlangt; bei sicherheitsrelevanten Vergaben (Verteidigung, Verschlusssachen) ist die QES Pflicht. Prüfen Sie die Bewerbungsbedingungen jedes Projekts, eine falsche Signaturform führt zum Ausschluss nach § 57 VgV.

Welche Auftraggeber veröffentlichen über eVergabe Bayern?+

Über die bayerischen Vergabeportale schreiben staatliche Auftraggeber des Freistaats (Staatsministerien, nachgeordnete Landesbehörden, Polizei, staatliche Bauämter, Universitäten, Hochschulen, Universitätskliniken) und kommunale Auftraggeber (Bezirke, Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden, Zweckverbände, kommunale Eigenbetriebe) aus. Ergänzend nutzen vereinzelt Sektorenauftraggeber in Bayern die Portale (Energieversorger, Wasserversorger, ÖPNV-Unternehmen). Bundesbehörden mit Sitz in Bayern publizieren in der Regel nicht über bayern.de, sondern über das Bundesportal evergabe-online.de. Auch die Deutsche Bahn nutzt ihr eigenes Bieterportal; bayerische Bahn-bezogene Aufträge tauchen daher nicht zwingend auf bayern.de auf.

Werden bayerische Oberschwellen-Vergaben auch im TED veröffentlicht?+

Ja. Alle Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte (Stand 2024: 5.538.000 € für Bauleistungen, 143.000 € bzw. 221.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge je nach Auftraggebertyp) sind gemäß §§ 39, 40 VgV im Amtsblatt der Europäischen Union über TED (Tenders Electronic Daily) bekanntzumachen. Die bayerischen Vergabestellen übermitteln Bekanntmachungen häufig zuerst an TED bzw. den Datenservice öffentlicher Einkauf (DÖE) und veröffentlichen dann auf den bayerischen Portalen. Im Patterno-Index laufen beide Quellen zusammen, TED-Bekanntmachungen mit bayerischer Vergabestelle erscheinen daher zusätzlich zum bayern.de-Datenstrom.

Wie hoch ist der Marktanteil von eVergabe Bayern unter den deutschen Vergabeportalen?+

Im Patterno-Index sind 3,419 Bekanntmachungen aus bayern.de erfasst (Zeitraum: 2024-07-23 to 2026-05-13). Damit liegen die bayerischen Portale im Mittelfeld der deutschen Landesvergabeplattformen, kleiner als das DTVP oder die NRW-Plattformen, aber dichter besetzt als beispielsweise die Vergabeportale Rheinland-Pfalz oder Sachsens. Wichtig zu wissen: Viele bayerische Auftraggeber nutzen parallel andere Portale, kommunale Auftraggeber häufig vergabe24.de (Staatsanzeiger Bayern bzw. ehemals Staatsanzeiger BW), dtvp.de oder spezialisierte Plattformen. Wer den bayerischen Markt vollständig abdecken will, muss daher mehrere Plattformen gleichzeitig beobachten.

07

Patterno: 4,500+ portals in one search

Same as DE

08

Related tender portals

09

Glossary terms

10

Relevant for these industries

Prefer to search all portals at once?

Patterno bundles eVergabe Bayern with 4,500+ further procurement platforms into one AI-powered search.

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