EU-weite Ausschreibungen in Deutschland
Aufträge oberhalb der [EU-Schwellenwerte](/de/resources/akademie/glossar/eu-schwellenwerte) müssen europaweit ausgeschrieben werden. Diese Pflicht ergibt sich aus den EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EU (klassische Vergabe) und 2014/25/EU (Sektorenvergabe), umgesetzt im deutschen [Vergaberecht](/de/resources/akademie/glossar/vergaberecht) durch GWB, VgV und SektVO. Ziel ist die Öffnung der nationalen Beschaffungsmärkte für den europäischen Wettbewerb. EU-weite Ausschreibungen werden verpflichtend im TED (Tenders Electronic Daily) veröffentlicht und sind damit für alle Unternehmen in der EU zugänglich.
Aktuelle EU-Schwellenwerte (2024-2025)
Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der EU-Kommission angepasst. Entscheidend ist der geschätzte Auftragswert zum Zeitpunkt der Bekanntmachung. Eine unzulässige Aufteilung zur Unterschreitung der Schwellenwerte (Splitting) ist verboten.
Wann ist eine EU-weite Ausschreibung Pflicht?
Eine EU-weite Veröffentlichung ist immer dann erforderlich, wenn der geschätzte Auftragswert den einschlägigen Schwellenwert erreicht oder überschreitet. Ausnahmen bestehen für Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit (eigene Richtlinie 2009/81/EG) sowie für bestimmte Dienstleistungen nach Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU (soziale und andere besondere Dienstleistungen mit höherem Schwellenwert von 750.000 €).
Vergabeverfahren bei EU-weiten Ausschreibungen
Offenes Verfahren – Jedes Unternehmen kann ein Angebot abgeben; keine Vorauswahl
Nicht offenes Verfahren – Vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb, nur ausgewählte Bewerber geben Angebote ab
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb – Für komplexe Beschaffungen, bei denen über die Angebote verhandelt wird
Wettbewerblicher Dialog – Für innovative oder technisch anspruchsvolle Projekte
Innovationspartnerschaft – Für die Entwicklung und Beschaffung neuer Produkte oder Dienstleistungen
Veröffentlichung und Plattformen
EU-weite Ausschreibungen werden im TED (ted.europa.eu) veröffentlicht – der zentralen europäischen Vergabedatenbank. Parallel erfolgt die Veröffentlichung auf nationalen Vergabeplattformen wie Vergabe.de, DTVP, Subreport oder den Landesplattformen. Seit 2023 werden neue eForms-Formulare verwendet, die einen strukturierteren Datenaustausch ermöglichen.
Fristen bei EU-weiten Verfahren
EU-weite Verfahren haben gesetzlich festgelegte Mindestfristen:
Offenes Verfahren – : 35 Tage (bei elektronischer Bekanntmachung: 30 Tage)
Nicht offenes Verfahren – : 30 Tage für Teilnahmeanträge, 25 Tage für Angebote
Verhandlungsverfahren – : 30 Tage für Teilnahmeanträge
Verkürzung – : Bei Dringlichkeit auf 15 Tage (offenes Verfahren) bzw. 10 Tage (nicht offenes Verfahren)
Ablauf einer EU-weiten Ausschreibung
1Bekanntmachung – im TED und auf nationalen Plattformen
2Unterlagen abrufen – Die Vergabeunterlagen sind elektronisch verfügbar
3Bieterfragen stellen – Klärungen innerhalb der vorgegebenen Fristen
4Angebot einreichen – Ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
5Prüfung und Wertung – Eignungsprüfung und Zuschlagskriterien
6Zuschlag und Information – Bieterinformation nach § 134 GWB (10/15 Tage Stillhaltefrist)
Tipps für Bieter bei EU-weiten Verfahren
Bereiten Sie Ihre Eignungsunterlagen vorab vor – am besten durch eine Präqualifizierung (PQ-Verzeichnis) oder ein ESPD (Einheitliche Europäische Eigenerklärung). Nutzen Sie die vollständige Angebotsfrist und stellen Sie Bieterfragen frühzeitig. Achten Sie auf formale Anforderungen: Fehlende Unterlagen oder verspätete Abgabe führen regelmäßig zum Ausschluss.
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