Direktvergabe – Freihändige Vergabe in Deutschland
Die Direktvergabe (auch freihändige Vergabe genannt) ist die einfachste Form der öffentlichen Auftragsvergabe. Unterhalb bestimmter Schwellenwerte können Auftraggeber Leistungen direkt an ein Unternehmen vergeben, ohne ein förmliches Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Im Unterschwellenbereich ist die Direktvergabe in der UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) geregelt, bei Bauleistungen in der VOB/A. Für viele kleinere Beschaffungen ist sie das Standardinstrument der öffentlichen Hand.
Rechtliche Grundlage und Abgrenzung
Die Direktvergabe ist kein formalisiertes Vergabeverfahren im Sinne des GWB. Sie wird im Unterschwellenbereich angewendet, also unterhalb der [EU-Schwellenwerte](/de/resources/akademie/glossar/eu-schwellenwerte). Die UVgO (§ 14) und die VOB/A (§ 3 Abs. 5) regeln die Voraussetzungen. Das [Vergaberecht](/de/resources/akademie/glossar/vergaberecht) erlaubt die Direktvergabe nur unter bestimmten Bedingungen – Willkür ist auch bei kleinen Aufträgen nicht zulässig.
Wann wird direkt vergeben?
Unterschwellige Aufträge – Unterhalb der nationalen Wertgrenzen (Bund: bis 1.000 € netto bei Liefer- und Dienstleistungen)
Dringlichkeit – Bei besonderer Eilbedürftigkeit, die ein reguläres Verfahren zeitlich ausschließt
Alleinstellungsmerkmal – Wenn aus technischen oder künstlerischen Gründen nur ein Unternehmen die Leistung erbringen kann
Geringfügige Aufträge – Kleine Bedarfe, bei denen der Vergabeaufwand in keinem Verhältnis zum Auftragswert steht
Freihändige Vergabe nach UVgO § 12 – Mit oder ohne Teilnahmewettbewerb, bei Liefer- und Dienstleistungen bis 25.000 € (Bund)
Ergebnislose Verfahren – Wenn ein vorheriges formales Verfahren ohne Ergebnis geblieben ist
Schwellenwerte für Direktvergaben
Die Wertgrenzen variieren erheblich je nach Auftraggeber, Bundesland und Auftragsart:
Viele Bundesländer haben eigene Wertgrenzen in ihren Vergabegesetzen festgelegt, die teilweise höher liegen als die Bundeswerte. Die Vergabe muss auch unterhalb dieser Grenzen wirtschaftlich, sparsam und transparent sein.
Prozess einer Direktvergabe
1Bedarfsfeststellung – Der Auftraggeber definiert den Beschaffungsbedarf
2Markterkundung – Informelle Einholung von Preisen oder Angeboten (mindestens drei Vergleichsangebote empfohlen)
3Auswahl – Zuschlag an das wirtschaftlichste Angebot
4Dokumentation – Vergabevermerk mit Begründung der Auswahl
5Auftragserteilung – Direktbeauftragung ohne förmliche Bekanntmachung
Transparenz und Dokumentationspflicht
Obwohl Direktvergaben kein förmliches Verfahren erfordern, müssen sie dokumentiert und begründet werden. Der Vergabevermerk muss den Auftragswert, die Auswahlgründe und die eingeholten Angebote festhalten. Manche Vergabestellen veröffentlichen ex-post Bekanntmachungen über vergebene Direktaufträge – diese Informationen liefern wertvolle Markteinblicke über wiederkehrende Bedarfe.
Tipps für Unternehmen
Auch wenn Direktvergaben nicht öffentlich ausgeschrieben werden, können Sie sich aktiv positionieren: Registrieren Sie sich in Lieferantenverzeichnissen der Kommunen und Landesbehörden, nutzen Sie die Präqualifizierung (PQ-Verzeichnis) und pflegen Sie den direkten Kontakt zu Vergabestellen. Viele Auftraggeber führen Lieferantenlisten, aus denen sie bei Direktvergaben Angebote einholen.
Direktvergaben mit Patterno finden
Patterno erfasst Vorinformationen, Markterkundungen und ex-post Bekanntmachungen zu Direktvergaben, soweit diese veröffentlicht werden. So erhalten Sie frühzeitig Einblicke in den Beschaffungsbedarf öffentlicher Auftraggeber und können sich proaktiv um Aufträge bewerben, die ansonsten unter dem Radar bleiben.