Offenes Verfahren – Die häufigste Vergabeart
Das offene Verfahren ist die Standardvergabeart für öffentliche Aufträge oberhalb der [EU-Schwellenwerte](/de/resources/akademie/glossar/eu-schwellenwerte). Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben – ohne vorherige Teilnahmebewerbung oder Präqualifikation. Es ist das transparenteste und wettbewerbsintensivste Vergabeverfahren und wird in der Praxis am häufigsten eingesetzt. Geregelt ist das offene Verfahren in § 15 VgV (Vergabeverordnung) und Artikel 27 der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU.
Merkmale des offenen Verfahrens
Kein Teilnahmewettbewerb – Jedes Unternehmen kann direkt ein Angebot einreichen, die Eignungsprüfung erfolgt parallel zur Angebotswertung
EU-weite Bekanntmachung – Verpflichtende Veröffentlichung im TED (Tenders Electronic Daily) und auf nationalen Vergabeplattformen
Feste Fristen – Mindestens 35 Tage Angebotsfrist (bei elektronischer Bekanntmachung: 30 Tage)
Keine Verhandlung – Angebote werden wie eingereicht bewertet; Nachverhandlungen sind unzulässig
Zuschlagskriterien – Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot (Preis, Qualität oder beides gemäß Bewertungsmatrix)
Bieterfragen – Schriftliche Aufklärungsfragen sind bis zu einer bestimmten Frist vor Angebotsabgabe möglich
Rechtliche Grundlage
Das offene Verfahren ist in § 15 VgV, § 119 Abs. 3 GWB und Art. 27 der Richtlinie 2014/24/EU geregelt. Im Unterschwellenbereich gibt es mit der öffentlichen Ausschreibung nach UVgO (§ 9) und VOB/A (§ 3) ein vergleichbares nationales Verfahren. Das [Vergaberecht](/de/resources/akademie/glossar/vergaberecht) sieht das offene Verfahren als Regelverfahren vor – andere Verfahrensarten bedürfen einer besonderen Begründung.
Für welche Aufträge wird das offene Verfahren genutzt?
Das offene Verfahren eignet sich besonders für standardisierte Leistungen, bei denen eine klare, abschließende Leistungsbeschreibung möglich ist:
Lieferaufträge – Fahrzeuge, Büroausstattung, IT-Hardware, medizinische Geräte
Bauaufträge – Standardbauleistungen nach VOB, Straßenbau, Sanierungen
Standarddienstleistungen – Reinigung, Sicherheitsdienste, Catering, Postdienste
IT-Standardleistungen – Lizenzlieferungen, Hardwarebeschaffung, Wartungsverträge
Für komplexe Beratungsleistungen, innovative Beschaffungen oder Projekte, bei denen die Anforderungen nicht vorab vollständig definierbar sind, wird eher das Verhandlungsverfahren oder der wettbewerbliche Dialog gewählt.
Ablauf des offenen Verfahrens
1Bekanntmachung – Veröffentlichung im TED und auf nationalen Plattformen mit allen Vergabeunterlagen
2Unterlagen abrufen – Interessierte Unternehmen laden die Vergabeunterlagen elektronisch herunter
3Bieterfragen – Schriftliche Fragen werden beantwortet und allen Bietern zugänglich gemacht
4Angebotsabgabe – Elektronische Einreichung über die Vergabeplattform bis zum Ablauf der Frist
5Öffnung und Prüfung – Formale Prüfung, Eignungsprüfung und inhaltliche Wertung
6Zuschlagsentscheidung – Information aller Bieter nach § 134 GWB (Stillhaltefrist 10/15 Tage)
7Vertragsschluss – Nach Ablauf der Stillhaltefrist
Schwellenwerte und Fristen 2024-2025
Tipps für Bieter im offenen Verfahren
Nutzen Sie die gesamte Angebotsfrist für eine sorgfältige Kalkulation und achten Sie penibel auf formale Anforderungen – fehlende Eignungsnachweise oder eine verspätete Abgabe führen zum zwingenden Ausschluss. Prüfen Sie die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung genau, um Ihr Angebot optimal auszurichten. Stellen Sie Bieterfragen zu unklaren Punkten in der Leistungsbeschreibung.
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