Nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für pharmazeutische Wirkstoffe (Open-House-Verfahren)
Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für pharmazeutische Wirkstoffe (ATC) und bestimmte Darreichungsformen: Abschluss im Rahmen eines Open-House-Verfahrens mit einheitlichen Vertragskonditionen und Zugangsverfahren. Der Beitritt ist jederzeit zu gleichen Bedingungen möglich und nicht-exklusiv. Verträge enden bei Durchführung einer Ausschreibung für Exklusivverträge.
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