Rabattvereinbarungen für Wirkstoffe mit KKH
Bekanntmachung: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt nicht-exklusive Rabattverträge für Wirkstoffe im Rahmen eines Open-House-Verfahrens ab. Pharmaunternehmen können jederzeit zu einheitlichen Konditionen beitreten.
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