Was ist eine Auftragsänderung?
Eine Auftragsänderung im Vergaberecht bezeichnet die nachträgliche Modifikation eines bereits vergebenen öffentlichen Auftrags. § 132 GWB regelt streng, unter welchen Voraussetzungen solche Änderungen ohne erneutes Vergabeverfahren zulässig sind.
Rechtsgrundlage
- § 132 GWB: Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
- Art. 72 RL 2014/24/EU: EU-Vorgaben zur Vertragsmodifikation
- § 47 UVgO: Auftragsänderungen im Unterschwellenbereich
Zulässige Änderungen (§ 132 GWB)
| Fallgruppe | Voraussetzung |
|---|---|
| Überprüfungsklauseln (Abs. 2 Nr. 1) | In den Vergabeunterlagen klar, präzise und eindeutig vorgesehen |
| Zusätzliche Leistungen (Abs. 2 Nr. 2) | Unvorhergesehen, Auftragnehmerwechsel nicht möglich, Wert < 50 % |
| Unvorhersehbare Umstände (Abs. 2 Nr. 3) | Sorgfältiger Auftraggeber konnte nicht voraussehen |
| Nachunternehmerwechsel (Abs. 2 Nr. 4) | Unter den in der Ausschreibung genannten Bedingungen |
| Geringfügige Änderung (Abs. 3) | Unter 10/15 % des Auftragswerts und unter Schwellenwert |
Wesentliche Änderung (unzulässig)
Eine Änderung ist wesentlich und erfordert ein neues Vergabeverfahren, wenn (§ 132 Abs. 1 GWB):
- Bedingungen eingeführt werden, die andere Bieter zugelassen oder ein anderes Angebot gewonnen hätten
- Das wirtschaftliche Gleichgewicht zugunsten des Auftragnehmers verschoben wird
- Der Auftragsgegenstand erheblich ausgeweitet wird
- Ein neuer Auftragnehmer an die Stelle des ursprünglichen tritt (mit Ausnahmen)
De-minimis-Schwellen
Unterhalb folgender Schwellen sind Änderungen stets zulässig (§ 132 Abs. 3 GWB):
- Bauaufträge: Unter 15 % des Auftragswerts und unter 5.538.000 €
- Liefer-/Dienstleistungen: Unter 10 % des Auftragswerts und unter 221.000 €/143.000 €
Bekanntmachungspflicht
Wesentliche Auftragsänderungen müssen im Amtsblatt der EU (TED) bekannt gemacht werden. Dies ermöglicht anderen Unternehmen, die Rechtmäßigkeit der Änderung zu überprüfen.
Praxishinweis
Auftragsänderungen sind ein häufiger Prüfungspunkt bei Nachprüfungsverfahren. Patterno informiert Sie auch über Auftragsänderungsbekanntmachungen, die auf neue Geschäftsmöglichkeiten hindeuten können.