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Rechtliches

Kündigungsrecht

Recht des öffentlichen Auftraggebers oder Auftragnehmers, einen Vergabevertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig zu beenden.

Was ist das Kündigungsrecht im Vergaberecht?

Das Kündigungsrecht im Vergaberecht umfasst die Möglichkeiten des Auftraggebers und des Auftragnehmers, einen öffentlichen Vertrag vorzeitig zu beenden. § 133 GWB enthält spezielle vergaberechtliche Kündigungsgründe.

Rechtsgrundlage

  • § 133 GWB: Kündigung von öffentlichen Aufträgen
  • § 8 VOB/B: Kündigung durch den Auftraggeber (Bauverträge)
  • § 9 VOB/B: Kündigung durch den Auftragnehmer
  • § 648a BGB: Kündigung von Bauverträgen aus wichtigem Grund
  • § 314 BGB: Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

Vergaberechtliche Kündigungsgründe (§ 133 GWB)

Der Auftraggeber kann den Vertrag kündigen, wenn:

  1. Wesentliche Änderung erforderlich wäre, die ein neues Vergabeverfahren erfordert
  2. Zwingender Ausschlussgrund beim Auftragnehmer vorlag (§ 123 GWB) – Kündigung ist dann Pflicht
  3. Fakultativer Ausschlussgrund nachträglich eintritt (§ 124 GWB)
  4. Der EuGH feststellt, dass gegen EU-Vergaberecht verstoßen wurde

Kündigung nach VOB/B (Bauverträge)

§ 8 Abs. 1 VOB/B – Freie Kündigung:

  • Auftraggeber kann jederzeit kündigen
  • Auftragnehmer erhält Vergütung für erbrachte Leistungen + entgangenen Gewinn

§ 8 Abs. 3 VOB/B – Kündigung aus wichtigem Grund:

  • Mangelhafte Leistung trotz Fristsetzung
  • Verzug des Auftragnehmers
  • Insolvenz des Auftragnehmers
  • Kein Anspruch auf entgangenen Gewinn

Folgen der Kündigung

AspektFreie KündigungKündigung aus wichtigem Grund
VergütungErbrachte Leistung + entgangener GewinnNur erbrachte Leistung
SchadensersatzKeinMöglich gegen Auftragnehmer
NeuvergabeErforderlichErforderlich
SicherheitenRückgabeVerwertung möglich

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