Was sind AVB Bau?
Die AVB Bau (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) sind standardisierte Vertragsbedingungen, die öffentliche Auftraggeber bei Bauaufträgen verwenden. Sie ergänzen die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) und regeln projektspezifische Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
Rechtliche Einordnung
| Regelwerk | Funktion | Verbindlichkeit |
|---|---|---|
| BGB Werkvertragsrecht | Gesetzliche Grundlage | Zwingend |
| VOB/B | Allgemeine Geschäftsbedingungen Bau | Vertraglich vereinbart |
| AVB Bau | Ergänzende Vertragsbedingungen | Vertraglich vereinbart |
| BVB (Besondere Vertragsbedingungen) | Projektspezifische Regelungen | Vertraglich vereinbart |
| ZVB (Zusätzliche Vertragsbedingungen) | Auftraggeberspezifisch | Vertraglich vereinbart |
Rangfolge der Vertragsunterlagen
Nach § 1 Abs. 2 VOB/B gilt folgende Rangfolge:
- Individuelle Vertragsvereinbarungen (Auftragsschreiben)
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
- Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
- Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB Bau)
- VOB/B
- Leistungsbeschreibung
- VOB/C (Technische Vertragsbedingungen)
Typische Inhalte der AVB Bau
1. Ausführungsfristen und Vertragsstrafen:
- Baubeginn, Zwischentermine, Fertigstellungstermin
- Vertragsstrafe bei Verzug (typisch: 0,1-0,3% pro Werktag, max. 5%)
- Regelungen zu Behinderung und Unterbrechung (§ 6 VOB/B)
2. Sicherheitsleistungen:
- Vertragserfüllungsbürgschaft (typisch: 5% der Auftragssumme)
- Mängelansprüchebürgschaft (typisch: 3-5%)
- Bürgschaftsformen (Bankbürgschaft, Kautionsversicherung)
- Rückgabe und Ablösung
3. Abrechnung und Zahlung:
- Abschlagszahlungen und deren Fristen
- Schlusszahlung und Prüffristen
- Skontofristen und -sätze
- Lohnanpassungsklauseln (Stoffpreisgleitklausel)
4. Versicherungen:
- Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung)
- Bauleistungsversicherung
- Umwelthaftpflicht
- Nachweis vor Baubeginn
5. Nachunternehmer:
- Zustimmungspflicht des Auftraggebers
- Mindestlohn- und Tariftreue-Erklärungen
- Haftung des Hauptunternehmers
6. Mängelansprüche:
- Verjährungsfristen (4 Jahre für Bauwerke nach VOB/B, 5 Jahre nach BGB)
- Mängelrüge und Nachbesserungspflicht
- Minderung und Schadensersatz
AVB Bau vs. VOB/B
Die AVB Bau modifizieren oder ergänzen einzelne Regelungen der VOB/B:
| Thema | VOB/B-Regelung | Typische AVB-Modifikation |
|---|---|---|
| Vertragsstrafe | Keine Regelung | 0,1-0,3% pro Werktag, max. 5% |
| Sicherheit | § 17 VOB/B | Konkrete Höhen und Formen |
| Zahlungsfrist | 18 Werktage (§ 16 VOB/B) | Oft 30 Tage nach prüfbarer Rechnung |
| Mängelverjährung | 4 Jahre (§ 13 VOB/B) | Teils Verlängerung auf 5 Jahre |
| Nachunternehmer | § 4 Abs. 8 VOB/B | Erweiterte Zustimmungs- und Nachweispflichten |
Achtung: AGB-Kontrolle
Seit der BGH-Rechtsprechung (Urteil vom 22.01.2004 – VII ZR 419/02) unterliegen auch AVB Bau der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB, sofern die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart wird. Unzulässige Klauseln können unwirksam sein:
- Kumulation von Sicherheiten > 8% ist kritisch
- Zu hohe Vertragsstrafen (> 5% der Auftragssumme)
- Unangemessene Verjährungsfristen
Patterno hilft
Mit Patterno-HIT finden Bauunternehmen passende Ausschreibungen und können die AVB Bau-Anforderungen frühzeitig prüfen. Patterno-BID für Bau unterstützt bei der automatisierten Kalkulation mit iTWO-Integration und hilft, die Vertragsbedingungen systematisch auszuwerten.