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Rechtliches

AVB Bau (Allgemeine Vertragsbedingungen Bau)

Standardisierte Vertragsbedingungen für öffentliche Bauaufträge, die als Ergänzung zur VOB/B die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regeln.

Was sind AVB Bau?

Die AVB Bau (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) sind standardisierte Vertragsbedingungen, die öffentliche Auftraggeber bei Bauaufträgen verwenden. Sie ergänzen die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) und regeln projektspezifische Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

Rechtliche Einordnung

RegelwerkFunktionVerbindlichkeit
BGB WerkvertragsrechtGesetzliche GrundlageZwingend
VOB/BAllgemeine Geschäftsbedingungen BauVertraglich vereinbart
AVB BauErgänzende VertragsbedingungenVertraglich vereinbart
BVB (Besondere Vertragsbedingungen)Projektspezifische RegelungenVertraglich vereinbart
ZVB (Zusätzliche Vertragsbedingungen)AuftraggeberspezifischVertraglich vereinbart

Rangfolge der Vertragsunterlagen

Nach § 1 Abs. 2 VOB/B gilt folgende Rangfolge:

  1. Individuelle Vertragsvereinbarungen (Auftragsschreiben)
  2. Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
  3. Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
  4. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB Bau)
  5. VOB/B
  6. Leistungsbeschreibung
  7. VOB/C (Technische Vertragsbedingungen)

Typische Inhalte der AVB Bau

1. Ausführungsfristen und Vertragsstrafen:

  • Baubeginn, Zwischentermine, Fertigstellungstermin
  • Vertragsstrafe bei Verzug (typisch: 0,1-0,3% pro Werktag, max. 5%)
  • Regelungen zu Behinderung und Unterbrechung (§ 6 VOB/B)

2. Sicherheitsleistungen:

  • Vertragserfüllungsbürgschaft (typisch: 5% der Auftragssumme)
  • Mängelansprüchebürgschaft (typisch: 3-5%)
  • Bürgschaftsformen (Bankbürgschaft, Kautionsversicherung)
  • Rückgabe und Ablösung

3. Abrechnung und Zahlung:

  • Abschlagszahlungen und deren Fristen
  • Schlusszahlung und Prüffristen
  • Skontofristen und -sätze
  • Lohnanpassungsklauseln (Stoffpreisgleitklausel)

4. Versicherungen:

  • Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung)
  • Bauleistungsversicherung
  • Umwelthaftpflicht
  • Nachweis vor Baubeginn

5. Nachunternehmer:

  • Zustimmungspflicht des Auftraggebers
  • Mindestlohn- und Tariftreue-Erklärungen
  • Haftung des Hauptunternehmers

6. Mängelansprüche:

  • Verjährungsfristen (4 Jahre für Bauwerke nach VOB/B, 5 Jahre nach BGB)
  • Mängelrüge und Nachbesserungspflicht
  • Minderung und Schadensersatz

AVB Bau vs. VOB/B

Die AVB Bau modifizieren oder ergänzen einzelne Regelungen der VOB/B:

ThemaVOB/B-RegelungTypische AVB-Modifikation
VertragsstrafeKeine Regelung0,1-0,3% pro Werktag, max. 5%
Sicherheit§ 17 VOB/BKonkrete Höhen und Formen
Zahlungsfrist18 Werktage (§ 16 VOB/B)Oft 30 Tage nach prüfbarer Rechnung
Mängelverjährung4 Jahre (§ 13 VOB/B)Teils Verlängerung auf 5 Jahre
Nachunternehmer§ 4 Abs. 8 VOB/BErweiterte Zustimmungs- und Nachweispflichten

Achtung: AGB-Kontrolle

Seit der BGH-Rechtsprechung (Urteil vom 22.01.2004 – VII ZR 419/02) unterliegen auch AVB Bau der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB, sofern die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart wird. Unzulässige Klauseln können unwirksam sein:

  • Kumulation von Sicherheiten > 8% ist kritisch
  • Zu hohe Vertragsstrafen (> 5% der Auftragssumme)
  • Unangemessene Verjährungsfristen

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