Was ist ein Dienstvertrag?
Ein Dienstvertrag (§ 611 BGB) ist ein Vertragstyp, bei dem der Auftragnehmer die Erbringung einer bestimmten Tätigkeit schuldet. Anders als beim Werkvertrag wird kein konkreter Erfolg geschuldet – es genügt das pflichtgemäße Bemühen.
Rechtsgrundlage
- §§ 611–630 BGB: Dienstvertragsrecht
- § 611a BGB: Arbeitsvertrag als Sonderform
- Keine Gewährleistungsregeln (anders als beim Werkvertrag)
Typische Dienstverträge im öffentlichen Bereich
| Leistung | Vertragstyp | Begründung |
|---|---|---|
| Gebäudereinigung | Dienstvertrag | Tätigkeit geschuldet, nicht Ergebnis |
| Wachschutz | Dienstvertrag | Bewachungstätigkeit |
| IT-Beratung (laufend) | Dienstvertrag | Beratungstätigkeit |
| Interimsmanagement | Dienstvertrag | Managementtätigkeit |
| Schulungen | Dienstvertrag | Durchführung der Schulung |
| Personalüberlassung | Dienstvertrag | Überlassung von Arbeitskraft |
Keine Gewährleistung
Im Gegensatz zum Werkvertrag kennt der Dienstvertrag keine Gewährleistung. Der Auftragnehmer haftet nur für:
- Pflichtverletzungen (§ 280 BGB)
- Schlechtleistung mit Verschulden
- Nicht für das Ausbleiben eines bestimmten Erfolgs
Vergütung
- Laufende Vergütung (monatlich, nach Stunden, nach Tagessätzen)
- Keine Abnahme erforderlich
- Fälligkeit nach Zeitabschnitten oder nach erbrachter Leistung
Abgrenzungsprobleme
Die Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag ist in der Praxis oft schwierig:
- IT-Projekt: Werkvertrag (wenn Ergebnis definiert) vs. Dienstvertrag (wenn Beratung)
- Facility Management: Dienstvertrag (Reinigung) vs. Werkvertrag (Mängelbeseitigung)
- Konzepterstellung: Werkvertrag (Ergebnis) vs. Dienstvertrag (begleitende Beratung)
Praxishinweis
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