Was ist ein Werkvertrag?
Ein Werkvertrag (§ 631 BGB) ist ein Vertragstyp, bei dem der Auftragnehmer die Herstellung eines bestimmten Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs schuldet. Im Gegensatz zum Dienstvertrag wird nicht die Tätigkeit, sondern das Ergebnis geschuldet.
Rechtsgrundlage
- §§ 631–651 BGB: Werkvertragsrecht
- §§ 650a–650h BGB: Bauvertrag (seit 2018 als Untertyp des Werkvertrags)
- VOB/B: Ergänzende Regelungen für Bauverträge
Abgrenzung zum Dienstvertrag
| Kriterium | Werkvertrag (§ 631 BGB) | Dienstvertrag (§ 611 BGB) |
|---|---|---|
| Geschuldet | Erfolg/Ergebnis | Tätigkeit/Bemühen |
| Vergütung | Bei Abnahme des Werks | Laufend für Arbeitszeit |
| Gewährleistung | Ja (§§ 633 ff. BGB) | Nein |
| Kündigung | § 648 BGB (freie Kündigung) | § 621 BGB (ordentliche Kündigung) |
| Beispiel | Gutachten, Software, Bauwerk | Beratung, Bewachung, Reinigung |
Werkvertrag im öffentlichen Auftrag
Viele öffentliche Aufträge werden als Werkverträge geschlossen:
- Bauleistungen: Klassischer Werkvertrag (zusätzlich VOB/B)
- IT-Erstellung: Softwareentwicklung nach EVB-IT Erstellung
- Gutachten: Erstellung von Studien und Analysen
- Konzepte: Entwicklung von Strategien mit definiertem Ergebnis
Abnahme als Schlüsselmoment
Die Abnahme (§ 640 BGB) ist beim Werkvertrag der zentrale Zeitpunkt:
- Fälligkeit der Vergütung
- Beginn der Gewährleistungsfrist
- Gefahrübergang auf den Auftraggeber
- Beweislastumkehr für Mängel
Praxishinweis
Die Unterscheidung zwischen Werk- und Dienstvertrag hat erhebliche Auswirkungen auf Haftung und Gewährleistung. Patterno hilft Ihnen, die Vertragsart frühzeitig zu erkennen und Ihre Kalkulation entsprechend anzupassen.