Was ist Gewährleistung?
Die Gewährleistung (auch: Mängelhaftung) ist die gesetzliche Pflicht des Auftragnehmers, für Mängel der erbrachten Leistung einzustehen. Im öffentlichen Beschaffungswesen gelten je nach Vertragsart unterschiedliche Regelungen.
Rechtsgrundlagen
| Vertragsart | Rechtsquelle | Frist |
|---|---|---|
| Werkvertrag (BGB) | §§ 633–639 BGB | 5 Jahre (Bauwerk), 2 Jahre (sonstige) |
| Bauvertrag (VOB/B) | § 13 VOB/B | 4 Jahre |
| Kaufvertrag | §§ 434–442 BGB | 2 Jahre |
| IT-Verträge | EVB-IT | 12–24 Monate (je nach Typ) |
Mängelbegriff
Ein Mangel liegt vor, wenn die Leistung:
- Nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat (§ 633 Abs. 2 Nr. 1 BGB)
- Sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet
- Nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht (bei Bauwerken)
Gewährleistungsrechte des Auftraggebers
- Nacherfüllung (§ 635 BGB): Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung
- Selbstvornahme: Nach Fristsetzung selbst beseitigen (Kosten zu Lasten des AN)
- Minderung (§ 638 BGB): Herabsetzung der Vergütung
- Rücktritt (§ 636 BGB): Bei erheblichen Mängeln
- Schadensersatz (§ 636 BGB): Bei Verschulden des Auftragnehmers
Besonderheiten bei VOB/B-Verträgen
- Abnahme als Voraussetzung: Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme (§ 12 VOB/B)
- Verjährungsfrist: 4 Jahre statt 5 Jahre (BGB)
- Mängelrüge: Unverzügliche schriftliche Anzeige (§ 13 Abs. 5 VOB/B)
- Sicherheitseinbehalt: Typischerweise 5 % der Auftragssumme als Gewährleistungsbürgschaft
Gewährleistungsbürgschaft
Öffentliche Auftraggeber fordern regelmäßig eine Gewährleistungsbürgschaft:
- Typisch: 5 % der Auftragssumme
- Dient der Absicherung von Mängelbeseitigungsansprüchen
- Wird nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückgegeben
Praxishinweis
Gewährleistungsfristen und -bürgschaften sind wichtige Kalkulationsfaktoren bei öffentlichen Aufträgen. Patterno hilft Ihnen, Ausschreibungen frühzeitig zu finden und die vertraglichen Bedingungen – einschließlich Gewährleistung – rechtzeitig zu prüfen.