Zum Hauptinhalt springen
Zurück zum Glossar
Vergabeverfahren

Konzessionsvergabe

Vergabe eines Vertrags, bei dem das wirtschaftliche Risiko der Leistungserbringung beim Konzessionsnehmer liegt.

Was ist eine Konzessionsvergabe?

Die Konzessionsvergabe ist ein besonderes Vergabeverfahren, bei dem der Auftraggeber einem Unternehmen (dem Konzessionsnehmer) das Recht zur Nutzung oder Verwertung einer Leistung überträgt. Das wesentliche Merkmal ist die Risikoübertragung: Der Konzessionsnehmer trägt das wirtschaftliche Betriebsrisiko ganz oder teilweise selbst.

Abgrenzung zum klassischen Auftrag

Der zentrale Unterschied zwischen einer Konzession und einem klassischen öffentlichen Auftrag liegt in der Gegenleistung:

MerkmalÖffentlicher AuftragKonzession
VergütungZahlung durch den AuftraggeberRecht zur Nutzung/Verwertung
Wirtschaftliches RisikoBeim AuftraggeberBeim Konzessionsnehmer
EinnahmenFestpreis/VergütungNutzungsentgelte von Dritten
NachfragerisikoAuftraggeberKonzessionsnehmer
Typische LaufzeitKurz- bis mittelfristigLangfristig (5-30 Jahre)

Arten von Konzessionen

Das Vergaberecht unterscheidet zwei Hauptarten:

1. Baukonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 1 GWB):

  • Übertragung des Rechts zur Nutzung eines Bauwerks
  • Beispiele: Autobahnbrücke mit Mauterhebung, Parkhaus mit Bewirtschaftungsrecht
  • Der Konzessionsnehmer finanziert, baut und betreibt das Bauwerk
  • Refinanzierung durch Nutzungsentgelte

2. Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB):

  • Übertragung des Rechts zur Erbringung und Verwertung einer Dienstleistung
  • Beispiele: Kantinenbetrieb, Parkraumbewirtschaftung, ÖPNV-Linien
  • Der Konzessionsnehmer erbringt die Dienstleistung und erhält Entgelte von den Nutzern

Rechtliche Grundlagen

Die Konzessionsvergabe wird durch folgende Vorschriften geregelt:

EU-Ebene:

  • Richtlinie 2014/23/EU (Konzessionsrichtlinie) – Erste eigenständige EU-Regelung für Konzessionen

Nationales Recht:

  • §§ 105-113 GWB: Konzessionen im GWB
  • Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV): Detailregelungen zum Vergabeverfahren
  • § 105 GWB: Definition der Konzession und Abgrenzung zum Auftrag
  • § 148 GWB: Schwellenwert für Konzessionen (5.538.000 €)

Schwellenwert

Für Konzessionen gilt ein einheitlicher Schwellenwert:

ArtSchwellenwert (2024-2025)
Bau- und Dienstleistungskonzessionen5.538.000 €

Unterhalb dieses Schwellenwerts gelten die EU-Vergaberegeln nicht. Es können aber nationale oder landesrechtliche Vorschriften anwendbar sein.

Verfahrensablauf

Die Konzessionsvergabe folgt einem flexibleren Verfahren als klassische Vergaben:

  1. Bekanntmachung: Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (TED) und national
  2. Interessenbekundung: Unternehmen bekunden ihr Interesse
  3. Verhandlungen: Der Auftraggeber kann mit mehreren Bewerbern verhandeln
  4. Endverhandlung: Verhandlung der finalen Konditionen
  5. Zuschlag: Vergabe der Konzession

Die KonzVgV gibt dem Auftraggeber dabei mehr Gestaltungsfreiheit als die VgV:

  • Keine Festlegung auf bestimmte Verfahrensarten
  • Verhandlungen sind immer möglich
  • Flexiblere Fristen

Risikoverteilung als Kernmerkmal

Die Risikoübertragung muss real sein. Ein Vertrag, bei dem der Auftraggeber das wirtschaftliche Risiko vollständig übernimmt (z. B. durch Garantie der Einnahmen), ist keine Konzession, sondern ein öffentlicher Auftrag.

Das Betriebsrisiko umfasst:

  • Nachfragerisiko: Unsicherheit über die tatsächliche Nutzung
  • Angebotsrisiko: Unsicherheit über Kosten der Leistungserbringung
  • Marktrisiko: Wettbewerb mit anderen Anbietern

Praxisbeispiele

Autobahnraststätte:

  • Konzessionsnehmer baut und betreibt die Raststätte
  • Einnahmen durch Kraftstoffverkauf, Gastronomie, Shops
  • Risiko: Verkehrsaufkommen kann sinken
  • Laufzeit: 20-30 Jahre

Kantinenbetrieb in einer Behörde:

  • Konzessionsnehmer betreibt die Kantine
  • Einnahmen durch Essensverkauf an Mitarbeiter
  • Risiko: Nachfrageentwicklung, Preisentwicklung der Lebensmittel
  • Laufzeit: 3-10 Jahre

Öffentlicher Personennahverkehr:

  • Konzessionsnehmer betreibt bestimmte Buslinien
  • Einnahmen aus Fahrgelderlösen (ggf. plus Zuschuss)
  • Risiko: Fahrgastzahlen, Kraftstoffpreise
  • Laufzeit: 8-15 Jahre

Besondere Ausnahmen

Nicht unter die Konzessionsvergaberegeln fallen:

  • Wasserkonzessionen (§ 149 Nr. 9 GWB)
  • Rettungsdienstkonzessionen an gemeinnützige Organisationen
  • Konzessionen im Bereich Luftverkehr
  • In-House-Vergaben und interkommunale Zusammenarbeit

Patterno hilft

Patterno überwacht auch Konzessionsausschreibungen auf allen relevanten Plattformen. Unsere KI erkennt automatisch, ob es sich um eine klassische Vergabe oder eine Konzessionsvergabe handelt, und informiert Sie gezielt über Konzessionsverfahren in Ihrem Geschäftsbereich – ob Bau, Dienstleistung oder Infrastruktur.

Passende Ausschreibungen finden

Mit Patterno finden Sie automatisch relevante Ausschreibungen - basierend auf Ihrem Profil.

Kostenlos starten