Was ist eine Konzessionsvergabe?
Die Konzessionsvergabe ist ein besonderes Vergabeverfahren, bei dem der Auftraggeber einem Unternehmen (dem Konzessionsnehmer) das Recht zur Nutzung oder Verwertung einer Leistung überträgt. Das wesentliche Merkmal ist die Risikoübertragung: Der Konzessionsnehmer trägt das wirtschaftliche Betriebsrisiko ganz oder teilweise selbst.
Abgrenzung zum klassischen Auftrag
Der zentrale Unterschied zwischen einer Konzession und einem klassischen öffentlichen Auftrag liegt in der Gegenleistung:
| Merkmal | Öffentlicher Auftrag | Konzession |
|---|---|---|
| Vergütung | Zahlung durch den Auftraggeber | Recht zur Nutzung/Verwertung |
| Wirtschaftliches Risiko | Beim Auftraggeber | Beim Konzessionsnehmer |
| Einnahmen | Festpreis/Vergütung | Nutzungsentgelte von Dritten |
| Nachfragerisiko | Auftraggeber | Konzessionsnehmer |
| Typische Laufzeit | Kurz- bis mittelfristig | Langfristig (5-30 Jahre) |
Arten von Konzessionen
Das Vergaberecht unterscheidet zwei Hauptarten:
1. Baukonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 1 GWB):
- Übertragung des Rechts zur Nutzung eines Bauwerks
- Beispiele: Autobahnbrücke mit Mauterhebung, Parkhaus mit Bewirtschaftungsrecht
- Der Konzessionsnehmer finanziert, baut und betreibt das Bauwerk
- Refinanzierung durch Nutzungsentgelte
2. Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB):
- Übertragung des Rechts zur Erbringung und Verwertung einer Dienstleistung
- Beispiele: Kantinenbetrieb, Parkraumbewirtschaftung, ÖPNV-Linien
- Der Konzessionsnehmer erbringt die Dienstleistung und erhält Entgelte von den Nutzern
Rechtliche Grundlagen
Die Konzessionsvergabe wird durch folgende Vorschriften geregelt:
EU-Ebene:
- Richtlinie 2014/23/EU (Konzessionsrichtlinie) – Erste eigenständige EU-Regelung für Konzessionen
Nationales Recht:
- §§ 105-113 GWB: Konzessionen im GWB
- Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV): Detailregelungen zum Vergabeverfahren
- § 105 GWB: Definition der Konzession und Abgrenzung zum Auftrag
- § 148 GWB: Schwellenwert für Konzessionen (5.538.000 €)
Schwellenwert
Für Konzessionen gilt ein einheitlicher Schwellenwert:
| Art | Schwellenwert (2024-2025) |
|---|---|
| Bau- und Dienstleistungskonzessionen | 5.538.000 € |
Unterhalb dieses Schwellenwerts gelten die EU-Vergaberegeln nicht. Es können aber nationale oder landesrechtliche Vorschriften anwendbar sein.
Verfahrensablauf
Die Konzessionsvergabe folgt einem flexibleren Verfahren als klassische Vergaben:
- Bekanntmachung: Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (TED) und national
- Interessenbekundung: Unternehmen bekunden ihr Interesse
- Verhandlungen: Der Auftraggeber kann mit mehreren Bewerbern verhandeln
- Endverhandlung: Verhandlung der finalen Konditionen
- Zuschlag: Vergabe der Konzession
Die KonzVgV gibt dem Auftraggeber dabei mehr Gestaltungsfreiheit als die VgV:
- Keine Festlegung auf bestimmte Verfahrensarten
- Verhandlungen sind immer möglich
- Flexiblere Fristen
Risikoverteilung als Kernmerkmal
Die Risikoübertragung muss real sein. Ein Vertrag, bei dem der Auftraggeber das wirtschaftliche Risiko vollständig übernimmt (z. B. durch Garantie der Einnahmen), ist keine Konzession, sondern ein öffentlicher Auftrag.
Das Betriebsrisiko umfasst:
- Nachfragerisiko: Unsicherheit über die tatsächliche Nutzung
- Angebotsrisiko: Unsicherheit über Kosten der Leistungserbringung
- Marktrisiko: Wettbewerb mit anderen Anbietern
Praxisbeispiele
Autobahnraststätte:
- Konzessionsnehmer baut und betreibt die Raststätte
- Einnahmen durch Kraftstoffverkauf, Gastronomie, Shops
- Risiko: Verkehrsaufkommen kann sinken
- Laufzeit: 20-30 Jahre
Kantinenbetrieb in einer Behörde:
- Konzessionsnehmer betreibt die Kantine
- Einnahmen durch Essensverkauf an Mitarbeiter
- Risiko: Nachfrageentwicklung, Preisentwicklung der Lebensmittel
- Laufzeit: 3-10 Jahre
Öffentlicher Personennahverkehr:
- Konzessionsnehmer betreibt bestimmte Buslinien
- Einnahmen aus Fahrgelderlösen (ggf. plus Zuschuss)
- Risiko: Fahrgastzahlen, Kraftstoffpreise
- Laufzeit: 8-15 Jahre
Besondere Ausnahmen
Nicht unter die Konzessionsvergaberegeln fallen:
- Wasserkonzessionen (§ 149 Nr. 9 GWB)
- Rettungsdienstkonzessionen an gemeinnützige Organisationen
- Konzessionen im Bereich Luftverkehr
- In-House-Vergaben und interkommunale Zusammenarbeit
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