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Rechtliches

Schiedsgericht

Privates Gericht zur außergerichtlichen Streitbeilegung, das im öffentlichen Vergaberecht nur eingeschränkt zulässig ist.

Was ist ein Schiedsgericht?

Ein Schiedsgericht ist ein privates Gericht, das Streitigkeiten außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit entscheidet. Im öffentlichen Vergaberecht ist die Zulässigkeit von Schiedsklauseln begrenzt.

Rechtsgrundlage

  • §§ 1025–1066 ZPO: Schiedsgerichtsbarkeit
  • § 182 GWB: Kostentragung im Nachprüfungsverfahren
  • § 1030 ZPO: Schiedsfähigkeit

Einschränkungen im Vergaberecht

Vergabeverfahren: Für Streitigkeiten über das Vergabeverfahren selbst sind Schiedsgerichte nicht zuständig. Hier greifen zwingend:

  • Vergabekammer (1. Instanz)
  • OLG-Vergabesenat (2. Instanz)

Vertragsausführung: Für Streitigkeiten aus der Vertragsausführung können Schiedsklauseln vereinbart werden, z. B.:

  • Mängelstreitigkeiten bei Bauverträgen
  • Vergütungsstreitigkeiten
  • Leistungsumfang-Konflikte

Vor- und Nachteile

AspektVorteilNachteil
GeschwindigkeitSchnellere EntscheidungKosten für Schiedsrichter
VertraulichkeitNicht öffentlichWeniger Transparenz
SachkundeSpezialisierte SchiedsrichterKein Instanzenzug
VollstreckungInternational vollstreckbar (New York Convention)Eingeschränkte Überprüfbarkeit

Schlichtung und Mediation

Als Alternative zum Schiedsgericht werden im öffentlichen Vergaberecht zunehmend eingesetzt:

  • Schlichtungsstellen: Bei Handwerkskammern und IHKs
  • Mediation: Einvernehmliche Konfliktlösung
  • Adjudikation: Vorläufig bindende Entscheidung durch Dritte (insb. bei Bauverträgen)

Praxishinweis

Schiedsklauseln in öffentlichen Verträgen sollten sorgfältig geprüft werden. Für vergaberechtliche Streitigkeiten bleibt der Weg über Vergabekammer und OLG obligatorisch.

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