Was ist ein Schiedsgericht?
Ein Schiedsgericht ist ein privates Gericht, das Streitigkeiten außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit entscheidet. Im öffentlichen Vergaberecht ist die Zulässigkeit von Schiedsklauseln begrenzt.
Rechtsgrundlage
- §§ 1025–1066 ZPO: Schiedsgerichtsbarkeit
- § 182 GWB: Kostentragung im Nachprüfungsverfahren
- § 1030 ZPO: Schiedsfähigkeit
Einschränkungen im Vergaberecht
Vergabeverfahren: Für Streitigkeiten über das Vergabeverfahren selbst sind Schiedsgerichte nicht zuständig. Hier greifen zwingend:
- Vergabekammer (1. Instanz)
- OLG-Vergabesenat (2. Instanz)
Vertragsausführung: Für Streitigkeiten aus der Vertragsausführung können Schiedsklauseln vereinbart werden, z. B.:
- Mängelstreitigkeiten bei Bauverträgen
- Vergütungsstreitigkeiten
- Leistungsumfang-Konflikte
Vor- und Nachteile
| Aspekt | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Geschwindigkeit | Schnellere Entscheidung | Kosten für Schiedsrichter |
| Vertraulichkeit | Nicht öffentlich | Weniger Transparenz |
| Sachkunde | Spezialisierte Schiedsrichter | Kein Instanzenzug |
| Vollstreckung | International vollstreckbar (New York Convention) | Eingeschränkte Überprüfbarkeit |
Schlichtung und Mediation
Als Alternative zum Schiedsgericht werden im öffentlichen Vergaberecht zunehmend eingesetzt:
- Schlichtungsstellen: Bei Handwerkskammern und IHKs
- Mediation: Einvernehmliche Konfliktlösung
- Adjudikation: Vorläufig bindende Entscheidung durch Dritte (insb. bei Bauverträgen)
Praxishinweis
Schiedsklauseln in öffentlichen Verträgen sollten sorgfältig geprüft werden. Für vergaberechtliche Streitigkeiten bleibt der Weg über Vergabekammer und OLG obligatorisch.