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Allgemein

Selbstreinigung

Maßnahmen eines Unternehmens nach Vergabeverstößen, um trotz Ausschlussgründen wieder an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen zu können.

Was ist Selbstreinigung?

Die Selbstreinigung (Self-Cleaning) nach § 125 GWB ermöglicht es Unternehmen, die von einem Ausschlussgrund betroffen sind, durch konkrete Maßnahmen ihre Zuverlässigkeit wiederherzustellen und erneut an öffentlichen Vergabeverfahren teilzunehmen.

Wann ist Selbstreinigung relevant?

Selbstreinigung kommt in Betracht, wenn gegen ein Unternehmen Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen, zum Beispiel:

  • Verurteilung wegen Korruption oder Betrug
  • Kartellverstöße oder wettbewerbswidrige Absprachen
  • Schwere berufliche Verfehlung
  • Verstöße gegen arbeits- oder umweltrechtliche Verpflichtungen
  • Erhebliche Schlechtleistung bei früheren Aufträgen

Die drei Säulen der Selbstreinigung

Das GWB verlangt den Nachweis von drei kumulativen Elementen:

1. Schadensersatz und Zusammenarbeit:

  • Zahlung von Schadensersatz oder Entschädigung für den verursachten Schaden
  • Aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden
  • Umfassende Aufklärung der Tatsachen und Umstände

2. Aufklärung:

  • Lückenlose Aufklärung des Fehlverhaltens
  • Identifizierung der verantwortlichen Personen
  • Transparente Darstellung der Ursachen und Zusammenhänge

3. Technische und organisatorische Maßnahmen:

  • Einführung eines Compliance-Management-Systems
  • Personalmaßnahmen (Trennung von verantwortlichen Mitarbeitern)
  • Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen
  • Implementierung von Kontroll- und Überwachungsmechanismen
  • Einrichtung interner Meldestellen (Whistleblower-Systeme)

Bewertung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber prüft die Selbstreinigung im Einzelfall:

  • Schwere und Umstände der Verfehlung werden berücksichtigt
  • Die Maßnahmen müssen angemessen und verhältnismäßig sein
  • Die Beweislast liegt beim Unternehmen
  • Reichen die Maßnahmen nicht aus, wird das Unternehmen ausgeschlossen

Praxishinweis

Selbstreinigung ist ein aufwendiger, aber oft notwendiger Prozess. Unternehmen sollten frühzeitig qualifizierte Beratung einschalten und die Maßnahmen sorgfältig dokumentieren. Eine überzeugende Selbstreinigung kann den Unterschied zwischen existenzbedrohender Vergabesperre und Marktzugang bedeuten.

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