Was ist eine Vergabesperre?
Eine Vergabesperre ist der Ausschluss eines Unternehmens von der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren. Sie wird verhängt, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, die das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Integrität des Unternehmens erschüttern.
Gründe für eine Vergabesperre
Das GWB unterscheidet zwischen zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen:
Zwingende Ausschlussgründe (§ 123 GWB):
- Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen
- Bestechung und Bestechlichkeit
- Betrug und Subventionsbetrug
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Kinderarbeit und Menschenhandel
- Nicht-Zahlung von Steuern oder Sozialabgaben (nach rechtskräftiger Entscheidung)
Fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB):
- Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
- Insolvenz oder vergleichbares Verfahren
- Schwere berufliche Verfehlung
- Wettbewerbsverzerrende Absprachen (Kartelle)
- Erhebliche Schlechtleistung bei früheren Aufträgen
- Täuschung über die Eignung
Dauer der Vergabesperre
- Zwingende Ausschlussgründe: Bis zu 5 Jahre ab rechtskräftiger Verurteilung
- Fakultative Ausschlussgründe: Bis zu 3 Jahre ab dem betreffenden Ereignis
- Der Zeitraum kann durch Selbstreinigungsmaßnahmen verkürzt werden
Wettbewerbsregister
Seit 2021 führt das Bundeskartellamt das Wettbewerbsregister, in dem Unternehmen mit schwerwiegenden Verfehlungen eingetragen werden. Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen ab bestimmten Wertgrenzen zur Abfrage verpflichtet.
Selbstreinigung als Ausweg
Unternehmen können trotz Vergabesperre wieder an Vergabeverfahren teilnehmen, wenn sie erfolgreich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt haben. Dies umfasst:
- Schadensersatz und Zusammenarbeit mit Behörden
- Aufklärung der Umstände und des Fehlverhaltens
- Einführung von Compliance-Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Verfehlungen
Bedeutung für Bieter
Eine Vergabesperre kann existenzbedrohend sein, insbesondere für Unternehmen, die stark von öffentlichen Aufträgen abhängen. Prävention durch Compliance-Management und schnelle Selbstreinigung im Ernstfall sind daher entscheidend.