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Akteure

Vergabestelle

Organisationseinheit eines öffentlichen Auftraggebers, die für die Durchführung von Vergabeverfahren zuständig ist.

Was ist eine Vergabestelle?

Die Vergabestelle ist die Organisationseinheit innerhalb eines öffentlichen Auftraggebers, die für die ordnungsgemäße Durchführung von Vergabeverfahren zuständig ist. Sie bildet die zentrale Schnittstelle zwischen dem Bedarfsträger (z. B. einem Fachamt) und den Bietern auf dem Markt.

Aufgaben der Vergabestelle

Die Vergabestelle übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben im gesamten Beschaffungsprozess:

Vorbereitung des Vergabeverfahrens:

  • Beratung der Fachämter bei der Bedarfsdefinition
  • Prüfung der Vergabeart (offenes Verfahren, nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren etc.)
  • Festlegung der Eignungs- und Zuschlagskriterien gemeinsam mit dem Bedarfsträger
  • Erstellung der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Leistungsverzeichnis, Vertragsentwurf)
  • Markterkundung zur Ermittlung geeigneter Verfahrensarten

Durchführung des Vergabeverfahrens:

  • Veröffentlichung der Bekanntmachung auf den vorgeschriebenen Plattformen (TED, nationale Vergabeplattformen)
  • Beantwortung von Bieterfragen und Versand von Bieterinformationen
  • Entgegennahme und Verwahrung der Angebote bis zur Submission
  • Organisation und Durchführung des Eröffnungstermins
  • Formale Prüfung der eingegangenen Angebote (Vollständigkeit, Unterschrift, Fristen)
  • Eignungsprüfung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)

Wertung und Zuschlag:

  • Durchführung der Angebotswertung nach den festgelegten Zuschlagskriterien
  • Erstellung des Vergabevermerks gemäß § 8 VgV
  • Vorabinformation der nicht berücksichtigten Bieter (§ 134 GWB)
  • Zuschlagserteilung und Vertragsschluss
  • Bekanntmachung des vergebenen Auftrags

Organisation der Vergabestelle

Je nach Größe und Struktur des Auftraggebers gibt es unterschiedliche Organisationsmodelle:

ModellBeschreibungTypisch für
Zentrale VergabestelleEine Stelle für alle VergabenGroße Städte, Bundesbehörden
Dezentrale VergabeJedes Fachamt vergibt selbstKleine Kommunen
HybridmodellZentrale Stelle ab bestimmtem WertMittlere Verwaltungen
EinkaufsgemeinschaftGemeinsame Vergabestelle mehrerer AuftraggeberInterkommunale Zusammenarbeit

Rechtliche Grundlagen

Die Vergabestelle handelt im Rahmen folgender Vorschriften:

  • § 97 GWB: Grundsätze der Vergabe (Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung)
  • § 8 VgV: Dokumentationspflicht im Vergabevermerk
  • § 55 UVgO: Vergabevermerk im Unterschwellenbereich
  • § 20 VOB/A: Dokumentation bei Bauvergaben
  • Landesvergabegesetze: Zusätzliche Anforderungen je nach Bundesland

Zentrale Beschaffungsstellen

Eine besondere Form der Vergabestelle ist die zentrale Beschaffungsstelle nach § 120 Abs. 4 GWB. Diese beschafft für mehrere Auftraggeber gemeinsam und kann so Skaleneffekte nutzen. Beispiele:

  • Beschaffungsamt des BMI: Zentrale Beschaffung für Bundesbehörden
  • Dataport: IT-Beschaffung für norddeutsche Bundesländer
  • LZBW: Logistikzentrum Baden-Württemberg

Qualifikation der Mitarbeiter

Mitarbeiter einer Vergabestelle benötigen umfassende Kenntnisse in:

  1. Vergaberecht: GWB, VgV, VOB/A, UVgO, SektVO, Landesvergabegesetze
  2. Vertragsrecht: BGB, VOB/B, EVB-IT
  3. Haushaltsrecht: Bundeshaushaltsordnung, Landeshaushaltsordnungen
  4. Fachkenntnisse: Je nach Beschaffungsbereich (IT, Bau, Dienstleistungen)
  5. E-Vergabe: Umgang mit elektronischen Vergabeplattformen

Herausforderungen in der Praxis

Vergabestellen stehen vor zahlreichen Herausforderungen:

  • Fachkräftemangel: Qualifizierte Vergabefachleute sind schwer zu finden
  • Komplexität: Ständig wachsende rechtliche Anforderungen (Nachhaltigkeit, Tariftreue, IT-Sicherheit)
  • Digitalisierung: Umstellung auf vollständig elektronische Verfahren
  • Zeitdruck: Knappe Fristen bei gleichzeitig hohem Vergabeaufkommen
  • Rechtsänderungen: Häufige Novellierungen des Vergaberechts
  • Dokumentationspflichten: Umfangreiche Aktenführung für mögliche Nachprüfungsverfahren

Vergabestelle und E-Vergabe

Seit der verpflichtenden Einführung der E-Vergabe (2018/2020) nutzen Vergabestellen elektronische Plattformen für:

  • Veröffentlichung von Bekanntmachungen
  • Bereitstellung der Vergabeunterlagen zum Download
  • Elektronische Kommunikation mit Bietern
  • Elektronischer Angebotseingang
  • Verwaltung des gesamten Vergabeverfahrens

Gängige Plattformen sind DTVP (Deutsches Vergabeportal), Vergabe24, subreport ELViS oder die AI Bietercockpit-Lösung.

Zusammenarbeit mit der Vergabekammer

Wird ein Nachprüfungsantrag gestellt, ist die Vergabestelle verpflichtet, der Vergabekammer innerhalb einer kurzen Frist die vollständigen Vergabeakten vorzulegen. Eine sorgfältige Dokumentation im Vergabevermerk ist daher essenziell.

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