Was ist eine Nachweisliste?
Die Nachweisliste ist eine strukturierte Aufstellung aller Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, die ein Bieter im Rahmen eines Vergabeverfahrens vorlegen muss. Sie dient als Checkliste und ist Teil der Vergabeunterlagen oder der Bewerbungsbedingungen.
Rechtliche Grundlagen
Die Pflicht zur klaren Benennung der geforderten Nachweise ergibt sich aus:
- § 122 GWB: Eignungskriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)
- § 48 VgV: Eignungsnachweise im Oberschwellenbereich
- § 6a–6b VOB/A EU: Nachweisverlangen bei Bauvergaben
- § 35 UVgO: Eignungsnachweise im Unterschwellenbereich
- Transparenzgebot nach § 97 Abs. 1 GWB
Typische Inhalte einer Nachweisliste
Eignungsnachweise:
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Fachkunde | Referenzen, Qualifikationsnachweise, Zertifikate |
| Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit | Umsatzangaben, Jahresabschlüsse, Versicherungsnachweise |
| Technische Leistungsfähigkeit | Personalkapazitäten, Geräteausstattung, QM-Zertifizierung |
| Zuverlässigkeit | Auszüge aus Gewerbezentralregister, Eigenerklärungen |
Angebotsbezogene Unterlagen:
- Ausgefülltes Preisblatt / Leistungsverzeichnis
- Angebotsschreiben (ggf. Formblatt)
- Fabrikats- und Produktangaben
- Konzeptbeschreibungen
Formale Erklärungen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)
- Verpflichtungserklärung Tariftreue (bei Landesvergabegesetzen)
- Nachunternehmer-Erklärung
- Erklärung zur Bietergemeinschaft
Zeitpunkte der Nachweisvorlage
- Mit dem Angebot/Teilnahmeantrag: Zwingend beizufügen
- Auf Verlangen: Nur bei Aufforderung durch den Auftraggeber
- Vor Zuschlag: Als Bedingung vor Vertragsschluss
- Präqualifikation: Bereits vorab im PQ-Verzeichnis hinterlegt
Nachforderung fehlender Nachweise
Der Auftraggeber kann fehlende Nachweise nachfordern (§ 56 VgV):
- Gilt für unternehmensbezogene Unterlagen (Eignungsnachweise)
- Nicht nachgefordert werden können: leistungsbezogene Unterlagen (Preise, Konzepte)
- Nachforderungsfrist: Angemessen, in der Praxis 3–6 Werktage
- Keine Nachforderungspflicht: Der Auftraggeber kann, muss aber nicht nachfordern
Digitalisierung der Nachweisführung
Moderne Entwicklungen erleichtern die Nachweisführung:
- ESPD/eEEE: Europäische Eigenerklärung als einheitliches Formular
- PQ-Verzeichnis: Präqualifikationsdatenbank (amtliches Verzeichnis)
- e-Certis: EU-Datenbank zur Identifikation nationaler Nachweisformen
- Digitale Zertifikate: Elektronische Versicherungsbestätigungen
Patterno hilft
Mit Patterno behalten Sie den Überblick über die geforderten Nachweise jeder Ausschreibung. Unsere KI analysiert die Vergabeunterlagen und erstellt automatisch eine strukturierte Checkliste aller zu erbringenden Nachweise – mit Fristen und Formvorgaben.