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Dokumente

Nachweisliste

Aufstellung aller vom Auftraggeber geforderten Nachweise und Unterlagen, die ein Bieter im Vergabeverfahren vorlegen muss.

Was ist eine Nachweisliste?

Die Nachweisliste ist eine strukturierte Aufstellung aller Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, die ein Bieter im Rahmen eines Vergabeverfahrens vorlegen muss. Sie dient als Checkliste und ist Teil der Vergabeunterlagen oder der Bewerbungsbedingungen.

Rechtliche Grundlagen

Die Pflicht zur klaren Benennung der geforderten Nachweise ergibt sich aus:

  • § 122 GWB: Eignungskriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)
  • § 48 VgV: Eignungsnachweise im Oberschwellenbereich
  • § 6a–6b VOB/A EU: Nachweisverlangen bei Bauvergaben
  • § 35 UVgO: Eignungsnachweise im Unterschwellenbereich
  • Transparenzgebot nach § 97 Abs. 1 GWB

Typische Inhalte einer Nachweisliste

Eignungsnachweise:

KategorieBeispiele
FachkundeReferenzen, Qualifikationsnachweise, Zertifikate
Wirtschaftliche LeistungsfähigkeitUmsatzangaben, Jahresabschlüsse, Versicherungsnachweise
Technische LeistungsfähigkeitPersonalkapazitäten, Geräteausstattung, QM-Zertifizierung
ZuverlässigkeitAuszüge aus Gewerbezentralregister, Eigenerklärungen

Angebotsbezogene Unterlagen:

  • Ausgefülltes Preisblatt / Leistungsverzeichnis
  • Angebotsschreiben (ggf. Formblatt)
  • Fabrikats- und Produktangaben
  • Konzeptbeschreibungen

Formale Erklärungen:

  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)
  • Verpflichtungserklärung Tariftreue (bei Landesvergabegesetzen)
  • Nachunternehmer-Erklärung
  • Erklärung zur Bietergemeinschaft

Zeitpunkte der Nachweisvorlage

  • Mit dem Angebot/Teilnahmeantrag: Zwingend beizufügen
  • Auf Verlangen: Nur bei Aufforderung durch den Auftraggeber
  • Vor Zuschlag: Als Bedingung vor Vertragsschluss
  • Präqualifikation: Bereits vorab im PQ-Verzeichnis hinterlegt

Nachforderung fehlender Nachweise

Der Auftraggeber kann fehlende Nachweise nachfordern (§ 56 VgV):

  • Gilt für unternehmensbezogene Unterlagen (Eignungsnachweise)
  • Nicht nachgefordert werden können: leistungsbezogene Unterlagen (Preise, Konzepte)
  • Nachforderungsfrist: Angemessen, in der Praxis 3–6 Werktage
  • Keine Nachforderungspflicht: Der Auftraggeber kann, muss aber nicht nachfordern

Digitalisierung der Nachweisführung

Moderne Entwicklungen erleichtern die Nachweisführung:

  • ESPD/eEEE: Europäische Eigenerklärung als einheitliches Formular
  • PQ-Verzeichnis: Präqualifikationsdatenbank (amtliches Verzeichnis)
  • e-Certis: EU-Datenbank zur Identifikation nationaler Nachweisformen
  • Digitale Zertifikate: Elektronische Versicherungsbestätigungen

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