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Vergabeverfahren

Wettbewerb

Grundprinzip des Vergaberechts, das sicherstellt, dass öffentliche Aufträge im fairen Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern vergeben werden.

Was ist Wettbewerb im Vergaberecht?

Der Wettbewerb ist eines der fünf Grundprinzipien des deutschen Vergaberechts nach § 97 GWB. Er verpflichtet öffentliche Auftraggeber, Aufträge so zu vergeben, dass ein fairer und effektiver Wettbewerb zwischen den Anbietern gewährleistet ist.

Rechtliche Grundlagen

  • § 97 Abs. 1 GWB: "Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben."
  • Art. 18 RL 2014/24/EU: Grundsätze der Auftragsvergabe
  • § 2 VOB/A: Grundsätze bei Bauvergaben
  • § 2 UVgO: Grundsätze im Unterschwellenbereich

Dimensionen des Wettbewerbsprinzips

Das Wettbewerbsprinzip umfasst mehrere Dimensionen:

DimensionBeschreibungRechtsgrundlage
Ausreichender WettbewerbMindestanzahl von Bietern sicherstellen§ 97 Abs. 1 GWB
Fairer WettbewerbGleichbehandlung aller Teilnehmer§ 97 Abs. 2 GWB
Wirksamer WettbewerbKeine Wettbewerbsverzerrung§ 97 Abs. 1 GWB
Offener WettbewerbKeine ungerechtfertigte Einschränkung§ 97 Abs. 4 GWB

Sicherstellung ausreichenden Wettbewerbs

Der Auftraggeber muss aktiv für ausreichenden Wettbewerb sorgen:

Maßnahmen:

  • Wahl der richtigen Verfahrensart (offenes Verfahren als Regelverfahren)
  • Keine überzogenen Eignungskriterien, die den Markt unnötig einschränken
  • Angemessene Fristen für die Angebotsbearbeitung
  • Produktneutrale Leistungsbeschreibung
  • Losvergabe statt Gesamtvergabe (§ 97 Abs. 4 GWB)

Wettbewerbsbeschränkende Praktiken

Folgende Praktiken verletzen das Wettbewerbsprinzip:

Seitens des Auftraggebers:

  • Zuschnitt der Ausschreibung auf einen bestimmten Bieter ("Maßschneiderung")
  • Überhöhte Eignungsanforderungen
  • Unangemessen kurze Fristen
  • Produktvorgaben ohne sachlichen Grund
  • Bündelung von Leistungen ohne Losvergabe

Seitens der Bieter:

  • Submissionsabsprachen (Kartellrecht, § 298 StGB)
  • Scheinwettbewerb durch abgestimmte Angebote
  • Preiswucher oder Dumpingpreise

Wettbewerb und Losvergabe

Die Losvergabe (§ 97 Abs. 4 GWB) ist ein zentrales Instrument zur Förderung des Wettbewerbs:

  • Fachlose: Aufteilung nach Gewerken (Rohbau, Elektro, Sanitär)
  • Mengenlose: Aufteilung nach Mengen oder Regionen
  • Mittelstandsförderung: Kleinere Lose ermöglichen KMU die Teilnahme
  • Abweichung begründungspflichtig: Gesamtvergabe nur mit sachlicher Begründung

Rechtsschutz bei Wettbewerbsverletzung

Bieter können Wettbewerbsverletzungen rügen:

  1. Rüge beim Auftraggeber (§ 160 Abs. 3 GWB)
  2. Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer
  3. Sofortige Beschwerde beim OLG-Vergabesenat
  4. Kartellrechtliche Verfolgung bei Bieterabsprachen

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