Zum Hauptinhalt springen
Zurück zum Glossar
Rechtliches

Wettbewerbsrecht

Rechtsgebiet, das fairen Wettbewerb sichert – umfasst Kartellrecht (GWB) und Recht gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

Was ist Wettbewerbsrecht?

Das Wettbewerbsrecht ist ein Oberbegriff für alle Rechtsvorschriften, die einen fairen und freien Wettbewerb sicherstellen. Es umfasst zwei große Teilbereiche: das Kartellrecht (Schutz des Wettbewerbs als Institution) und das Lauterkeitsrecht (Schutz vor unlauterem Wettbewerb).

Die zwei Säulen des Wettbewerbsrechts

SäuleRechtsquelleSchutzrichtung
KartellrechtGWB, Art. 101/102 AEUVSchutz des Wettbewerbs als Institution
LauterkeitsrechtUWGSchutz vor unlauteren Geschäftspraktiken

Wettbewerbsrecht und Vergaberecht

Das Vergaberecht ist eng mit dem Wettbewerbsrecht verknüpft:

Gemeinsames Ziel: Beide Rechtsgebiete schützen den freien Wettbewerb – das Vergaberecht speziell bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Systematische Einordnung: Das Vergaberecht ist in Teil 4 des GWB (§§ 97–184) geregelt, also direkt im Wettbewerbsgesetz.

Vergabegrundsätze als Wettbewerbsschutz (§ 97 GWB):

  • Wettbewerbsgrundsatz
  • Gleichbehandlungsgebot
  • Transparenzgebot
  • Verhältnismäßigkeit
  • Wirtschaftlichkeit

Wettbewerbsprinzip in der Vergabe

Der Wettbewerbsgrundsatz (§ 97 Abs. 1 GWB) verlangt:

  1. Ausreichende Bieteranzahl: Mehrere Unternehmen müssen die Möglichkeit zur Angebotsabgabe haben
  2. Keine Wettbewerbsbeschränkung: Der Auftraggeber darf den Wettbewerb nicht künstlich einschränken
  3. Produktneutralität: Leistungsbeschreibungen dürfen nicht auf bestimmte Produkte zugeschnitten sein
  4. Chancengleichheit: Alle Bieter müssen die gleichen Informationen erhalten

Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen

Seitens der Bieter:

  • Submissionsabsprachen (§ 298 StGB)
  • Preisunterbietung unter Selbstkosten (unlauterer Wettbewerb)
  • Bestechung von Vergabebeamten (§§ 299, 331–334 StGB)

Seitens des Auftraggebers:

  • Produktspezifische Leistungsbeschreibung ohne Rechtfertigung
  • Bevorzugung bestimmter Bieter
  • Ungleiche Informationsverteilung
  • Künstliche Einschränkung des Bieterkreises

Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt (BKartA) ist die zentrale Wettbewerbsbehörde in Deutschland:

  • Verfolgung von Kartellverstößen
  • Fusionskontrolle
  • Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen
  • Die Vergabekammern des Bundes sind beim BKartA angesiedelt

Praxishinweis

Ein funktionierender Wettbewerb bei öffentlichen Vergaben senkt die Beschaffungskosten und fördert Innovation. Patterno unterstützt diesen Wettbewerb, indem wir Ausschreibungen transparent und zugänglich machen – für alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Standort.

Passende Ausschreibungen finden

Mit Patterno finden Sie automatisch relevante Ausschreibungen - basierend auf Ihrem Profil.

Kostenlos starten