Konzessionsvergabe in Deutschland
Konzessionen sind eine besondere Form der öffentlichen Auftragsvergabe, bei der das wirtschaftliche Risiko ganz oder überwiegend beim Konzessionsnehmer liegt. Anders als bei klassischen öffentlichen Aufträgen wird die Leistung nicht direkt vom Auftraggeber bezahlt, sondern der Konzessionsnehmer refinanziert sich durch Einnahmen von den Nutzern (z. B. Mautgebühren, Eintrittsgelder) oder eine Mischform aus Nutzerentgelten und öffentlichen Zuschüssen. Diese Risikoverteilung ist das entscheidende Abgrenzungsmerkmal zum klassischen Auftrag.
Rechtliche Grundlage
Konzessionen werden durch die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) geregelt, die die EU-Konzessionsrichtlinie 2014/23/EU in deutsches Recht umsetzt. Der [EU-Schwellenwert](/de/resources/akademie/glossar/eu-schwellenwerte) für Konzessionen liegt bei 5.538.000 €. Unterhalb dieses Wertes gilt nationales Recht mit weniger formalisierten Verfahren. Das [Vergaberecht](/de/resources/akademie/glossar/vergaberecht) gewährt bei Konzessionen mehr Verfahrensflexibilität als bei klassischen Vergaben – die KonzVgV schreibt kein bestimmtes Verfahren vor, fordert aber Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung.
Arten von Konzessionen
Baukonzessionen – Bau und Betrieb von Infrastruktur: Parkhäuser, Tunnel, Brücken, Sportstätten, Schwimmbäder
Dienstleistungskonzessionen – Betrieb öffentlicher Dienste: ÖPNV, Abfallentsorgung, Straßenreinigung
Strom- und Gaskonzessionen – Wegenutzungsrechte für Energieleitungsnetze (geregelt in § 46 EnWG, Laufzeit max. 20 Jahre)
Wasserkonzessionen – Betrieb der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (teils ausgenommen vom EU-Vergaberecht)
Gastro- und Betriebskonzessionen – Kantinen, Cafeterien, Automaten in öffentlichen Gebäuden, Mensen
Telekommunikationskonzessionen – Nutzungsrechte für öffentliche Wege zum Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen
Vergabeverfahren bei Konzessionen
Die KonzVgV schreibt kein bestimmtes Vergabeverfahren vor. Der Konzessionsgeber muss lediglich folgende Grundsätze beachten:
1Transparenz – Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung (im TED bei EU-Schwellenwertüberschreitung)
2Gleichbehandlung – Alle Bewerber müssen gleich behandelt werden
3Nichtdiskriminierung – Keine unzulässige Bevorzugung bestimmter Unternehmen
4Angemessene Fristen – Mindestens 30 Tage für den Eingang der Teilnahmeanträge
In der Praxis werden häufig mehrstufige Verfahren mit Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase durchgeführt. Die Auswahlkriterien umfassen typischerweise Konzept, Wirtschaftlichkeit, Erfahrung und Qualität.
Besonderheiten bei Konzessionen
Risikoverteilung – Der Konzessionsnehmer trägt das Verwertungs- und Nachfragerisiko; sinken die Nutzerzahlen, sinken auch seine Einnahmen
Lange Laufzeiten – Konzessionsverträge laufen typischerweise 10-30 Jahre, um die Investitionen zu amortisieren
Exklusivrecht – Der Konzessionsnehmer erhält in der Regel ein exklusives Recht zur wirtschaftlichen Nutzung
Investitionspflicht – Oft muss der Konzessionsnehmer erhebliche Anfangsinvestitionen tätigen
Rückfallklauseln – Am Ende der Laufzeit fallen die Anlagen typischerweise an den Konzessionsgeber zurück
Strom- und Gaskonzessionen nach EnWG
Strom- und Gaskonzessionen nehmen eine Sonderstellung ein: Sie werden nach § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vergeben und unterliegen nicht der KonzVgV. Kommunen vergeben Wegenutzungsrechte an Energienetzbetreiber für maximal 20 Jahre. Am Ende der Laufzeit wird die Konzession neu ausgeschrieben – ein Prozess, der als Konzessionswechsel bekannt ist und aktuell in vielen deutschen Kommunen stattfindet. Die Netzübernahme bei Konzessionswechsel ist ein komplexer Vorgang, der eine sorgfältige Bewertung der Netzinfrastruktur erfordert.
Tipps für Bieter bei Konzessionsvergaben
Konzessionen erfordern eine überzeugende Wirtschaftlichkeitsberechnung über die gesamte Vertragslaufzeit. Erstellen Sie ein realistisches Ertragsmodell und kalkulieren Sie Nachfrage-, Kosten- und Regulierungsrisiken ein. Referenzen aus vergleichbaren Betriebskonzessionen sind ein entscheidender Vorteil. Achten Sie auf die vertraglichen Risikoteilungsmechanismen, Kündigungsregelungen und Rückfallbestimmungen. Bei Energiekonzessionen ist zudem die Bewertung des bestehenden Netzes ein kritischer Verhandlungspunkt.
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