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Vorinformationen & Bekanntmachungen

Hier finden Sie 10001 aktuelle öffentliche Ausschreibungen für Vorinformationen & Bekanntmachungen. Vorinformationen und geplante Ausschreibungen.

10001 aktive Ausschreibungen·Aktualisiert: 05. Mai 2026
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Vorinformationen & Bekanntmachungen

Vorinformationen (auch Prior Information Notices, PIN) sind Bekanntmachungen, die öffentliche Auftraggeber veröffentlichen, bevor die eigentliche Ausschreibung startet. Sie informieren den Markt über geplante Beschaffungen und ermöglichen Unternehmen eine frühzeitige Vorbereitung auf kommende Vergabeverfahren. Für strategisch denkende Bieter sind Vorinformationen eines der wertvollsten Instrumente im [Vergaberecht](/de/resources/akademie/glossar/vergaberecht) – wer hier aufmerksam ist, verschafft sich einen erheblichen Zeitvorsprung.

Rechtliche Grundlage

Vorinformationen sind in § 38 VgV (Vergabeverordnung) und Art. 48 der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU geregelt. Oberhalb der [EU-Schwellenwerte](/de/resources/akademie/glossar/eu-schwellenwerte) werden sie im TED (Tenders Electronic Daily) veröffentlicht. Auftraggeber sind nicht verpflichtet, Vorinformationen zu veröffentlichen – es handelt sich um ein freiwilliges Instrument. Allerdings hat die Veröffentlichung einer Vorinformation verfahrensrechtliche Konsequenzen: Sie berechtigt den Auftraggeber, die Angebotsfrist im späteren Vergabeverfahren zu verkürzen.

Arten von Vorinformationen

Vorinformation nach § 38 VgV Ankündigung geplanter Vergaben im kommenden Haushaltsjahr mit geschätzten Auftragswerten und voraussichtlichem Zeitplan
Regelmäßige Bekanntmachung (Sektoren) Sektorenauftraggeber (Energie, Wasser, Verkehr) kündigen geplante Vergaben gebündelt an (§ 38 SektVO)
Bekanntmachung über Ergebnis (ex-post) Information über bereits vergebene Aufträge inklusive Zuschlagsempfänger und Auftragswert
Beabsichtigte Vergabe Ankündigung einer geplanten Direktvergabe oder Vergabe ohne vorherige Bekanntmachung zur Transparenz
Markterkundung (§ 28 VgV) Auftraggeber informieren sich über verfügbare Lösungen, Technologien und Preise am Markt vor der Vergabe
Auftragsänderungsbekanntmachung Information über wesentliche Änderungen eines bestehenden Vertrags

Warum sind Vorinformationen strategisch wertvoll?

Vorinformationen bieten einen entscheidenden strategischen Vorsprung gegenüber Wettbewerbern, die erst bei der eigentlichen Ausschreibung reagieren:

1
Zeitvorsprung Sie erfahren 3-12 Monate im Voraus von geplanten Beschaffungen
2
Vorbereitung Zeit für Angebotsvorbereitung, Referenzsammlung und Kapazitätsplanung
3
Partnersuche Bietergemeinschaften und Nachunternehmer können frühzeitig identifiziert werden
4
Marktverständnis Einblick in Beschaffungsstrategien und Budgets öffentlicher Auftraggeber
5
Wettbewerbsanalyse Ex-post-Bekanntmachungen zeigen, wer welche Aufträge gewonnen hat

Fristen und verfahrensrechtliche Wirkung

Vorinformationen werden auf dem TED und nationalen Vergabeportalen veröffentlicht. Die wichtigste verfahrensrechtliche Wirkung: Wenn der Auftraggeber eine Vorinformation mindestens 35 Tage und höchstens 12 Monate vor der Auftragsbekanntmachung veröffentlicht, kann die Angebotsfrist im späteren offenen Verfahren von 35 auf 15 Tage verkürzt werden (§ 15 Abs. 3 VgV). Im nicht offenen Verfahren verkürzt sich die Angebotsfrist entsprechend auf 10 Tage.

Markterkundungen richtig nutzen

Markterkundungen nach § 28 VgV sind eine besondere Form der Vorinformation. Auftraggeber laden Unternehmen ein, ihre Lösungen vorzustellen oder an Befragungen teilzunehmen. Die Teilnahme an einer Markterkundung schließt nicht von der späteren Vergabe aus – im Gegenteil: Sie können den Beschaffungsgegenstand aktiv mitgestalten und zeigen dem Auftraggeber Ihr Leistungsspektrum.

Tipps für Bieter

Richten Sie systematische Suchprofile für Vorinformationen ein – nach Branche, Region und CPV-Code. Dokumentieren Sie relevante Vorinformationen intern und planen Sie Ressourcen frühzeitig ein. Nutzen Sie Markterkundungen aktiv, um Ihre Lösungen zu präsentieren und die Anforderungen des Auftraggebers zu verstehen.

Vorinformationen mit Patterno finden

Patterno erfasst alle Vorinformationen, Markterkundungen und ex-post Bekanntmachungen aus dem TED und über 2.000 Vergabeportalen europaweit. Unsere KI filtert automatisch nach Ihrem Profil und liefert Ihnen frühzeitig Einblick in geplante Beschaffungen – damit Sie sich strategisch positionieren können, bevor der Wettbewerb beginnt.

Ausschreibungen werden auf verschiedenen Vergabeportalen veröffentlicht. Patterno aggregiert alle relevanten Quellen.

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Häufige Fragen

Was ist ein Vorinformationen & Bekanntmachungen?

Ein Vorinformationen & Bekanntmachungen ist eine spezifische Vergabeart im öffentlichen Beschaffungswesen. Patterno hilft Ihnen, alle aktuellen Ausschreibungen dieses Typs zu finden und zu überwachen.

Wie viele Vorinformationen & Bekanntmachungen-Ausschreibungen gibt es aktuell?

Aktuell sind 10001 Ausschreibungen vom Typ Vorinformationen & Bekanntmachungen verfügbar. Die Zahl ändert sich täglich durch neue Veröffentlichungen und ablaufende Fristen.

Welche Vorteile bieten Vorinformationen & Bekanntmachungen-Verfahren?

Vorinformationen & Bekanntmachungen-Verfahren bieten spezifische Vorteile für Bieter und Auftraggeber. Nutzen Sie Patterno, um alle relevanten Vergaben zu finden und keine Fristen zu verpassen.

Wer kann an Vorinformationen & Bekanntmachungen-Verfahren teilnehmen?

Die Teilnahmevoraussetzungen hängen vom jeweiligen Verfahren und den Eignungskriterien des Auftraggebers ab. Grundsätzlich können alle Unternehmen teilnehmen, die die geforderten Nachweise erbringen.

Wo werden Vorinformationen & Bekanntmachungen-Ausschreibungen veröffentlicht?

Vorinformationen & Bekanntmachungen-Ausschreibungen werden je nach Auftragswert auf verschiedenen Portalen veröffentlicht – von regionalen Plattformen bis zu TED für EU-weite Vergaben. Patterno bündelt Ausschreibungen von über 2.000 Portalen.

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