Was ist Mittelstandsförderung im Vergaberecht?
Die Mittelstandsförderung ist ein gesetzlich verankerter Grundsatz des deutschen Vergaberechts. § 97 Abs. 4 GWB verlangt, dass mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen sind.
Rechtsgrundlage
- § 97 Abs. 4 GWB: Mittelstandsklausel
- § 5 VOB/A: Losbildung bei Bauleistungen
- § 22 UVgO: Losbildung im Unterschwellenbereich
- Landesvergabegesetze: Weitere mittelstandsfreundliche Regelungen
Instrumente der Mittelstandsförderung
| Instrument | Rechtsgrundlage | Wirkung |
|---|---|---|
| Fachlosvergabe | § 97 Abs. 4 GWB | Spezialisierte KMU können bieten |
| Teillosvergabe | § 97 Abs. 4 GWB | Mengenaufteilung für kleinere Kapazitäten |
| Eignungskriterien | § 122 GWB | Angemessene, nicht überzogene Anforderungen |
| Referenzanforderungen | § 46 VgV | Verhältnismäßige Referenzanforderungen |
| Bietergemeinschaften | § 43 VgV | KMU können sich zusammenschließen |
| Eignungsleihe | § 47 VgV | Nutzung der Kapazitäten Dritter |
| Teilnahmewettbewerb | § 51 VgV | Mindestens 3 geeignete Bewerber |
Verhältnismäßige Eignungskriterien
Auftraggeber dürfen keine überzogenen Eignungsanforderungen stellen:
- Umsatzanforderung: Höchstens das Doppelte des Auftragswertes (§ 45 Abs. 2 VgV)
- Referenzen: Vergleichbar, aber nicht identisch
- Zertifizierungen: Nur wenn sachlich erforderlich
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