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Vergabeverfahren

Angebotsöffnung

Formaler Vorgang der Öffnung der eingegangenen Angebote nach Ablauf der Angebotsfrist, teils öffentlich bei Bauvergaben.

Was ist die Angebotsöffnung?

Die Angebotsöffnung (auch: Submission, Eröffnung) ist der formale Vorgang, bei dem die im Rahmen eines Vergabeverfahrens eingegangenen Angebote nach Ablauf der Angebotsfrist geöffnet und dokumentiert werden.

Rechtliche Grundlagen

  • § 55 VgV: Öffnung der Angebote (Liefer-/Dienstleistungen)
  • § 14 VOB/A: Eröffnungstermin bei Bauvergaben
  • § 14 EU VOB/A: Eröffnung im EU-Oberschwellenbereich
  • § 40 UVgO: Öffnung im Unterschwellenbereich

Grundsätze der Angebotsöffnung

GrundsatzBeschreibung
GleichzeitigkeitAlle Angebote werden zum gleichen Zeitpunkt geöffnet
UnversehrtheitAngebote sind bis zur Öffnung verschlossen/verschlüsselt
Vier-Augen-PrinzipMindestens zwei Personen bei der Öffnung
DokumentationVollständige Protokollierung
VertraulichkeitKeine vorzeitige Kenntnisnahme

Angebotsöffnung bei Bauvergaben (VOB/A)

Die Angebotsöffnung bei Bauvergaben hat besondere Merkmale:

Öffentlichkeit:

  • Bei Öffentlicher Ausschreibung: Bieter dürfen anwesend sein
  • Bei Beschränkter Ausschreibung: Bieter dürfen anwesend sein
  • Bei Verhandlungsverfahren: Keine Öffentlichkeit

Verlesung:

  • Bieternamen werden verlesen
  • Endbeträge (brutto) werden bekanntgegeben
  • Preisnachlässe werden verlesen
  • Nebenangebote werden erwähnt

Besonderheiten:

  • Verspätete Angebote werden als solche gekennzeichnet, aber nicht geöffnet
  • Geänderte oder ergänzte Angebote werden ebenfalls gekennzeichnet
  • Das Submissionsprotokoll wird allen Anwesenden zur Einsicht gegeben

Angebotsöffnung bei Liefer-/Dienstleistungen (VgV)

Hier gelten weniger strenge Regeln:

  • Keine Öffentlichkeit: Bieter haben keinen Zutritt
  • Vier-Augen-Prinzip: Mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers
  • Dokumentation: Eingangszeitpunkt, Bieter, Vollständigkeit
  • Vertraulichkeit: Inhalte bleiben streng vertraulich

Elektronische Angebotsöffnung

Bei der elektronischen Vergabe gelten besondere technische Anforderungen:

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Angebote sind bis zur Öffnung verschlüsselt
  • Zeitserver: Exakter Nachweis des Eingangszeitpunkts
  • Vier-Augen-Entschlüsselung: Zwei separate Schlüssel für die Entschlüsselung
  • Audit-Trail: Lückenlose Protokollierung aller Aktionen
  • Manipulationsschutz: Kryptographische Sicherung der Integrität

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