Was ist die Angebotsöffnung?
Die Angebotsöffnung (auch: Submission, Eröffnung) ist der formale Vorgang, bei dem die im Rahmen eines Vergabeverfahrens eingegangenen Angebote nach Ablauf der Angebotsfrist geöffnet und dokumentiert werden.
Rechtliche Grundlagen
- § 55 VgV: Öffnung der Angebote (Liefer-/Dienstleistungen)
- § 14 VOB/A: Eröffnungstermin bei Bauvergaben
- § 14 EU VOB/A: Eröffnung im EU-Oberschwellenbereich
- § 40 UVgO: Öffnung im Unterschwellenbereich
Grundsätze der Angebotsöffnung
| Grundsatz | Beschreibung |
|---|---|
| Gleichzeitigkeit | Alle Angebote werden zum gleichen Zeitpunkt geöffnet |
| Unversehrtheit | Angebote sind bis zur Öffnung verschlossen/verschlüsselt |
| Vier-Augen-Prinzip | Mindestens zwei Personen bei der Öffnung |
| Dokumentation | Vollständige Protokollierung |
| Vertraulichkeit | Keine vorzeitige Kenntnisnahme |
Angebotsöffnung bei Bauvergaben (VOB/A)
Die Angebotsöffnung bei Bauvergaben hat besondere Merkmale:
Öffentlichkeit:
- Bei Öffentlicher Ausschreibung: Bieter dürfen anwesend sein
- Bei Beschränkter Ausschreibung: Bieter dürfen anwesend sein
- Bei Verhandlungsverfahren: Keine Öffentlichkeit
Verlesung:
- Bieternamen werden verlesen
- Endbeträge (brutto) werden bekanntgegeben
- Preisnachlässe werden verlesen
- Nebenangebote werden erwähnt
Besonderheiten:
- Verspätete Angebote werden als solche gekennzeichnet, aber nicht geöffnet
- Geänderte oder ergänzte Angebote werden ebenfalls gekennzeichnet
- Das Submissionsprotokoll wird allen Anwesenden zur Einsicht gegeben
Angebotsöffnung bei Liefer-/Dienstleistungen (VgV)
Hier gelten weniger strenge Regeln:
- Keine Öffentlichkeit: Bieter haben keinen Zutritt
- Vier-Augen-Prinzip: Mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers
- Dokumentation: Eingangszeitpunkt, Bieter, Vollständigkeit
- Vertraulichkeit: Inhalte bleiben streng vertraulich
Elektronische Angebotsöffnung
Bei der elektronischen Vergabe gelten besondere technische Anforderungen:
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Angebote sind bis zur Öffnung verschlüsselt
- Zeitserver: Exakter Nachweis des Eingangszeitpunkts
- Vier-Augen-Entschlüsselung: Zwei separate Schlüssel für die Entschlüsselung
- Audit-Trail: Lückenlose Protokollierung aller Aktionen
- Manipulationsschutz: Kryptographische Sicherung der Integrität
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