Was ist das Antikorruptionsgesetz?
Im deutschen Recht gibt es kein einzelnes „Antikorruptionsgesetz". Die Korruptionsbekämpfung basiert auf einem Zusammenspiel mehrerer Gesetze, die im Vergaberecht zu zwingenden Ausschlussgründen führen.
Relevante Straftatbestände
| Paragraf | Tatbestand | Strafmaß |
|---|---|---|
| § 299 StGB | Bestechung im geschäftlichen Verkehr | Bis 5 Jahre Freiheitsstrafe |
| § 331 StGB | Vorteilsannahme | Bis 3 Jahre |
| § 332 StGB | Bestechlichkeit | 6 Monate – 10 Jahre |
| § 333 StGB | Vorteilsgewährung | Bis 3 Jahre |
| § 334 StGB | Bestechung | 3 Monate – 5 Jahre |
| § 335 StGB | Besonders schwere Fälle | 1–10 Jahre |
Vergaberechtliche Konsequenzen
Zwingende Ausschlussgründe (§ 123 GWB): Korruptionsstraftaten führen zum zwingenden Ausschluss vom Vergabeverfahren:
- Bestechung (§§ 299, 334 StGB)
- Vorteilsgewährung (§ 333 StGB)
- Geldwäsche (§ 261 StGB)
- Betrug (§ 263 StGB) zulasten öffentlicher Haushalte
Der Ausschluss gilt für 5 Jahre ab rechtskräftiger Verurteilung (§ 126 Nr. 2 GWB).
Selbstreinigung (§ 125 GWB)
Betroffene Unternehmen können sich durch Selbstreinigung rehabilitieren:
- Schadensersatz: Zahlung oder Zusage der Zahlung
- Aufklärung: Umfassende Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden
- Organisationsmaßnahmen: Compliance-Programm, personelle Konsequenzen
Präventionsmaßnahmen
- Compliance-Management-System: Interne Regeln und Kontrollen
- Schulungen: Regelmäßige Antikorruptionsschulungen
- Verhaltenskodex: Klare Regeln für Geschenke, Einladungen, Zuwendungen
- Whistleblower-Hotline: Vertrauliche Meldestelle
Praxishinweis
Korruptionsvorwürfe können existenzbedrohend sein – nicht nur wegen der Strafe, sondern wegen der Vergabesperre. Patterno unterstützt Sie bei einem transparenten und regelkonformen Vergabeprozess.