Was sind freiberufliche Leistungen?
Freiberufliche Leistungen im Vergaberecht sind Dienstleistungen, die von Angehörigen der freien Berufe erbracht werden (Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer etc.). Sie unterliegen besonderen Vergaberegeln, da die persönliche Qualifikation eine herausragende Rolle spielt.
Rechtliche Grundlagen
- § 73 VgV: Anwendungsbereich – Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
- § 74 VgV: Verhandlungsverfahren als Regelverfahren
- §§ 78-80 VgV: Planungswettbewerbe
- § 50 UVgO: Freiberufliche Leistungen im Unterschwellenbereich
Besonderheiten der Vergabe
Verhandlungsverfahren als Regelverfahren (§ 74 VgV):
- Anders als bei Standard-Dienstleistungen ist das Verhandlungsverfahren die Regel
- Keine Begründung für die Wahl dieses Verfahrens erforderlich
- Ermöglicht Verhandlungen über Konzepte und Qualifikation
Planungswettbewerb (§§ 78-80 VgV):
- Anonyme Einreichung von Entwürfen
- Bewertung durch ein Preisgericht
- Gewinner erhält in der Regel den Planungsauftrag
Typische freiberufliche Leistungen
| Bereich | Freiberufler | Vergabebesonderheit |
|---|---|---|
| Gebäudeplanung | Architekten | HOAI-Leistungsphasen 1-9 |
| Tragwerksplanung | Statiker/Ingenieure | HOAI-Fachplanung |
| TGA-Planung | Ingenieure | Heizung, Lüftung, Elektro |
| Bauüberwachung | Architekten/Ingenieure | HOAI Leistungsphase 8 |
| Gutachten | Sachverständige | Boden, Schadstoffe, Brand |
| Rechtsberatung | Rechtsanwälte | Vergaberechtliche Beratung |
Zuschlagskriterien
Der Preis darf nicht allein ausschlaggebend sein. Typische Gewichtung:
- Qualifikation und Erfahrung: 30-40 %
- Konzept und Herangehensweise: 20-30 %
- Projektorganisation: 10-20 %
- Honorar: 20-30 %
Ablauf der Vergabe
- Bekanntmachung: EU-weit oder national
- Teilnahmeanträge: Büros reichen Eignungsnachweise ein
- Auswahl: 3-5 geeignete Bewerber werden ausgewählt
- Erstangebote: Konzepte und Honorarangebote
- Verhandlungen: Über Konzepte und Herangehensweise
- Finale Angebote: Überarbeitete Angebote
- Zuschlag: Auf das wirtschaftlichste Angebot
HOAI als Orientierung
Obwohl die HOAI-Honorarsätze seit dem EuGH-Urteil 2019 nicht mehr verbindlich sind, dienen sie weiterhin als Marktstandard und Kalkulationsgrundlage für Planungsleistungen.
Praxistipps für Planungsbüros
- Qualität über Preis: Investieren Sie in ein überzeugendes Konzept
- Personal hervorheben: Qualifikation und Erfahrung des Teams sind entscheidend
- Referenzen pflegen: Dokumentieren Sie erfolgreiche Projekte
- Verhandlung vorbereiten: Proben Sie die Präsentation
- HOAI als Basis: Orientieren Sie sich bei der Honorarkalkulation an der HOAI
Patterno hilft
Patterno identifiziert gezielt Ausschreibungen für freiberufliche Leistungen – von Architekturwettbewerben über Ingenieurplanungen bis zu Gutachten. Unsere KI erkennt den Leistungsbereich und gleicht ihn mit Ihrem Profil ab.