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Allgemein

Freiberufliche Leistungen

Dienstleistungen von Architekten, Ingenieuren und anderen Freiberuflern, die nach besonderen Vergaberegeln vergeben werden.

Was sind freiberufliche Leistungen?

Freiberufliche Leistungen im Vergaberecht sind Dienstleistungen, die von Angehörigen der freien Berufe erbracht werden (Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer etc.). Sie unterliegen besonderen Vergaberegeln, da die persönliche Qualifikation eine herausragende Rolle spielt.

Rechtliche Grundlagen

  • § 73 VgV: Anwendungsbereich – Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
  • § 74 VgV: Verhandlungsverfahren als Regelverfahren
  • §§ 78-80 VgV: Planungswettbewerbe
  • § 50 UVgO: Freiberufliche Leistungen im Unterschwellenbereich

Besonderheiten der Vergabe

Verhandlungsverfahren als Regelverfahren (§ 74 VgV):

  • Anders als bei Standard-Dienstleistungen ist das Verhandlungsverfahren die Regel
  • Keine Begründung für die Wahl dieses Verfahrens erforderlich
  • Ermöglicht Verhandlungen über Konzepte und Qualifikation

Planungswettbewerb (§§ 78-80 VgV):

  • Anonyme Einreichung von Entwürfen
  • Bewertung durch ein Preisgericht
  • Gewinner erhält in der Regel den Planungsauftrag

Typische freiberufliche Leistungen

BereichFreiberuflerVergabebesonderheit
GebäudeplanungArchitektenHOAI-Leistungsphasen 1-9
TragwerksplanungStatiker/IngenieureHOAI-Fachplanung
TGA-PlanungIngenieureHeizung, Lüftung, Elektro
BauüberwachungArchitekten/IngenieureHOAI Leistungsphase 8
GutachtenSachverständigeBoden, Schadstoffe, Brand
RechtsberatungRechtsanwälteVergaberechtliche Beratung

Zuschlagskriterien

Der Preis darf nicht allein ausschlaggebend sein. Typische Gewichtung:

  • Qualifikation und Erfahrung: 30-40 %
  • Konzept und Herangehensweise: 20-30 %
  • Projektorganisation: 10-20 %
  • Honorar: 20-30 %

Ablauf der Vergabe

  1. Bekanntmachung: EU-weit oder national
  2. Teilnahmeanträge: Büros reichen Eignungsnachweise ein
  3. Auswahl: 3-5 geeignete Bewerber werden ausgewählt
  4. Erstangebote: Konzepte und Honorarangebote
  5. Verhandlungen: Über Konzepte und Herangehensweise
  6. Finale Angebote: Überarbeitete Angebote
  7. Zuschlag: Auf das wirtschaftlichste Angebot

HOAI als Orientierung

Obwohl die HOAI-Honorarsätze seit dem EuGH-Urteil 2019 nicht mehr verbindlich sind, dienen sie weiterhin als Marktstandard und Kalkulationsgrundlage für Planungsleistungen.

Praxistipps für Planungsbüros

  1. Qualität über Preis: Investieren Sie in ein überzeugendes Konzept
  2. Personal hervorheben: Qualifikation und Erfahrung des Teams sind entscheidend
  3. Referenzen pflegen: Dokumentieren Sie erfolgreiche Projekte
  4. Verhandlung vorbereiten: Proben Sie die Präsentation
  5. HOAI als Basis: Orientieren Sie sich bei der Honorarkalkulation an der HOAI

Patterno hilft

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