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Rechtliches

HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)

Verordnung, die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen bei Planungsaufträgen regelt und als Orientierung dient.

Was ist die HOAI?

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Honorare für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren regelt. Sie wurde erstmals 1977 erlassen und zuletzt 2021 grundlegend novelliert. Seit dem EuGH-Urteil von 2019 sind die HOAI-Honorarsätze nicht mehr verbindlich, sondern dienen als Orientierungsrahmen.

Historische Entwicklung

JahrEreignis
1977Erstmalige Einführung der HOAI
2009Novellierung mit überarbeiteten Leistungsbildern
2013Anpassung der Honorartafeln
2019EuGH-Urteil (C-377/17): Verbindliche Mindest- und Höchstsätze verstoßen gegen EU-Recht
2021Novellierung: HOAI-Honorarsätze nur noch als Orientierung, nicht mehr verbindlich

Aufbau der HOAI

Die HOAI gliedert sich in verschiedene Leistungsbilder:

Teil 1 – Allgemeine Vorschriften:

  • Anwendungsbereich
  • Begriffsbestimmungen
  • Honorarvereinbarung

Teil 2 – Flächenplanung:

  • Bauleitplanung (§§ 17-21)
  • Landschaftsplanung (§§ 22-32)

Teil 3 – Objektplanung:

  • Gebäude und Innenräume (§§ 33-37)
  • Freianlagen (§§ 38-40)
  • Ingenieurbauwerke (§§ 41-44)
  • Verkehrsanlagen (§§ 45-48)

Teil 4 – Fachplanung:

  • Tragwerksplanung (§§ 49-52)
  • Technische Ausrüstung (§§ 53-56)

Die neun Leistungsphasen

Die HOAI strukturiert Planungsleistungen in neun aufeinander aufbauende Leistungsphasen:

LPBezeichnungHonoraranteil (Gebäude)
1Grundlagenermittlung2 %
2Vorplanung7 %
3Entwurfsplanung15 %
4Genehmigungsplanung3 %
5Ausführungsplanung25 %
6Vorbereitung der Vergabe10 %
7Mitwirkung bei der Vergabe4 %
8Objektüberwachung (Bauüberwachung)32 %
9Objektbetreuung2 %

Honorarermittlung

Das HOAI-Honorar wird anhand folgender Parameter berechnet:

  1. Anrechenbare Kosten: Baukosten, die der Honorarberechnung zugrunde gelegt werden
  2. Honorarzone: I bis V (abhängig von Schwierigkeitsgrad und Planungsanforderungen)
  3. Honorartafeln: Tabellarische Zuordnung von anrechenbaren Kosten und Honorarzone zum Honorar
  4. Leistungsphasen: Anteil der beauftragten Leistungsphasen am Gesamthonorar

Bedeutung nach dem EuGH-Urteil 2019

Das EuGH-Urteil vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17) hat die HOAI fundamental verändert:

Vor dem Urteil:

  • Mindest- und Höchstsätze waren verbindlich
  • Abweichungen nur in Ausnahmefällen möglich
  • Verstoß gegen EU-Dienstleistungsrichtlinie

Nach dem Urteil (seit 2021):

  • HOAI-Sätze sind nur noch Orientierungswerte
  • Freie Honorarvereinbarung ist möglich
  • Auftraggeber können niedrigere Honorare vereinbaren
  • HOAI behält Bedeutung als Marktstandard und Kalkulationsgrundlage

HOAI und öffentliche Vergabe

Bei der Vergabe von Planungsleistungen durch öffentliche Auftraggeber gelten besondere Regeln:

Vergabeverfahren:

  • Planungsleistungen sind freiberufliche Leistungen im Sinne des § 73 VgV
  • Vergabe grundsätzlich im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 74 VgV)
  • Alternativ: Planungswettbewerb (§§ 78-80 VgV) als Ideenwettbewerb

Zuschlagskriterien bei Planungsvergaben:

  • Qualität der konzeptionellen Lösung
  • Qualifikation und Erfahrung des Planungsteams
  • Projektorganisation und Zeitplanung
  • Honorar (nach HOAI orientiert)

Wichtig: Der Preis darf bei Planungsvergaben nicht allein ausschlaggebend sein. Die Qualität muss angemessen gewichtet werden.

Honorarzonen

Die HOAI unterteilt Planungsaufgaben in fünf Honorarzonen:

HonorarzoneSchwierigkeitsgradBeispiele
ISehr geringEinfache Lagerhallen
IIGeringStandardwohngebäude
IIIDurchschnittlichBürogebäude, Schulen
IVÜberdurchschnittlichKrankenhäuser, Theater
VSehr hochForschungsgebäude, Konzerthäuser

Besondere Leistungen

Neben den Grundleistungen der neun Leistungsphasen kennt die HOAI auch Besondere Leistungen, die gesondert zu vergüten sind:

  • BIM-Leistungen (Building Information Modeling)
  • Brandschutzkonzepte
  • Bauphysikalische Nachweise
  • Farbkonzepte und Innenraumgestaltung
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)

Praxisrelevanz für Bieter

Für Architektur- und Ingenieurbüros, die sich um öffentliche Planungsaufträge bewerben, ist die HOAI weiterhin relevant:

  • Als Kalkulationsgrundlage für das Honorarangebot
  • Als Marktstandard für die Leistungsabgrenzung
  • Zur Definition des Leistungsumfangs über die Leistungsphasen
  • Als Argumentationsgrundlage bei Honorarverhandlungen

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