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Allgemein

Fachkunde

Eignungskriterium, das die fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen eines Bieters für die ausgeschriebene Leistung nachweist.

Was ist Fachkunde?

Fachkunde ist eines der drei klassischen Eignungskriterien im deutschen Vergaberecht (neben Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit). Sie bezeichnet die fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen eines Bieters, die erforderlich sind, um den ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß auszuführen.

Rechtliche Grundlagen

  • § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
  • § 46 VgV: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
  • § 33 UVgO: Eignungskriterien im Unterschwellenbereich
  • § 6a VOB/A: Eignungsanforderungen bei Bauvergaben

Nachweise der Fachkunde

Unternehmensbezogen:

  • Referenzen (vergleichbare Aufträge der letzten 3-5 Jahre)
  • Qualifikationsnachweise und Zertifizierungen
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung (ISO)

Personenbezogen:

  • Berufliche Qualifikation des eingesetzten Personals
  • Studien- und Ausbildungsnachweise
  • Berufserfahrung in Jahren
  • Fortbildungsnachweise

Referenzen als wichtigster Nachweis

AspektAnforderung
ZeitraumLetzte 3 Jahre (VgV) bzw. 5 Jahre (VOB)
VergleichbarkeitArt und Umfang müssen vergleichbar sein
Mindestanzahl3 Referenzen üblich; mehr als 5 unverhältnismäßig
InhaltAuftraggeber, Leistungsumfang, Auftragswert, Ansprechpartner

Abgrenzung der drei Eignungskriterien

KriteriumFragestellungTypische Nachweise
FachkundeKann der Bieter die Leistung fachlich?Referenzen, Qualifikationen
LeistungsfähigkeitHat der Bieter die Kapazitäten?Umsatz, Mitarbeiterzahl
ZuverlässigkeitIst der Bieter vertrauenswürdig?Keine Ausschlussgründe

Verhältnismäßigkeit

Die geforderten Fachkundenachweise müssen verhältnismäßig sein (§ 122 Abs. 4 GWB). Unzulässig sind z. B. 10 identische Referenzen oder regionale Beschränkungen.

Präqualifikation

Über die Präqualifikation (PQ-Verein, AVPQ) können Unternehmen ihre Fachkunde vorab nachweisen – einmal nachgewiesen, für alle Verfahren gültig.

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