Was ist Fachkunde?
Fachkunde ist eines der drei klassischen Eignungskriterien im deutschen Vergaberecht (neben Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit). Sie bezeichnet die fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen eines Bieters, die erforderlich sind, um den ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß auszuführen.
Rechtliche Grundlagen
- § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- § 46 VgV: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- § 33 UVgO: Eignungskriterien im Unterschwellenbereich
- § 6a VOB/A: Eignungsanforderungen bei Bauvergaben
Nachweise der Fachkunde
Unternehmensbezogen:
- Referenzen (vergleichbare Aufträge der letzten 3-5 Jahre)
- Qualifikationsnachweise und Zertifizierungen
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung (ISO)
Personenbezogen:
- Berufliche Qualifikation des eingesetzten Personals
- Studien- und Ausbildungsnachweise
- Berufserfahrung in Jahren
- Fortbildungsnachweise
Referenzen als wichtigster Nachweis
| Aspekt | Anforderung |
|---|---|
| Zeitraum | Letzte 3 Jahre (VgV) bzw. 5 Jahre (VOB) |
| Vergleichbarkeit | Art und Umfang müssen vergleichbar sein |
| Mindestanzahl | 3 Referenzen üblich; mehr als 5 unverhältnismäßig |
| Inhalt | Auftraggeber, Leistungsumfang, Auftragswert, Ansprechpartner |
Abgrenzung der drei Eignungskriterien
| Kriterium | Fragestellung | Typische Nachweise |
|---|---|---|
| Fachkunde | Kann der Bieter die Leistung fachlich? | Referenzen, Qualifikationen |
| Leistungsfähigkeit | Hat der Bieter die Kapazitäten? | Umsatz, Mitarbeiterzahl |
| Zuverlässigkeit | Ist der Bieter vertrauenswürdig? | Keine Ausschlussgründe |
Verhältnismäßigkeit
Die geforderten Fachkundenachweise müssen verhältnismäßig sein (§ 122 Abs. 4 GWB). Unzulässig sind z. B. 10 identische Referenzen oder regionale Beschränkungen.
Präqualifikation
Über die Präqualifikation (PQ-Verein, AVPQ) können Unternehmen ihre Fachkunde vorab nachweisen – einmal nachgewiesen, für alle Verfahren gültig.
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