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Vergabeverfahren

Freihändige Vergabe

Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, bei dem der Auftraggeber ohne formales Verfahren direkt mit einem oder mehreren Unternehmen verhandelt.

Was ist eine Freihändige Vergabe?

Die Freihändige Vergabe (auch: Verhandlungsvergabe) ist ein Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, bei dem der Auftraggeber ohne die strengen Formalien einer öffentlichen Ausschreibung direkt mit einem oder mehreren Unternehmen über die Auftragsvergabe verhandelt.

Rechtliche Grundlagen

  • § 12 UVgO: Verhandlungsvergabe im Unterschwellenbereich
  • § 3 Abs. 5 VOB/A: Freihändige Vergabe bei Bauvergaben
  • Landesvergabegesetze: Zusätzliche Regelungen je nach Bundesland
  • Gemeindehaushaltsverordnungen: Wertgrenzen für vereinfachte Vergabe

Voraussetzungen

Die Freihändige Vergabe ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig:

VoraussetzungBeschreibung
Wertgrenze nicht überschrittenJe nach Rechtsgrundlage und Bundesland
DringlichkeitUnvorhersehbare Eilbedürftigkeit
SpezialleistungNur ein Unternehmen kann die Leistung erbringen
Erfolglose AusschreibungVorherige Ausschreibung blieb ergebnislos
Geringfügige LeistungBagatellgrenze nicht überschritten

Typische Wertgrenzen

AuftragsartWertgrenze (ohne USt.)Rechtsgrundlage
Liefer-/Dienstleistungen (Bund)bis 1.000 EUR Direktauftrag, bis 25.000 EUR Verhandlungsvergabe§ 14 UVgO
Bauleistungenbis 10.000 EUR Freihändige Vergabe§ 3 Abs. 5 VOB/A
Freiberufliche Leistungenbis 25.000 EURVerschiedene

Hinweis: Die Wertgrenzen variieren erheblich je nach Bundesland und Kommune.

Ablauf einer Freihändigen Vergabe

  1. Bedarfsfeststellung: Klare Definition der benötigten Leistung
  2. Markterkundung: Identifikation geeigneter Anbieter
  3. Angebotseinholung: Mindestens drei Angebote (empfohlen)
  4. Verhandlung: Ggf. Verhandlung über Konditionen
  5. Vergabeentscheidung: Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots
  6. Dokumentation: Vergabevermerk erstellen

Abgrenzung zur Direktvergabe

MerkmalFreihändige VergabeDirektvergabe
AngebotseinholungMehrere (mind. 3 empfohlen)Eines genügt
VerhandlungMöglichKeine Verhandlung
WertgrenzeHöherSehr niedrig (Bagatelle)
DokumentationVergabevermerk erforderlichVereinfacht
WettbewerbEingeschränktKeiner

Risiken und Compliance

Die Freihändige Vergabe birgt Risiken, die beachtet werden müssen:

  • Korruptionsgefahr: Geringere Transparenz als bei formalen Verfahren
  • Vier-Augen-Prinzip: Mindestens zwei Personen in die Entscheidung einbeziehen
  • Rotationsprinzip: Nicht immer dieselben Unternehmen beauftragen
  • Dokumentation: Lückenlose Begründung der Verfahrenswahl
  • Prüfung durch Rechnungshof: Auch Freihändige Vergaben werden geprüft

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