Was ist eine Freihändige Vergabe?
Die Freihändige Vergabe (auch: Verhandlungsvergabe) ist ein Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, bei dem der Auftraggeber ohne die strengen Formalien einer öffentlichen Ausschreibung direkt mit einem oder mehreren Unternehmen über die Auftragsvergabe verhandelt.
Rechtliche Grundlagen
- § 12 UVgO: Verhandlungsvergabe im Unterschwellenbereich
- § 3 Abs. 5 VOB/A: Freihändige Vergabe bei Bauvergaben
- Landesvergabegesetze: Zusätzliche Regelungen je nach Bundesland
- Gemeindehaushaltsverordnungen: Wertgrenzen für vereinfachte Vergabe
Voraussetzungen
Die Freihändige Vergabe ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig:
| Voraussetzung | Beschreibung |
|---|---|
| Wertgrenze nicht überschritten | Je nach Rechtsgrundlage und Bundesland |
| Dringlichkeit | Unvorhersehbare Eilbedürftigkeit |
| Spezialleistung | Nur ein Unternehmen kann die Leistung erbringen |
| Erfolglose Ausschreibung | Vorherige Ausschreibung blieb ergebnislos |
| Geringfügige Leistung | Bagatellgrenze nicht überschritten |
Typische Wertgrenzen
| Auftragsart | Wertgrenze (ohne USt.) | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Liefer-/Dienstleistungen (Bund) | bis 1.000 EUR Direktauftrag, bis 25.000 EUR Verhandlungsvergabe | § 14 UVgO |
| Bauleistungen | bis 10.000 EUR Freihändige Vergabe | § 3 Abs. 5 VOB/A |
| Freiberufliche Leistungen | bis 25.000 EUR | Verschiedene |
Hinweis: Die Wertgrenzen variieren erheblich je nach Bundesland und Kommune.
Ablauf einer Freihändigen Vergabe
- Bedarfsfeststellung: Klare Definition der benötigten Leistung
- Markterkundung: Identifikation geeigneter Anbieter
- Angebotseinholung: Mindestens drei Angebote (empfohlen)
- Verhandlung: Ggf. Verhandlung über Konditionen
- Vergabeentscheidung: Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots
- Dokumentation: Vergabevermerk erstellen
Abgrenzung zur Direktvergabe
| Merkmal | Freihändige Vergabe | Direktvergabe |
|---|---|---|
| Angebotseinholung | Mehrere (mind. 3 empfohlen) | Eines genügt |
| Verhandlung | Möglich | Keine Verhandlung |
| Wertgrenze | Höher | Sehr niedrig (Bagatelle) |
| Dokumentation | Vergabevermerk erforderlich | Vereinfacht |
| Wettbewerb | Eingeschränkt | Keiner |
Risiken und Compliance
Die Freihändige Vergabe birgt Risiken, die beachtet werden müssen:
- Korruptionsgefahr: Geringere Transparenz als bei formalen Verfahren
- Vier-Augen-Prinzip: Mindestens zwei Personen in die Entscheidung einbeziehen
- Rotationsprinzip: Nicht immer dieselben Unternehmen beauftragen
- Dokumentation: Lückenlose Begründung der Verfahrenswahl
- Prüfung durch Rechnungshof: Auch Freihändige Vergaben werden geprüft
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