Was ist Leistungsfähigkeit?
Leistungsfähigkeit ist eines der drei klassischen Eignungskriterien im Vergaberecht. Sie umfasst die wirtschaftliche, finanzielle und technische Kapazität eines Bieters, die erforderlich ist, um den ausgeschriebenen Auftrag vertragsgerecht auszuführen.
Rechtliche Grundlagen
- § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- § 45 VgV: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Nachweise)
- § 46 VgV: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Nachweise)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
| Nachweis | Beschreibung | Typische Anforderung |
|---|---|---|
| Jahresumsatz | Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre | Mind. 2x Auftragswert p.a. |
| Spartenumsatz | Umsatz im relevanten Bereich | Mind. 1x Auftragswert p.a. |
| Berufshaftpflicht | Haftpflichtversicherung | Deckungssumme je nach Auftrag |
| Bankauskunft | Stellungnahme der Hausbank | Positive Bonität |
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Referenzliste (vergleichbare Aufträge der letzten 3 Jahre)
- Personalausstattung (Anzahl und Qualifikation)
- Geräteausstattung (technische Ausrüstung)
- Qualitätsmanagement (ISO-Zertifizierungen)
- Umweltmanagement (EMAS, ISO 14001)
Verhältnismäßigkeit
Die Anforderungen müssen verhältnismäßig sein (§ 122 Abs. 4 GWB). Faustregel Mindestumsatz: maximal das 2-fache des jährlichen Auftragswertes.
Eignungsleihe und Bietergemeinschaft
Bei fehlender Leistungsfähigkeit kann der Bieter sich auf Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (§ 47 VgV – Eignungsleihe) oder eine Bietergemeinschaft bilden, in der die Kapazitäten kumuliert werden.
Praxistipps
- Frühzeitig Anforderungen mit eigenen Kapazitäten abgleichen
- Umsatzanforderungen auf Verhältnismäßigkeit prüfen
- Eignungsleihe-Partner frühzeitig einbinden
- Präqualifikation nutzen
- Unverhältnismäßige Anforderungen rügen
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