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Allgemein

Leistungsfähigkeit

Eignungskriterium, das die wirtschaftliche, finanzielle und technische Kapazität eines Bieters zur Auftragsausführung belegt.

Was ist Leistungsfähigkeit?

Leistungsfähigkeit ist eines der drei klassischen Eignungskriterien im Vergaberecht. Sie umfasst die wirtschaftliche, finanzielle und technische Kapazität eines Bieters, die erforderlich ist, um den ausgeschriebenen Auftrag vertragsgerecht auszuführen.

Rechtliche Grundlagen

  • § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
  • § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
  • § 45 VgV: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Nachweise)
  • § 46 VgV: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Nachweise)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

NachweisBeschreibungTypische Anforderung
JahresumsatzGesamtumsatz der letzten 3 JahreMind. 2x Auftragswert p.a.
SpartenumsatzUmsatz im relevanten BereichMind. 1x Auftragswert p.a.
BerufshaftpflichtHaftpflichtversicherungDeckungssumme je nach Auftrag
BankauskunftStellungnahme der HausbankPositive Bonität

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzliste (vergleichbare Aufträge der letzten 3 Jahre)
  • Personalausstattung (Anzahl und Qualifikation)
  • Geräteausstattung (technische Ausrüstung)
  • Qualitätsmanagement (ISO-Zertifizierungen)
  • Umweltmanagement (EMAS, ISO 14001)

Verhältnismäßigkeit

Die Anforderungen müssen verhältnismäßig sein (§ 122 Abs. 4 GWB). Faustregel Mindestumsatz: maximal das 2-fache des jährlichen Auftragswertes.

Eignungsleihe und Bietergemeinschaft

Bei fehlender Leistungsfähigkeit kann der Bieter sich auf Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (§ 47 VgV – Eignungsleihe) oder eine Bietergemeinschaft bilden, in der die Kapazitäten kumuliert werden.

Praxistipps

  1. Frühzeitig Anforderungen mit eigenen Kapazitäten abgleichen
  2. Umsatzanforderungen auf Verhältnismäßigkeit prüfen
  3. Eignungsleihe-Partner frühzeitig einbinden
  4. Präqualifikation nutzen
  5. Unverhältnismäßige Anforderungen rügen

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