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Allgemein

Zuverlässigkeit

Eignungskriterium, das die Gesetzestreue und Vertrauenswürdigkeit eines Bieters als Vertragspartner der öffentlichen Hand prüft.

Was ist Zuverlässigkeit?

Zuverlässigkeit ist das dritte der drei klassischen Eignungskriterien im Vergaberecht. Sie betrifft die Frage, ob ein Bieter als Vertragspartner der öffentlichen Hand vertrauenswürdig und gesetztreu ist. Im modernen Vergaberecht wird Zuverlässigkeit über das Fehlen von Ausschlussgründen definiert.

Rechtliche Grundlagen

  • § 122 Abs. 1 GWB: Grundsätzliche Eignungsprüfung
  • § 123 GWB: Zwingende Ausschlussgründe
  • § 124 GWB: Fakultative Ausschlussgründe
  • § 125 GWB: Selbstreinigung

Zwingende Ausschlussgründe (§ 123 GWB)

Bei Vorliegen muss der Auftraggeber ausschließen:

AusschlussgrundStraftaten
Kriminelle/terroristische Vereinigungen§§ 129, 129a, 129b StGB
Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung§§ 89c, 261 StGB
Betrug/Subventionsbetrug§§ 263, 264 StGB
Bestechung/Bestechlichkeit§§ 299, 108e, 333, 334 StGB
Menschenhandel/Zwangsarbeit§§ 232, 233 StGB
Nichtzahlung von Steuern/SV§ 123 Abs. 4 GWB

Fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB)

Der Auftraggeber kann ausschließen bei: Umwelt-/Sozial-/Arbeitsrechtsverstößen, Insolvenz, schwerer Verfehlung, wettbewerbsverzerrenden Absprachen, Interessenkonflikt, Schlechtleistung, schwerwiegender Täuschung.

Nachweise

Eigenerklärungen: Formblatt 124 oder EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung).

Amtliche Nachweise (auf Verlangen): Gewerbezentralregisterauszug, Handelsregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Sozialkassen).

Selbstreinigung (§ 125 GWB)

Bei vorliegenden Ausschlussgründen kann das Unternehmen durch Selbstreinigung seine Zuverlässigkeit wiederherstellen: Schadenswiedergutmachung, umfassende Aufklärung, organisatorische Maßnahmen (Compliance-Programm, personelle Konsequenzen).

Wettbewerbsregister

Das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt erfasst Unternehmen mit bestimmten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Obligatorische Abfrage durch Auftraggeber ab 30.000 € Auftragswert.

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